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Transportrecht CMR Frachtbrief stempeln


steve Geschrieben am 14 April 2015



Dabei seit
09 Dezember 2005
32 Beiträge
Hallo Cargoforum Gemeinde,

ich benötige mal Eure Einschätzung zu folgendem Fall:

Ein Kunde in Spanien gibt einem spanischen Spediteur den Auftrag, bei uns im Haus (Produktionsbetrieb) eine Komplettladung nach Spanien zu fahren. Wir erstellen nach VDA 4912 einen Lieferschein und unterschreiben diesen.

Die Fahrer der abholenden Spedition legen uns in aller Regelmäßigkeit nun ihre selbst geschriebenen CMR Frachtbriefe
vor, die wir stempeln sollen. Angeblich würden diese dann bei Kontrollen in Frankreich zu Kasse gebeten, wenn diese
nicht vom Absender gestempelt werden.
Und hier liegt meines Erachtens nach der "Hase im Pfeffer!":
Wir sind eben kein Absender/Beauftrager in Sinne des CMR Gesetzes dieser Tour, denn das ist
nämlich unser Kunde in Spanien.
Gibt es bei Euch ähnliche Fälle und wie handhabt ihr das?

Vielen Dank schon einmal für viele Antworten!!!

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Ndre Geschrieben am 15 April 2015



Dabei seit
12 Oktober 2012
41 Beiträge
Hallo Steve,

also rein rechtlich kommt es darauf an wie ihr die Ware versendet ob nun FCA oder EXW. Bei EXW reicht der LS aus bei FCA müsstet Ihr die Papiere mit unter sogar selbst erstellen.

Wir handhaben das bei uns so ( auch Produktionsbetrieb) das wir dem Fahrer alle Papiere von unserer Seite aus aushändigen also LS + CMR

Auf dem CMR ist ja auch unter Feld 15 die Frankatur angeben hier steht bei uns dann eben EXW oder FCA drin somit ist die Sache dann für uns erledigt.

Absender seid ihr ja schon blos eben nicht Auftraggeber aber das ist dann durch die Angabe des Incoterms ersichtlich.

Gehe mal davon aus das ihr vermeiden wollt das euch der Spanische Spediteur eine Rechnung stellt. oder ?

Das die Franzosen ganz gerne mal abkassieren wenn der CMR nicht abgestempelt ist, habe ich in meiner Zeit als Disponent in einer Spedition schon erlebt. Die nehmen ganz gern mal bis zu 600 € wenn der Stempel des Absenders fehlt bzw der CMR nicht richtig ausgefüllt ist.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

Gruß Andre

betterorange Geschrieben am 15 April 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo, steve, dann vermerkt einfach im Unterschriftenfeld zusätzlich:

i. Audtrag und auf Rechnung der "Iberico SA" .

Dann ist alles klar.

Zusätzlich gibt es noch das Feld 13, 15,18, 20.

Wenn Ihr dazu übergeht, selbst den CMR zu schreiben, könnt Ihr alles mögliche berücksichtigen.

Wir schreiben als Spedi für die TU die CMR und senden diese nach Absprache zum Versender, um die handgekritzelten Eigen CMR zu vermeiden.

jarre Geschrieben am 19 April 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

ich halte es für riskant, von Drittunternehmen ausgefüllte Frachtbriefe abzustempeln.

Absender ist, wer den Transport beim Transporteur in Auftrag gibt. Wie Sie zutreffend ausführen, ist damit Ihr Kunde in Spanien als Auftraggeber des Transportes der eigentliche Absender. Wenn Sie den Frachtbrief mit Ihrem Firmenstempel in Feld 22 versehen, ist aber laut Frachtbrief nun Ihr Unternehmen der Absender und übernimmt damit die volle Verantwortung für den richtigen Inhalt des Frachtbriefs.

Die CMR regelt zwar nicht, wer für das Ausfüllen des Frachtbriefs zuständig ist. Gemäß Art. 7 Abs. 1 CMR trifft aber den Absender bei Falscheintragungen im Frachtbrief für daraus entstehende Schäden eine unbegrenzte Haftung.

Abstempeln heißt unterschreiben (Art. 5 Abs. 1 CMR).

Solange alles gutgeht, kräht kein Hahn danach. Was passiert, wenn z. B. im Frachtbrief ein falsches Kfz-Kennzeichen eingetragen wird, steht in einem Urteil des LG Frankfurt vom 20.09.2000 (Az. 3/2 O 80/95):

1. Entsteht ein Ladungsschaden (hier: Verderben von Fleisch) dadurch, dass das Transportfahrzeug wegen falscher Eintragung des Fahrzeugkennzeichens in den Frachtpapieren vom Einfuhrzollamt festgehalten wird, haftet der Frachtführer grundsätzlich aus positiver Vertragsverletzung.

2. Hat der Absender aber den Frachtbrief ausgefüllt und ist dieser vom Fahrer nicht überprüft worden, ist das Verschulden beider Parteien als gleich hoch zu werten, so dass sich die Haftung des Frachtführers auf 50% reduziert.

Also: Mithaftung des Ausstellers des Frachtbriefs zu 50% wegen falsch eingetragenem Kfz-Kennzeichen für die Vernichtungskosten von mehreren Tonnen verdorbenem Fleisch, Zusatzkosten des Empfängers wegen Nachbestellung...

Ich halte es für nicht völlig ausgeschlossen, dass in einem Schadensfall der Kunde in Spanien weit von sich weist, den CMR-Frachtbrief auch nur gesehen zu haben und auf Ihren Stempel verweist...

Arkranikan Geschrieben am 23 April 2015



Dabei seit
24 Februar 2015
15 Beiträge
Hallo Zusammen,

lt. Berufsschulstoff ist ein CMR für internationale Transporte doch pflicht?
Müsste Steve diesen schein dann nicht unterschreiben?

Der CMR gilt ja auch für den Spediteur als Empfangspapier, dass dieser die Ware im guten Zustand übernommen hatt.
In diesem Fall will der Spediteur nur verhindern das Kosten in Frankreich auftreten.

Gruß
Florian

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