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Transport kleiner Mengen verdünnte Natronlauge
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
cROss2ooo |
Geschrieben am 14 November 2014
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Dabei seit 14 November 2014 3 Beiträge
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Hallo,
ich müsste 3 mal kleinere Probemengen von 2 L verdünnter Natronlauge versenden (ca. 1%ige Natronlauge). Nun geht es drum wie darf ich das?
Kann ich die Proben einfach gut verpacken und dann mit der schwarz-weißen Raute an zb DHL übergeben? Nachdem was ich mir so aus der ADR rausgezogen hab müsste das eigentlich rechtens sein. Wollt aber lieber nochmal nachfragen.
Bei der Verpackung müsste die dann 3 Schichten beinhalten? also eine innere dann eine drum herum und außen z.B. der Karton?
und gleich noch eine weitere frage, wie viel Liter dürft ich denn in meinem Privaten PKW befördern und macht es einen unterschied wenn der PKW von meiner Firma wäre?
Gruß
cROss
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Bagheera |
Geschrieben am 15 November 2014
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Dabei seit 06 Juli 2014 32 Beiträge
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Wie ist denn der Stoff klassifiziert? UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, VG III? In diesem Fall würde ich die Beförderung als begrenzte Menge gem. Kapitel 3.4 ADR empfehlen. Das Kapitel 3.4 fordert aber keine drei Schichten, es genügt eine zusammengesetzte Verpackung, bestehend aus dichten Innenverpackungen in einer stabilen Außenverpackung plus ggf. zusätzlich Füllmaterial, damit die Innenverpackungen nicht umherfliegen. Weitere Infos findest Du im Merkblatt der IHK Schwaben: www.schwaben.ihk.de/li...n-data.pdf
Die Regelung für begrenzte Mengen kannst Du auch für Transporte mit dem PKW, egal ob Firma oder privat, anwenden. Wenn Du tatsächlich nur privat, also nicht in dienstlichem Auftrag beförderst, z.B. vom Baumarkt nach Hause, käme auch die Freistellung gem. 1.1.3.1 a) ADR in Frage.
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cROss2ooo |
Geschrieben am 17 November 2014
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Dabei seit 14 November 2014 3 Beiträge
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erstmal vielen dank.
also die klassifizierung müsste stimmen, jedoch taucht in der tabelle wko.at/verkehr/gefahrg...assung.pdf un 1824 natriumhydroxidlösung 2 mal auf. einmal steht in 7a) 1 L und einmal 5 L. da es sich bei meiner um eine sehr verdünnte lösung handelt würde ich rein instinktiv eher VG III schließen. würde ich jetzt aber die proben in 2 mal a 1 L versenden wär ich auf der sicheren seite oder?
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Bagheera |
Geschrieben am 19 November 2014
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Dabei seit 06 Juli 2014 32 Beiträge
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Ich vermute auch, dass es sich hier allenfalls um VG III handelt. Wenn nach den schärferen Kriterien der VG II verpackt wird, macht man aber nichts falsch.
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cROss2ooo |
Geschrieben am 25 November 2014
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Dabei seit 14 November 2014 3 Beiträge
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alles klar dann vielen dank für deine hilfte
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