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Rechnungsbetrug und Transportschaden


silvia100 Geschrieben am 16 Februar 2015



Dabei seit
16 Februar 2015
4 Beiträge
Hallo,

wir haben folgendes Problem:

ein Spediteur hat eine Sendung bei uns abgeholt, welche ohne Umladung (Palette Direktlieferung) aus Deutschland nach Österreich bestellt war.

Die Verpackung und die Transportversicherung waren ebenso für die Direktlieferung. Der Spediteur hat die Ware aber als Sammelgut geliefert, mehrmals umgeladen und beim Umladen beschädigt bzw. zerstört. Von den Umladestellen (Lagerhäusern) haben wir auch Bilder bekommen.
Der Spediteur hat uns eine Rechnung wie am Anfang vereinbart für die Direktlieferung ausgestellt.
Sammelware wäre um die Hälfte billiger gewesen. Rechnungssumme 1200.- €
1. Die Transportversicherung hat den Schaden nicht reguliert, da nicht Direktlieferung war
2. Der Spediteur hat den Schaden nicht reguliert, sei nicht sein Problem
3. Der Spediteur fordert von uns die komplette Rechnungssumme, da wir nicht bezahlt haben, hat der Spediteur Inkasso eingeschaltet.
4. Unsere Rechnung für die zerstörte Ware über 1500.- € hat der Spediteur einfach ignoriert.
5. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass der Spediteur zahlreiche Aufträge als Direktlieferungen nachweislich so als Sammelgut abgewickelt hat. Schäden insgesamt in 5-stell. Höhe.
Ist wirklich alles korrekt, was der Spediteur macht?

Vielen Dank voraus.

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Lisa215 Geschrieben am 17 Februar 2015



Dabei seit
20 Januar 2015
16 Beiträge
Hallo, Silvia.

Es klingt so, als hätte euer Spediteur den Transport ohne eure Zustimmung von Direkt- auf Sammelladung geändert.

Ohne eure Zustimmung hätte er die Transportart nicht ändern dürfen!
Es sollte dafür mindestens eine geringere Fracht geben (ist für ihn ja auch günstiger).
Ist die Beschädigung tatsächlich durch den Umschlag passiert, haftet er laut Gesetz mit 5€/kg brutto.

Hat der Spediteur eigene AGBs? Wenn ja, wurde darauf hingewiesen? (in Angebot, Mail, etc.)

Wenn ihr auf dem demokratischen Wege nicht zu einem Ergebnis kommt, würde ich auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen.

betterorange Geschrieben am 17 Februar 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Silvia,

ich unterstelle einmal grobe Fahrlässigkeit des Frachtführeres bei der Ausübung seines Jobs.

Gebt die Angelegenheit zu einem Fachanwalt und widersprecht der Forderung für die Direktfracht etc.

Den Schaden düfte der Spediteur, Frachtführer in voller Höhe berappen, da er die ihm bekannten zwingenden Direktfahrt Vorschriften ignorierte.

Wir haben für diese Fälle im transportauftrag den Zusatz der ausgeweitetenm direkten Haftung der Fuhrunternehmers eingebaut.

MfG BO

Sticks Geschrieben am 17 Februar 2015



Dabei seit
04 Februar 2015
14 Beiträge
Moin, moin,

die Tipps, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, halte ich für die beste Idee.

Unabhängig davon hängt es - wie so oft - vom Beweis ab. Kannst Du, silvia100, nötigenfalls beweisen, dass der Auftrag unmißverständlich auf Direktlieferung (sprich: Umladeverbot) lautete?

Wenn sich der von Dir beauftragte Verkehrsunternehmer willentlich und wissentlich über ein Umladeverbot hinweggesetzt hat, dann steht der Vorwurf des (bedingten) Vorsatzes im Raum und er haftet voll - dann ist die Beschränkung von 5,00 EUR/kg Rohgewicht kein Thema mehr.

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