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Temporäre Ausfuhr
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Stefan1531 |
Geschrieben am 08 August 2006
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Hallo zusammen:
ich stehe vor folgendem Sachverhalt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Die "Hersteller AG" in Deutschland produziert eine Ware, die nach Japan versandt wird.
Käufer ist allerdings die "Trading GmbH" in Deutschland, auf die gleich eingegangen wird.
Die "Veredeler Ltd" in Japan fügt der Ware Magnete hinzu und schickt sie zurück nach Deutschland.
Importeur ist allerdings die "Trading GmbH" in Deutschland, Empfänger die "Käufer GmbH" , ebenfalls in Deutschland.
Die "Trading Ltd.", die Muttergesellschaft der "Trading GmbH" in Japan, könnte für den Import eine Rechnung von "Trading Ltd." and "Trading GmbH", oder an "Käufer GmbH" schreiben.
Für den Export kann entweder die "Hersteller AG" eine Rechnung an "Trading Ltd", oder auch die "Trading GmbH" an "Trading Ltd." schreiben.
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Soweit ich nun herausgefunden habe, muß ein passiver Veredelungsschein ausgestellt werden. Muß dies die "Hersteller AG" oder die "Trading GmbH" machen ?
Beim Import muß logischerweise eine Nämlichkeitssicherung durchgeführt werden. Für die Berechnung für Zoll und EUSt. werden die Veredelungskosten zugrunde gelegt (die hinzugefügten Magnete + Frachtkosten).
Wer soll aber hier am sinnvollsten der Importeur sein, so daß der Zollbeamte nicht in's Schleudern kommt ?
Also, mein Lösungsansatz ist:
a) die "Trading GmbH" besorgt sich einen "Passiven Veredelungsschein"
b) "Hersteller AG" macht eine unvollständige AE, "Trading GmbH" vervollständigt diese. Empfänger ist "Trading LTD"
c) beim Import erstellt "Trading LTD" eine Rechnung an "Trading GmbH", "Trading GmbH" ist Importeur
d) die Ware wird in Hamburg auf Namen der "Trading GmbH" verzollt und an "Käufer GmbH" zugestellt
Nur zur Sicherheit: das ist keine Hausaufgabe, sondern echtes Leben....
Kann man die Zahlung der EUSt. z.B. über einen Fiskalvertreter umgehen ?
Bin für jeden Hinweis dankbar !
Stefan1531
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CARGOFORUM PARTNER
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Zeemo |
Geschrieben am 08 August 2006
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hallo Stefan,
ha, endlich mal wieder eine echte Herausforderung! *grins*
Also: für die passive Veredelung brauchst Du eine Bewilligung vom zuständigen Hauptzollamt - die Trading GmbH muss diese also beantragen, und zwar bei ihrem Hauptzollamt. Daher muss sie dann natürlich auch den PV-Schein ausstellen, keine AE - der PV-Schein ersetzt die AE.
Die Trading GmbH müsste dann den PV-Schein zum Spediteur nach Hamburg schicken, damit die dortige Ausfuhrzollstelle die Ausfuhr darauf bescheinigen kann. Bei der Wiedereinfuhr der veredelten Waren kann ja dann der Spediteur den PV-Schein sofort wieder zur Hand nehmen und mit der Trading GmbH als Importeur abfertigen - wer dann der physische Empfänger ist, ist schnurz.
Aber noch was zu den Veredelungskosten: neben dem Warenwert der Magnete gehört natürlich auch die verrichtete Arbeit (Montage o.ä.) mit dazu!
Was aber meinst Du mit "Umgehung der Zahlung der EUSt."? Die EUSt. musst Du bzw. die Trading GmbH in jedem Fall zahlen, also, die EUSt. für den Mehrwert aus der Veredelung, versteht sich. Das kann auch ein Fiskalvertreter nicht verhindern. Ist ja ohnehin ein durchlaufender Posten.
Nachtrag: die Nämlichkeit kannst Du, wenn Du nicht gerade hochwertigste Waren hast, die alle Seriennummern haben, nur schwer sichern, in der Regel dürfte es aber ausreichen, wenn der Zusammenhang durch Order-, Bestell-, Lieferschein-, Packlisten- und was sonst noch für Nummern klar ersichtlich ist. Hängt aber auch ganz individuell von der Bewilligung ab und davon, wie der Beantragende bei seinem HZA gelitten ist...
Hoffe, geholfen zu haben!
Gruß
Zeemo
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kotschi |
Geschrieben am 08 August 2006
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Dabei seit 10 März 2005 40 Beiträge
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Der Zeemo glänzt mal wieder als Profi, Respekt...
Was ich noch gern los werden würde:
Die Trading GmbH als rechtl. Person = Gesellschaft , muss einen Bilanzabschluß am Ende des Jahres mit all dem herum der "ordnungsgemässen Buchführung" etc vorlegen.
Als Eigentümer der Ware (ich nehm mal an das Zeugs gehört zum Umlaufvermögen) müsste die Trading GmbH die Ware, die nach JP zum Veredeln kostenlos beigestellt wird (oder verkauft die Trading an die JP Ltd das Halbfertigerzeugnis?), auf der Aktiva der Bilanz führen, da Umlaufvermögen und Eigentumsübertrag nicht stattgefunden hat. Erst nach Rücklauf des veredelten Produktes müsste dann im Umlaufvermögen eine Umschichtung des Halbfertigerzeugnis auf Fertigerzeugnis geschehen -natürlich mit den entsprechenden Wertansätzen- und bei Verkauf an die Käufer GmbH ein Abgang des Umlaufvermögens zugunsten Umsatz gebucht werden.
Oder sehe ich das falsch, lang ist es her, dass man mal was zum Thema Buchführung gelernt hat....
Wenn's ganz dumm kommt, könnte es sogar sein, dass die unveredelte Ware, die in JP beim Veredler Ltd rumliegt als ausländische Betriebsstätte gewertet wird, da die Rückführung an Eigentum (nach Veredlung) nicht an die Trading geht sondern direkt an die Käufer GmbH.
Lieber das Thema mal von einem Steuerberater anschauen lassen -ich bin nur ein Laie, wie in so vielen anderen Dingen auch-, sicher ist sicher. Falsch ist schnell mal was gemacht und Steuerprüfungen und Strafbescheide können sehr teuer kommen.
Kotschi :wink:
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Stefan1531 |
Geschrieben am 09 August 2006
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Danke Zeemo, Danke Kotschi !
Ich habe mein Anliegen auch schon in einem anderen Forum gepostet - aber ich wußte, nur hier sind die Chef-Checker unterwegs :D
Die Schwierigkeit wird jetzt sein, daß die Leute bei der "Trading GmbH" auch Japapaner sind. Und wollen naturgemäß für 5 Cent in der ersten Reihe sitzen - also mit nichts was zu tun haben, aber billigbilligbillig.
Aber irgendwie hab' ich jetzt ein ganz gutes Gefühl....
Wie alle Beteiligten (außer meinem Unternehmen) ihre Buchführung machen, kann mir doch eigentlich egal sein, oder ?
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Gast |
Geschrieben am 09 August 2006
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Naja, Du hast das ganze ja nur "theoretisch" mit fiktiven Firmen gepostet - da musst Du uns schon sagen, bei welcher der "fiktiven" Unternehmen Du arbeitest... ;-)
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Stefan1531 |
Geschrieben am 09 August 2006
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Ich bin lediglich der Spediteur, der das Ganze organisieren soll.
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Zeemo |
Geschrieben am 09 August 2006
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Mit der eigentlichen Buchführung hast Du natürlich nix zu tun, außer bei Dir selbst. Nur die ganzen Zollanmeldungen, wo Ihr als Vertreter auftaucht, die müssen natürlich wasserdicht sein, sonst kriegt Dein Kunde u.U. Probleme bei der Außen- oder Zollprüfung.
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