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DIN oder Europäische Norm für Ladungssicherung


Stella Geschrieben am 04 August 2014



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
Hallo,

mich würde interessieren, ob die Anforderungen für die gewerbliche Ladungssicherung auf Fahrzeugaufbauten in einer DIN oder in einer Eropäischen Norm geregelt ist. Kenne mich da leider nicht sehr aus. Danke

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Bagheera Geschrieben am 04 August 2014



Dabei seit
06 Juli 2014
32 Beiträge
Der Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR (Handhabung und Verstauung) verweist hierzu in einer Fußnote auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten «European Best Practice Guidelines on Cargo Securing for Road Transport» (Europäische Leitlinien für optimale Verfahren der Ladungssicherung im Straßenverkehr). Darüber hinaus heißt es in Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR: «Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten als erfüllt, wenn die Ladung gemäß der Norm EN 12195-1:2010 gesichert ist.»

udobur Geschrieben am 05 August 2014



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
Die DIN EN 12195-1:2010 gilt in Deutschland aber nur für die Ladungssicherung beim Transport von Gefahrgut.

Der BLFA StVO/ OWi hat im September 2011 entschieden, dass in Deutschland bei Nicht-Gefahrgut weiterhin nach der VDI Richtlinie 2700 in Verbindung mit der DIN EN 12195-1 kontrolliert wird.
Dies wurde vom BLFA StVO/ Owi am 18./19.01.2012 bei seiner Sitzung in Bonn erneut bestätigt.

Im Juli 2014 wurde die VDI 2700 (Blatt 2 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Berechnung von Sicherungskräften - Grundlagen") in einer überarbeiteten Version veröffentlicht.

Das Dilemma (Gefahrgut nach DIN EN 12195 sichern, Rest nach VDI 2700) besteht aber nach wie vor.

Berater Geschrieben am 05 August 2014



Dabei seit
06 Juni 2014
20 Beiträge
Hallo zusammen
Zuerstmal möchte ich mich auf den Ausdruck "gewerblich" aus der Fragestellung beziehen.
Wie ja bekannt, ist die Pflicht zur Ladungssicherung in § 22 StVO geregelt. Mit dem Hinweis, das dabei die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Nun dürfte es erkennbar sein, dass es sich nicht nur um gewerbliche Ladungssicherung handelt, sondern auch bei Privatfahrten. D.h., jeder, der vom Baumarkt um die Ecke, Möbelhaus, Umzug oder sonst irgendwelche "Ladungen" transportiert, sollte sich um ausreichende Ladungssicherung bemühen (ja, auch der Mitarbeiter des Baumarktes kann ein Verlader sein) (Auch an dieser Stelle sei noch einmal das neue "Punktesystem" und der neue Bußgeldkatalog erwähnt).
Betrachtet man nun die anerkannten Regeln der Technik, so beruht die deutsche Rechtssprechung bisher in weitesten Teilen auf Grundlagen aus der VDI 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen". Diese ist aufgeteilt in verschiedene "Blätter", die sich widerum auf spezielle Themen beziehen.
Parallel gelten europäische Richtlinien, wie z.B. die EN 12195-1 (Berechnung von Sicherungskräften). Diese gilt allerdings erst für Fahrzeuge ab einer zu. ges. Masse von 3.5 t.
"Gewerblich" kommen auch noch Regelwerke der Berufsgenossenschaft hinzu.
Darüber hinaus gibt es z.B. für den kombinierten Verkehr (Wechselbrücke, LKW, Container auf Bahn/Schiff) (neben Blatt 7 VDI 2700) NOCH die CTU-Packrichtlinien. Diese werden vermutlich Ende des Jahres durch den "Code of practice" ersetzt.
Beim Transport von Gefahrgut, ist unter 7.5.7.1 der Hinweis auf die 12195-1, wie bereits beschrieben.
Nichts desto trotz kann JEDERZEIT ein höheres Sicherheitsniveau angewendet werden.
Und dies bedeutet im reinen Straßenverkehr, Berechnungen und Anwendungen aus der VDI 2700 nutzen.

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