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Incoterm CIP DAP EXW in die USA


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


AB-Trucker Geschrieben am 20 Januar 2015



Dabei seit
13 September 2010
5 Beiträge
Schönen guten Morgen an alle!
Ich habe mich mal durch das Forum durchgelesen und werde immer unsicher was die Incoterms anbelangt.

Wir selbst stellen Maschinen her und ich habe bald eine Luftfracht in die USA (von Deutschland aus).
Diese soll laut Empfänger CIP Werk Detroit versendet werden.
Wobei wir die Kosten dafür tragen sollen. (Vorlauf, Hauptlauf, Nachlauf ohne Zoll und Steuern) mit Versicherung.

Laut Speditionen geht das bei der Luftfracht nicht mit dem Hinweis es muss DAP sein. Allerdings sagen mir die Speditionen bei Seefracht ist das kein Problem (wir haben auch schon etliche Sendung CIP bis zum Werksgelände es Empfängers versendet per Seecontainer).

Zudem haben wir kleinere Ersatzteilsendungen an den Kunden per Luftfracht die CIF USA Flughafen gehen. Wobei wir Transportkosten an den Empfänger abrechnen. Interessant ist in dem Zusammenhang, wenn ich diese abrechne sagen einige es wäre EXW weil die Kosten der Versender trägt, der deutsche Zoll sagt mir wenn ich EXW angebe dürfte ich die Frachtkosten nicht abrechnen es müsste CIF heißen. - Verwirrung pur.

Vielleicht hat von euch einer einen Tipp der mich hierbei aufklären kann.

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Lisa215 Geschrieben am 20 Januar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Hallo, AB-Trucker.

Bei den Incoterms sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht nur die Kosten sondern auch Gefahrenübergang und Dispositionspflicht regeln.
Bei CIP 2010 wird der Nachlauf vom Empfänger besorgt, bezahlt und die Gefahr dafür getragen.
Eure Luftfracht-Spedition hat also recht, wenn sie bei dem von euch beschriebenen Fall von DAP sprechen. (Man beachte aber auch Gefahrübergang und Dispositionspflicht.)

CIF und Transportkosten (Vor-, Haupt- und Nachlauf zusammen?) an den Empfänger abrechnen würde EXW bzw. FCA (named carrier) entsprechen.

Ich würde dazu raten, sich eine Übersicht zu den Incoterms anzusehen und es genau zu regeln, da ihr im Schadensfall Schwierigkeiten bekommen könntet.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mr.Körsche Geschrieben am 20 Januar 2015



Dabei seit
28 Juli 2011
36 Beiträge
Hallo AB-TRUCKER,
dass die Luftrachtspediteure so einen Blödsinn erzählen ist mir neu. Die Frage bei den Incoterms ist ja immer, wer trägt das Risiko des Untergangs und wer zahlt die Fracht. Bei DAP Detroit zahlt der Verkäufer die Fracht und trägt auch das Risiko bis zum Empfänger, bei CIP trägt zwar auch der Verkäufer die Fracht, aber der Käufer das Risiko des Untergangs nach Übergabe an den ersten Frachtführer.
Wir haben auch Lieferungen bei denen die Frachtkosten berechnet werden und CIF geliefert wird, der Zoll hat sich noch nie für die Incoterms interessiert, wozu auch? Ich würde CIP Werk Detroit mit Straßenname angeben, damit ist alles zu den Themen Frachtzahler und Transportrisiko gesagt. Wenn dein Spediteur nicht will, einfach mal andere ansprechen.
LG Mr. Körsche

Lisa215 Geschrieben am 20 Januar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Zu dem Fall mit dem Zoll und EXW/CIF-Sendungen:

Der Zollsatz wird auf dem CIF-Wert der Sendung berechnet, den ihr dem Zoll angibt bzw. euer Vertreter/Spedi.

Bei EXW-Sendung würden die Transportkosten (Vor- & Hauptlauf) auf den Betrag der Handelsrechnung heraufgerechnet, um den CIF-Wert zu erhalten.

Bei CIF-Sendung kann also nicht von der Handelsrechnung abgezogen werden, da dieser Betrag Vor- & Hauptlaufkosten beinhalten sollte.

AB-Trucker Geschrieben am 20 Januar 2015



Dabei seit
13 September 2010
5 Beiträge
Recht herzlichen dank erst mal für das Feedback!
Mit den Incoterms habe ich mich schon seit meiner Ausbildung zum Speditionskaufmann befasst. Das war aber recht oberflächlich und wird in der Praxis doch anders gehandhabt.

