Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 62 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.758.178 Seitenaufrufe in 2022



Seminare Ausbilder Ladungssicherung


n80tester Geschrieben am 06 Oktober 2015



Dabei seit
29 September 2014
29 Beiträge
Hallo liebe Community,

ich habe damals im Unternehmen Schulungen für Ladungssicherung gegeben. Mir hatte aber ein Fahrer gesagt, dass man inzwischen einige Zertifikate haben muss um die geben zu können.

Stimmt das ?

Viele Grüße
Jenni

CARGOFORUM PARTNER

Jasmin88 Geschrieben am 13 Oktober 2015



Dabei seit
15 April 2011
97 Beiträge
Das halte ich auch für zwingend notwendig. Bei uns macht das nur die DEKRA oder der TÜV. Das liegt an der Nachweispflicht die unser Unternehmen hat. Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden, dass das Personal ordnungsgemäß geschult wurde. Hast du selber keinen Nachweis über deine Qualifikation ist es fraglich, wie du dir dieses breite Wissen in aktueller Version selber aneignen konntest. Natürlich kannst du Mitarbeiter schulen - ob das dann irgendeine Relevanz hat wage ich aber zu bezweifeln.

Hier ein Link dazu

www.lasiportal.de/ladu...sicherung/

Die Anforderungen an den Ausbilder für Ladungssicherung sind in der VDI 2700 Blatt 1 detailliert beschrieben.

In Ziffer 1 ist die Qualifikation der Ausbilder beschrieben. Der Ausbilder für Ladungssicherung sollte auf Grund einer technischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung besitzen. Dies in Theorie und Praxis. Er muss gute Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen, Normen und UVV besitzen. Fähigkeiten in der Erwachsenenbildung sollten ebenfalls vorhanden sein. Der Ausbilder sollte Ingenieur, staatlich anerkannter Techniker oder Meister sein. Das Erstellen von Ausbildungskonzepten ist ebenso obligatorisch wie eine erfolgreiche Ausbildung in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen über die Inhalte nach VDI 2700 a.
Soweit die Theorie.

n80tester Geschrieben am 13 Oktober 2015



Dabei seit
29 September 2014
29 Beiträge
Hi Jasmin,

Super ! Danke für die vielen zahlreichen Infos!

Danke!

udobur Geschrieben am 14 Oktober 2015



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
Naja, das Thema wird nicht ganz so heiss gegegessen, wie es gekocht wird.
Zumal der VDI eine privatrechtliche Organisation ist und somit keinerlei "rechtbildende" Befugnisse hat.

Die VDI 2700 repräsentiert zwar den "Stand der Technik", aber mit der EN 12195 ist jetzt ein (rechtlich) starker Konkurrent da, deren Anwendung in einem Teilbereich staatlichen Rechts ausdrücklich gefordert wird.

Gucken wir doch mal, was der VDI in 2700 (1) zur Qualifikation von Ausbildern schreibt (Abschrift):
Zitieren::
Als Ausbilder zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen können Personen tätig werden, die auf Grund ihrer technischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung in Theorie und
Praxis besitzen. Sie müssen mit den gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien
und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut sein, dass sie Personen in der Ladungssicherung praxisgerecht ausbilden können.
.
Weiter geht es (nach den von Jasmin88 oben genannten Anforderungen) mit (Abschrift):
Zitieren::
Erfolgreiche Ausbildung in der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung über die allgemeinen Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte bezüglich spezieller Ladungen (siehe VDI 2700a, Tabelle 1 und Tabelle 2).
Mindestalter 24 Jahre
Der Rest des Blatt 1 beschäftigt sich mit der (i.Ü. kostenpflichtigen) Registrierung als Ausbilder beim VDI ...

Nach dem Willen des VDI musst du musst also noch nicht einmal beruflich in diesem Bereich tätig sein, im Gegensatz zu den Forderungen der TRBS "Befähigte Personen".

Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen bieten auch Lehrgänge zur Ladungssicherung an. Hier ist es teilweise so, das in einigen Fällen die Teilnahme an einem 1-tägigen(!) Lehrgang dich als "Multiplikator" (sprich Ausbilder) befähigt (was ich davon halte, sage ich jetzt besser nicht).

Was also tun?
Der Unternehmer ist gefordert, der sich für die Aufgaben der Unterweisung geeignete Kandidaten heraussuchen muss. Grundlage dafür ist die TRBS 1203 "Befähigte Personen". Über die Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer den Unterweisungsbedarf, den Unterweisungsumfang und die Qualifikation des Unterweisenden ermitteln und festschreiben.
Eine wie auch immer geartete Teilnahmebescheinigung an irgendwelchen Lehrgängen bedarf es für die Tätigkeit als Unterweiser nicht zwingend, aber in jedem Fall die schriftliche Beauftragung (Übertragung der Unternehmeraufgabe "Unterweisung") zur Wahrnehmung der Aufgabe.

Fazit: Der Fahrer liegt mit der Aussage leider ein klein wenig daneben.

LTS-Akademie Geschrieben am 04 Juli 2016



Dabei seit
03 Juli 2016
8 Beiträge
Dieses Thema ist zwar nun ein paar Tage alt, bedarf aber einer weiteren Richtigstellung.

Grundsätzlich muss, wer als Ausbilder für Ladungssicherung tätig sein möchte, jeder eine entsprechende Ausbildung genießen. Die VDI selbst lässt hier viel Spielraum, jedoch sieht es anders aus, wenn es um die Haftungsfrage geht von solchen Ausbildungen! (Bei Schadensfällen und Regressen)

Unternehmen können sehr wohl ihren "Ausbilder" in die Haftung nehmen, wenn dieser nicht wie erforderlich Unterrichtet oder gar falsch unterrichtet hat! Dies kommt leider auch heute noch bei großen Prüforganisationen in der Praxis vor.

Wir selbst bilden aktuell 1 mal im Jahr einen Ausbilderlehrgang für Ladungssicherung aus, hier legen wir im Vorfeld sehr viel Wert auf vorhandenes Wissen und auf die nötige Fachkompetenz. Dies Garantiert aber im Anschluss eine Befähigung um bei zukünftigen Kunden und auch bei Rückfragen zu Schäden etc. eine fachlich korrekte Antwort geben zu können.

Nehmen wir doch den Klassiker:

Schaut euch nur einmal um, wie viele Anbieter ahnungslos Kurse über einen Tag anbieten! Dies ist schlicht weg nicht zulässig, da die VDI von einer Grundschulung von mindestens 16 Stunden ausgeht und zumal jeder erfahrene Ausbilder weiß, dass selbst 16 Stunden Grundschulung fast schon zu knapp sind um sicher und fundiert zu unterrichten! Hier ist immer ein Schmaler Grad anhand der Gruppengröße zu bewältigen.

Kurz um:

Wer benötigt alles eine Ausbildung in Ladungssicherung?

Antwort: JEDER der mit Ladungssicherungsaufgaben betraut ist.

Wie lange muss die Schulung sein?

Antwort: Als Grundschulung 16 Stunden, die Auffrischungen und Ergänzungen können an einem Tag absolviert werden.

Wer darf Ausbilder in Ladungssicherung sein?
Antwort: Jeder der mindestens 24 Jahre alt ist und an einer Ausbildung für Ausbilder Ladungssicherung erfolgreich teilgenommen hat sowie bereits eine Grundschulung in Ladungssicherung durchlaufen hat.

Mit diesem Schema fahren wir als LTS - Akademie seit Jahren sehr gut und sind bereits bei Versicherern als Sachverständige im Bereich Ladungssicherung anerkannt. Daher kann ich nur jedem Raten der ernsthaft mit dem Gedanken spielt selbst Ausbilder für Ladungssicherung zu werden, dass er sich einen Schulungsanbieter sucht der a) die nötige Fachpraxis hat und b) individuell auf deine Wünsche eingehen kann! Hier trennt sich oft die Spreu vom Weizen.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Adrian Schelp

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich