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Empfänger in Ausfuhranmeldung Rechnungsempfänger oder Kunde
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mosjka1 |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 09 Juli 2007 34 Beiträge
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Tag Leute,
ich bräuchte von euch Unterstützung:
Wir als Hersteller von Maschinen verkaufen eine Maschine an unseren Kunden "A" in den USA. Er möchte jedoch, dass wir die Sendung direkt an seinen Kunden "AB", ebenfalls mit dem Sitz in USA, liefern.
Die Rechnung stellen wir auf den Kunden "A" aus und im Airwaybill geben wird als Empfänger den "AB" an.
Wer muss in der Ausfuhranmeldung als Empfänger angegeben werden?
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CARGOFORUM PARTNER
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roliP |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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laut Merkblatt zu Zollanmeldungen sind Name und Anschrift der Person anzugeben, der die Ware auszuliefern ist (zollrechtlicher Empfänger).
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HunkyDory |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des letzten dem Anmelder
bekannten Empfängers im Bestimmungsland, dem die Waren auszuliefern sind.
Quelle: MB zu Zollanmeldungen (Ausgabe 2015)
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mosjka1 |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 09 Juli 2007 34 Beiträge
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roliP wrote: |
laut Merkblatt zu Zollanmeldungen sind Name und Anschrift der Person anzugeben, der die Ware auszuliefern ist (zollrechtlicher Empfänger). |
d.h. der Kunde meines Kunden ist in der Ausfuhranmeldung anzugeben!? Dann würde aber der Empfänger in der Ausfuhranmeldung von dem Empfänger in der Handelsrechnung abweichen. Wie soll mann dann bei der Zollprüfung nachweisen, dass meine Ware ins Drittland ausgeführt wurde. ( der Empfänger in der AE und der Rechnung weichen ja von einander ab)
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HunkyDory |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Zitieren:: |
Wie soll mann dann bei der Zollprüfung nachweisen, dass meine Ware ins Drittland ausgeführt wurde. ( der Empfänger in der AE und der Rechnung weichen ja von einander ab) |
Dann musst du die Rechnung wie folgt ausstellen:
Rechnungsempfänger = dein Kunde
Warenempfänger/Lieferanschrift = der tatsächliche Endempfänger
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roliP |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Zitieren:: |
Wie soll mann dann bei der Zollprüfung nachweisen, dass meine Ware ins Drittland ausgeführt wurde. |
außerdem bekommst Du ja den Ausgangsvermerk ausgedruckt als Nachweis!
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mosjka1 |
Geschrieben am 16 April 2015
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Dabei seit 09 Juli 2007 34 Beiträge
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roliP wrote: |
Zitieren:: |
Wie soll mann dann bei der Zollprüfung nachweisen, dass meine Ware ins Drittland ausgeführt wurde. |
außerdem bekommst Du ja den Ausgangsvermerk ausgedruckt als Nachweis! |
Das schon, nur in dem Ausgangsvermerk steht dann der Endkunde drauf und nicht der auf den wir die Handelsrechnung ausgestellt haben. Oder verwechsele ich da zwei grundlegende Sachen?
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roliP |
Geschrieben am 21 April 2015
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Hallo mosjka1,
im kaufmännischen Bereich bin ich nicht firm! Der Ausgangsvermerk weist nach, dass die betreffende Ware der Ausgangsrechnung in ein Drittland ausgeführt worden ist (=umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung). Außerdem habt Ihr doch Unterlagen (Auftrag der bestellenden Firma), aus denen der Rechnungsempfänger und der Warenempfänger hervorgehen. Vielleicht gibts noch Forenmitglieder, die hier fundiertere Kenntnisse haben.
Gruß
rolip
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Mikkali |
Geschrieben am 21 April 2015
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Dabei seit 25 April 2012 40 Beiträge
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Die Handelsrechnung weist den Rechnungsempfänger sowie den Warenempfänger aus.....siehe Beitrag von HunkyDory.
Das reicht.
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