Daher meine Annahme das CIP bist zur genannten Empfängeradresse genauso gültig ist wie DAP nur eben einen anderen Gefahrenübergang hat. Diesen wollte ich mit CIP absichtlich zu unseren Gunsten auslegen.
Grundsätzlich wollte der Empfänger dass wir aus Deutschland die Fracht organisieren und zahlen (door to door), ich wollte aber so wenig Risiko wie möglich tragen und habe dann CIP vorgeschlagen wegen der Versicherung, die wir eindecken.
Also Ort habe ich nach der Klausel auch Straße und Hausnummer angegeben.

Dass der Zoll sich nicht um die Incoterms kümmern müsste mir klar, trotzdem haben wir immer recht schlaue Zollbeamten die einen freundlich darauf hinweisen wie es richtig ist (aus Sicht des Beamten) .
Und vor 2 Jahren meinte ein Beamter EXW wenn wir an einen Kunden abrechnen und vor einem halben Jahr gab uns eine Beamtin zu verstehen CIF muss es heißen wenn wir die Frachtkosten weiter geben.

Wie gesagt noch mal recht herzlichen Dank für das Feedback

Lisa215 Geschrieben am 20 Januar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Das scheint sehr vom Fachlehrer abzuhängen; wir haben es in 3 verschiedenen Fächern behandelt.


Dass es in der Praxis vorkommt, dass FCA Werkort statt EXW genannt wird wobei auf die Übergänge wie bei EXW bestanden wird, ist mir leider bekannt.
Rechtlich gesehen sind die Incoterms ja deshalb beliebt, weil die Verantwortlichkeiten gut geklärt sind.

Ich würde nie es so handhaben wie ihr, also CIP Empfängeradresse nennen, aber eigentlich wie DAP zahlen.
Wie habt ihr denn die Dispositionspflicht vereinbart und trägt der Empfänger im Schadensfall wirklich die Kosten (d.h. trägt er das Risiko für den Nachlauf)?
Wenn ihr das alles schriftlich habt (CIP + eure idividuelle Regelungen) und man die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind, sollte es in der Praxis kein Problem sein.
Empfehlen würde trotzdem immer die Incoterms, da man natürlich auch Verwirrung so ausschliessen kann.

Der Zollsatz wird wie gesagt auf dem CIP-Wert der Sendung berechnet, also

reiner Warenwert der Sendung laut Handelsrechnung und wenn
die Transportkosten nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet wurden, müssen Vor- und Hauptlaufkosten sowie dazugehörige Nebenkosten mitangegeben werden.

Dem Zoll interessiert der Wert, den die Ware beim Verlassen der Staatsgrenze hat.

Ein zu niedriger Warenwert in der Ausfuhranmeldung kann gerne zu einer Zollbeschau mehr veranlassen, da sich der Staat nur ungerne diese Gelder entgehen lässt. ;)

AB-Trucker Geschrieben am 21 Januar 2015



Dabei seit
13 September 2010
5 Beiträge
Wir haben bei CIP grundsätzlich nichts mit dem Zoll zu tun.
Diese Kosten trägt der Empfänger.

Mal der Auszug der Incoterms wie ich sie interpretiere:
(Quelle Zoll.de)
Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Be-stimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

"Wir bestellen die Spedition auf unsere Kosten (Transport) bis zu dem benannten Bestimmungsort, in unserem Fall das Werksgelände des Empfängers. Dabei exkludiert sind die Verzollungskosten des Empfängers (Zollabgaben, Steuern Customs Broker Koster etc.)


Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab. Der Käufer sollte beachten, dass der Verkäufer bei Verwendung von CIP lediglich verpflichtet ist, eine Versicherung mit einer Mindestdeckung abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen müssen.

"Wir decken auf unsere Kosten die Versicherung ein, für den Empfänger, da dieser das Risiko (ab der Übergabe an den ersten Frachtführer) trägt."

Lisa215 Geschrieben am 04 Februar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Hallo AB-Trucker,

könntest du die Frage(n) vielleicht noch einmal deutlich darstellen?
Ich glaube, wir reden hier an einander vorbei.

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AB-Trucker Geschrieben am 19 Februar 2015



Dabei seit
13 September 2010
5 Beiträge
Hallo Lisa, dank dir erst mal für die Hilfe.
Grundsätzlich ging es mir nur darum, dass ich der Meinung bin "CIP Adresse Endempfänger" ist möglich. Die Speditionen meinten, wenn ich bis Endempfänger liefere darf ich CIP nicht nutzen. Da dies nur bis zum Flughafen Terminal erlaubt ist. Darüber hinaus wäre nur DAP zulässig.

Mir geht es dabei speziell um den Gefahrenübergang. Diesen wollte ich zu unseren Gunsten nur bis Beladung/Übergabe an das 1. Transportmittel. Danach sollte die Gefahr auf den Empfänger übergehen, wobei die Kosten für Transport und Versicherung zu unseren Lasten gehen sollten bzw. von uns arrangiert werden.

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