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Schulung Sachbearbeiter Bekannter Versender bV


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Kineck Geschrieben am 06 September 2014



Dabei seit
06 September 2014
1 Beiträge
Hallo zusammen,

muss Ich die Sachbearbeiter einzelner Aufträge nach 11.2.7 gegebenenfalls nach 11.2.3.9 schulen, auch wenn diese weder Zugang zum unsicheren Lagerbereich der Ware sowie zum sicheren Abfertigungsbereich haben?

In den einzelnen Aufträgen bzw. bei deren Verabeitung wird zwar eine Versandart angegeben - da dies vom System zwingend verlangt wird, jedoch liegt die Entscheidung welcher Luftfrachtcarrier oder KEP DL zum Einsatz kommt bei meinem Team (alle geschult nach 11.2.3.9). Es kann erst entschieden werden welcher Dienstleister zum Einsatz kommt, wenn klar ist...

- Wo geht die Sendung hin
- Dringlichkeit der Sendung
- Gegebenheiten der Verpackung
- Größe der Sendung
- usw...

...erst danach wird klar ob per KEP oder Luftfracht oder auch sicher/unsicher versendet wird.

Die Dame von LBA meint trotzdem schulen - Ich sehe das jedoch nicht so.


Deshalb wollte Ich mir hier mal eure Meinung dazu einholen - Danke in vorraus.

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boer640 Geschrieben am 07 Juli 2015



Dabei seit
14 Februar 2013
14 Beiträge
Aufgrund Deiner Beschreibung würde ich das ähnlich sehen. Wichtig ist, dass dies auch im BVSP so erkennbar ist.
Davon abgesehen, kann Euer "System" so angepasst werden, dass keine Versandart angegeben werden muss? Wenn nicht, was habt Ihr als Standard drin stehen?

MagNet-99 Geschrieben am 27 Juli 2015



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Wenn ein Sachbearbeiter, auch ohne Zugangsberechtigungung zu den Lagerbereichen und der Ware, bereits weiss oder erahnen kann, das es sich um eine Luftfracht handelt, so ist dieser ebenfalls zu überprüfen und zu schulen. Wenn der Sachbearbeiter einen Termin in einer Woche von Deutschland nach Brasilien bestätigt ist klar, das das mit dem Containerversand nichts wird...ebenso wirst Du das LBA nicht überzuegen können, das einen Sendung mit der Versandart Luftfracht eventuell doch keine wird und deshalb die betreffenden personen im Umagng mit Luftsicherheit weder überprüft noch geschult sein müssen.

Generell hat Du die freie Wahl der Mittel. Du musst wir boer640 es geschrieben hat dem LBA nur glaubhaft darlegen, wie Du die Sicherheit erzeugst und das sollte dann einem unangemeldeten Vor-Ort-Audit durch das LBA standhalten können.

Wir alle glauben unsere operativen Geschäfte im Griff zu haben und unsere MA zu kennen....trotzdem gibt es böse Menschen und es passieren böse Dinge, auch in Deutschland !

Gruss
MagNet-99

Gruss
MagNet-99

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