|
|
|
Rechnungsbetrug und Transportschaden
silvia100 |
Geschrieben am 16 Februar 2015
|
Dabei seit 16 Februar 2015 4 Beiträge
|
Hallo,
wir haben folgendes Problem:
ein Spediteur hat eine Sendung bei uns abgeholt, welche ohne Umladung (Palette Direktlieferung) aus Deutschland nach Österreich bestellt war.
Die Verpackung und die Transportversicherung waren ebenso für die Direktlieferung. Der Spediteur hat die Ware aber als Sammelgut geliefert, mehrmals umgeladen und beim Umladen beschädigt bzw. zerstört. Von den Umladestellen (Lagerhäusern) haben wir auch Bilder bekommen.
Der Spediteur hat uns eine Rechnung wie am Anfang vereinbart für die Direktlieferung ausgestellt.
Sammelware wäre um die Hälfte billiger gewesen. Rechnungssumme 1200.- €
1. Die Transportversicherung hat den Schaden nicht reguliert, da nicht Direktlieferung war
2. Der Spediteur hat den Schaden nicht reguliert, sei nicht sein Problem
3. Der Spediteur fordert von uns die komplette Rechnungssumme, da wir nicht bezahlt haben, hat der Spediteur Inkasso eingeschaltet.
4. Unsere Rechnung für die zerstörte Ware über 1500.- € hat der Spediteur einfach ignoriert.
5. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass der Spediteur zahlreiche Aufträge als Direktlieferungen nachweislich so als Sammelgut abgewickelt hat. Schäden insgesamt in 5-stell. Höhe.
Ist wirklich alles korrekt, was der Spediteur macht?
Vielen Dank voraus.
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Lisa215 |
Geschrieben am 17 Februar 2015
|
Dabei seit 20 Januar 2015 16 Beiträge
|
Hallo, Silvia.
Es klingt so, als hätte euer Spediteur den Transport ohne eure Zustimmung von Direkt- auf Sammelladung geändert.
Ohne eure Zustimmung hätte er die Transportart nicht ändern dürfen!
Es sollte dafür mindestens eine geringere Fracht geben (ist für ihn ja auch günstiger).
Ist die Beschädigung tatsächlich durch den Umschlag passiert, haftet er laut Gesetz mit 5€/kg brutto.
Hat der Spediteur eigene AGBs? Wenn ja, wurde darauf hingewiesen? (in Angebot, Mail, etc.)
Wenn ihr auf dem demokratischen Wege nicht zu einem Ergebnis kommt, würde ich auf jeden Fall damit zu einem Anwalt gehen.
|
|
|
|
|
|
betterorange |
Geschrieben am 17 Februar 2015
|
Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
|
Hallo Silvia,
ich unterstelle einmal grobe Fahrlässigkeit des Frachtführeres bei der Ausübung seines Jobs.
Gebt die Angelegenheit zu einem Fachanwalt und widersprecht der Forderung für die Direktfracht etc.
Den Schaden düfte der Spediteur, Frachtführer in voller Höhe berappen, da er die ihm bekannten zwingenden Direktfahrt Vorschriften ignorierte.
Wir haben für diese Fälle im transportauftrag den Zusatz der ausgeweitetenm direkten Haftung der Fuhrunternehmers eingebaut.
MfG BO
|
|
|
|
|
|
Sticks |
Geschrieben am 17 Februar 2015
|
Dabei seit 04 Februar 2015 14 Beiträge
|
Moin, moin,
die Tipps, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, halte ich für die beste Idee.
Unabhängig davon hängt es - wie so oft - vom Beweis ab. Kannst Du, silvia100, nötigenfalls beweisen, dass der Auftrag unmißverständlich auf Direktlieferung (sprich: Umladeverbot) lautete?
Wenn sich der von Dir beauftragte Verkehrsunternehmer willentlich und wissentlich über ein Umladeverbot hinweggesetzt hat, dann steht der Vorwurf des (bedingten) Vorsatzes im Raum und er haftet voll - dann ist die Beschränkung von 5,00 EUR/kg Rohgewicht kein Thema mehr.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|