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Plausibilitätsprüfung von Dual Use Gütern
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Amelia |
Geschrieben am 15 September 2014
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Dabei seit 20 März 2014 14 Beiträge
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Hallo,
wie überprüfe ich als ein reines Handelsunternehmen, ob es sich bei einem Produkt um ein Dual Use gut handelt.
Habt Ihr schon einmal was einer Plausibilitätsprüfung im Bereich Exportkontrolle gehört?
Wenn ja, wie sieht so etwas aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Amelia
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CARGOFORUM PARTNER
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 16 September 2014
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Amalia,
gem. Art. 22 Abs. 10 (EG-DU-VO) ist der Lieferant verpflichtet, bei gelisteten Gütern des ANH I der VO einen ausdrücklichen Vermerken zu geben (Vertrag, AB, Rechnung, Versandanzeige,...), dass die Güter bei der Ausfuhr einer Kontrolle unterliegen!
Dies ist den meisten Lieferanten unbekannt! Leider! Auch wird die Qualität der meisten Aussagen von Lieferanten unzureichend sein, da sich meiner Meinung nach zu wenige mit diesem Thema beschäftigen, hier ist noch viel Aufbauarbeit zu leisten. Ich höre meistens Aussagen wie: "Wir exportieren doch nicht"!
Es gibt bei der Fa. AEB ein Tool die bei der Exportkontrolle (auch Güter) unterstützt, vielleicht solltet Ihr euch das mal ansehen. (oder eines von einem anderen Anbieter). Dort werden in der Regel die Warentarifnummern gegen die Dual-Use / Embargolisten (Länderspezifisch) geprüft.
Gruß
SM
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Amelia |
Geschrieben am 16 September 2014
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Dabei seit 20 März 2014 14 Beiträge
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Hallo SM,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ist es denn nicht so, dass der "Ausführer" für die Prüfung der Güter verantwortlich ist? Und eine sogenannte "Plausibilitätsprüfung" machen muß?
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die meisten Lieferanten nur sehr ungern eine Aussage zu diesem Thema treffen.
Gruß
Amelia
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Andrea_S |
Geschrieben am 16 September 2014
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Eine Kurzprüfung kann man mit dem Umschlüsselungsverzeichnis (auf der BAFA-Homepage) machen - ist zwar nicht 100%ig zuverlässig, gibt aber mal einen ersten Anhaltspunkt.
Falls es sich um einen speziellen Warenbereich handelt oder um Ware, mit der man immer wieder handelt, dann sollte man sich auf jeden Fall mal die Zeit nehmen und die Ausfuhrliste genau anschauen. Das hört sich schlimmer an, als es wirklich ist - falls man mit ganz "normalen" Dingen handelt.
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