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Nachforschungsersuchen ATLAS


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Projektkoordinator Geschrieben am 12 Januar 2015



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Guten Morgen,

momentan erhalte ich regelmäßig Nachforschungsersuchen des Zolls, zu EXW-Ausfuhrvorgängen. In diesen Fällen erstellen wir die Ausfuhranmeldung. Bislang konnte ich alle Ersuchen korrekt erledigen, allerdings habe ich jetzt einige Vorgänge bei welchen es auf Grund der Konstellation recht schwer ist alternative Belege zu beschaffen.

Daher die Frage, wie ihr mit EXW-Sendungen umgeht? Habt ihr Zusätze im Vertrag hinsichtlich dieses Punkte? Wie geht ihr bei Nachforschungsersuchen insgesamt vor, gleich über den Frachtführer und den Kunden oder habt ihr Stellen dazwischen geschaltet, z.B. Projektmanager welche den direkten Kontakt zum Kunden haben?

Danke für die Hilfe im Voraus.

CARGOFORUM PARTNER

roliP Geschrieben am 12 Januar 2015



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Zitieren::
momentan erhalte ich regelmäßig Nachforschungsersuchen des Zolls

Warum werden Eure Ausfuhrverfahren nicht korrekt erledigt?

Zum Thema "Ausführer + Anmelder bei EXW-Sendungen gibts hier schon Beiträge!

Andrea_S Geschrieben am 21 Januar 2015



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Offiziell ist das bei uns leider auch nicht geregelt...

Bei Seefrachten gehe ich meistens direkt an den Kunden und frage nach einer B/L-Kopie.
Bei LKW-Transporten kontaktiere ich immer erst mal den Spediteur. Bisher hat das geklappt. Im Moment habe ich auch noch einen Vorgang in der Schwebe - da werde ich wohl demnächst den Kunden nach Importunterlagen fragen.

Letztes Jahr habe ich für eine kleinere Sendung überhaupt keine Belege bekommen. In dem Fall haben wir die MwSt nachträglich in Rechnung gestellt und die Ausfuhr "sterben" lassen.

Projektkoordinator Geschrieben am 26 Januar 2015



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249 Beiträge
Warum unsere Verfahren nicht korrekt erledigt werden? Gute Frage. Zur Zeit sind es zu 95% EXW-Sendungen. Bei einem Fall hat der Spediteur des Kunden zwei Sendungen übernommen und nur von einer das Ausfuhrverfahren beendet.

@Andrea_S: habt ihr auf euren EXW-Verträgen / Auftragsbestätigungen Hinweise, dass die MwSt nachberechnet wird sofern die Verfahren nicht korrekt erledigt werden?

Andrea_S Geschrieben am 27 Januar 2015



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103 Beiträge
Nein. Wie gesagt - da ist bei uns überhaupt nix schriftlich geregelt...
Zum Glück habe ich nur ganz selten Probleme damit.
Aber in Deinem Fall (also wenn Du öfter mal Probleme mit der Erledigung hast), würde ich wirklich über einen Zusatz in den Verträgen nachdenken. Dein Arbeitsaufwand für die zusätzliche Arbeit wurde ja auch gar nicht für den Verkaufspreis einkalkuliert...

Projektkoordinator Geschrieben am 03 März 2015



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249 Beiträge
Gibt es eigentlich die Möglichkeit Nachforschungsersuchen proaktiv zu begegnen? Sprich ich prüfe, welche Verfahren offen sind und besorge mir für diese Fälle die alternativen Nachweise. Kann ich dann bereits denn Zoll darum bitten, dass Verfahren anhand des Alternativnachweises zu beenden oder muss ich dafür das Follow-Up-Verfahren abwarten?

Gehäuft sind es momentan übrigens Fälle, in denen der Kunde bekannte Expressdienstleister mit der Abholung beauftragt.

