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Arbeitsanweisung für das Lager


Effektive Lagerlogistik: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für bessere Prozessabläufe. Unser Forum Lagerlogistik und Flurförderzeuge behandelt Fragen wie, welche Flurförderzeuge eignen sich am besten für den Einsatz in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Flurförderzeugen in der Lagerlogistik? Welche Lagertypen gibt es und welcher eignet sich am besten für meinen Bedarf? Wie optimiere ich den Platzbedarf in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Einrichtung und dem Betrieb von Lagern? Welche Soft- und Hardware ist die beste Lösung für mein Lager?


DerHerzog Geschrieben am 04 April 2015



Dabei seit
04 April 2015
1 Beiträge
Hallo,

ich bin seit wenigen Tagen Lagerleiter eines kleinen XXX-Fachmarktes.
Der bisherige Lagerleiter wollte diese Stelle auf Grund des Stresses nicht mehr behalten.
Er hat in den letzten Jahren alles schleifen lassen, das Lager war unordentlich, jeder konnte kommen und gehen wie es ihm passte und Niemand hatte respekt vor ihm.
Nun liegt es an mir alles wieder in vernüftige Bahnen zu bringen.
Als erstes habe ich das Lager aufräumen lassen, da kamen Lagerleichen zum vorschein die älter als 10 Jahre waren.
Jetzt würde ich gerne eine Arbeitanweisung schreiben Betreff Wareneingang,Kontrolle und Beschriftung der Ware.
Es war bisher so das die Ware kurz in Augenschein genommen und dann direkt eingelagert wurde.
Ob es jetzt Lagerware oder Kundenbestellungen war interessierte keinen. Ich möchte das die Ware mit Eingangsdatum und dem Kundennamen versehen wird. Erst dann kann eingelagert werden.
Beim LKW beladen wird auch nicht richtig kontroliert was immer wieder zu Fehlern führt.
Desweiteren haben die Mitarbeiter die Angewohnheit Paletten Hochkant ans Regal zu Stellen, das geht garnicht.
Ich muss auch unbedigt eine Fehlerauflistung führen.

Kann mir jemand Tips geben wie ich solch eine Arbeitsanweisung aufsetzt.

Danke schon mal

CARGOFORUM PARTNER

jarre Geschrieben am 06 April 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

die gesetzlichen Vorschriften zu den Pflichten des Lagerhalters (insbesondere §§ 470 und 471 HGB) und über den Lagerschein (§ 475c HGB) enthalten Anregungen für eine solche Arbeitsanweisung.

Folgender Vorschlag als Rohentwurf: Nach einem Einleitungssatz, in dem in ein, zwei Sätzen der Zweck der Arbeitsanweisung dargestellt wird (ggf. Hinweis auf Absprache mit Filialleitung) und ab wann sie gelten soll, folgt eine Aufzählung der Anweisungen, z. B.

- Pflicht der Mitarbeiter zur Eingangskontrolle auf Vollzähligkeit und Unversehrtheit des Gutes. Befindet sich das Gut beim Empfang in einem beschädigten oder mangelhaften Zustand, der äußerlich erkennbar ist, so ist dies auf dem Lagerschein zu vermerken umd hat der Mitarbeiter dem Lagerleiter unverzüglich Nachricht zu geben,

- Pflicht der Mitarbeiter zur ordnungsgemässen Unterbringung des Gutes (näher auszuführen: z. B. standfeste, unfallsichere Lagerung, Prüfung ordungsgemäßer Verpackung etc.)

- Pflicht der Mitarbeiter, unbefugten Dritten keinen Zutritt zum Lager zu gewähren,

- ggf. Pflicht der Mitarbeiter zur Beobachtung und regelmäßigen Kontrolle des Gutes

- Pflicht der Mitarbeiter zur Information des Lagerleiters über drohende oder eingetretene Veränderungen des Gutes.

- Pflicht der Mitarbeiter zur Ausgangskontrolle des Gutes,

- Pflicht der Mitarbeiter zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

- bei Warenempfang Pflicht der Mitarbeiter zur Ausstellung eines (möglicherweise noch zu erstellenden) Lagerscheines (von dem ein Exemplar beim einzulagernden Gut verbleibt und ein Durchschlag zu Ihnen als Lagerleiter geht) mit folgendem Inhalt;

Ort und Tag der Ausstellung des Lagerscheins;
fortlaufende Nummerierung des Lagerscheins;
Name des den Lagerschein ausstellenden Mitarbeiters
bei Kundenware: Name und Anschrift des Kunden;
Tag der Einlagerung;
Angabe Stellplatznummer im Lager;
die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung,
Anzahl, Zeichen und Nummern der Packstücke
Namenszeichen des Mitarbeiters

- bei Aussendung der Ware Pflicht der Mitarbeiter zur Ausstellung eines (möglicherweise noch zu erstellenden) Warenausgangsscheins; alternativ ist die Herausgabe des Lagergutes auf dem Lagerschein vom Empfänger zu quittieren und vom Mitarbeiter abzuzeichnen.

Datum und Unterschrift der Arbeitsanweisung.

Nach Bekanntgabe der Anweisung ist auf deren Befolgung durch die Mitarbeiter hinzuwirken.

LagerOnkel Geschrieben am 23 Juni 2016



Dabei seit
23 Juni 2016
3 Beiträge
Ich persönlich würde solche Arbeitsanweisung als zweiten Schritt nehmen. Vorerst versuche die Leute auf deine Seite zu ziehen und vergebe kleine Verantwortungen an die Mitarbeiter.
Menschen mögen keine Veränderungen und vor allem keine, die von einem Blatt papier kommen.

Verstehe mich nicht falsch, ich halte solche Anweisungen für richtig und wichtig.

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