Chris84 Geschrieben am 03 März 2015



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Soweit ich weiss muss erst das Nachforschungsverfahren eingeleitet werden, Quelle Zoll Hannover.

morlock Geschrieben am 03 März 2015



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Hallo

nimm am Besten mal Kontakt auf mit deiner Ausfuhrzollstelle wie Sie es möchten.
Wir können die Belege zur Erstelleung den Ausgangsvermerk als Alternativnachweis auch schon vor dem Beginn des Follow Up verfahren einreichen.

Gruß
morlock

roliP Geschrieben am 04 März 2015



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Auf zoll.de kann ich den Stand des jew. Ausfuhrverfahrens prüfen (falls noch nicht bekannt):

www.ausfuhrplus.intern...02E371B635

Wie morlock schon geschrieben hat, würde ich in solchen Fällen mit meiner Ausfuhrzollstelle sprechen. Manche Zollstellen bestehen auf den Ablauf der 90 Tage, manche sind flexibler.

Projektkoordinator Geschrieben am 04 März 2015



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14 Mai 2009
249 Beiträge
Ok dann spreche ich mal mit den jeweiligen Zollstellen. Ich befürchte allerdings, dass die allesamt konservativ sind in diesem Fall. Danke für die Infos.

Danke für den Link roliP.

roliP Geschrieben am 05 März 2015



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Hallo Projektkoordinator,
ich habe nochmal in der Verfahrensanweisung nachgelesen und muss mich korrigieren.

(9) Der Anmelder/ Vertreter oder Ausführer kann der Ausfuhrzollstelle frühestens 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr einen Alternativnachweis zur Erledigung des Ausfuhrvorgangs vorlegen, sofern zu dem Ausfuhrvorgang die Nachricht Ausgangsbestätigung/ Kontrollergebnis nicht vorliegt. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Anerkennung der Rückwareneigenschaft, Wiedereinfuhr im Anschluss an die PV, Ausfuhr von Marktordnungswaren, Ausfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung) kann die Ausfuhrzollstelle die Vorlage der Alternativenachweise bereits vor Ablauf der 70-Tage- Frist zulassen. Die Anerkennung von Alternativnachweisen ist auch für bereits gestellte Ausfuhrvorgänge an der Ausgangszollstelle möglich. Die Ausfuhrzollstelle kann in Einzelfällen die Ausgangszollstelle über den Verbleib der Waren befragen. Auf die Mitwirkungspflicht des Teilnehmers am Ausgang nach Artikel 796d Absatz 1 Buchstabe c ZK-DVO wird hingewiesen.

Soweit klar?
Gruß
rolip

Projektkoordinator Geschrieben am 11 März 2015



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14 Mai 2009
249 Beiträge
Hört sich wiederum danach an, als wäre das stark vom Willen der jeweiligen Zollstelle abhängig, die Alternativnachweise anzunehmen und nach 70 Tagen wird ja sowieso das Follow-Up-Verfahren ausgelöst.

roliP Geschrieben am 12 März 2015



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::
Hört sich wiederum danach an, als wäre das stark vom Willen der jeweiligen Zollstelle abhängig

Wenn das so wäre, könnte man dies ja mal von der nächsthöheren Instanz (= HZA) klären lassen.

Dass Fristen vorgegeben sind, lässt sich m.E. auch dadurch erklären, dass ansonsten jeder den korrekten Ablauf des Ausfuhrverfahrens (= Zollverfahren!!) aushebeln und eine Woche später mit den entsprechenden Nachweisen bei seiner Ausfuhrzollstelle auftauchen würde. Ist das Verfahren aber nach fünf oder sechs Wochen immer noch nicht abgeschlossen und kann aus irgendwelchen Gründen systemtechnisch auch nicht "fristgerecht" abgeschlossen werden, wird sich keine Zollstelle gegen gute Begründungen verschließen. Dies ist auch so in der Verfahrensanweisung beschrieben.

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