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Transport Kriegswaffenkontrollgesetz KWKG


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Networker Geschrieben am 14 Dezember 2015



Dabei seit
29 November 2015
14 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bearbeite derzeit einen Transport dessen Ladung dem Kriegswaffenkontrollgesetz KWKG unterliegt.

Nun bin ich durch einen anderen Spediteur darauf aufmerksam gemacht worden, dass die maximale
Transitzeit der KWKG-Ware, durch Deutschland, maximal 5 Tage betragen darf.

Das ist mir neu.

Kennt jemand den dementsprechenden Paragraphen dazu im KWKG bzw. kann mir jemand sagen, ob
das korrekt ist?

Vielen Dank!

CARGOFORUM PARTNER

jarre Geschrieben am 14 Dezember 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Auszug aus dem Merkblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 23. Januar 2001 (Gesch.-Z.: V B 3 - 10 17 02/3 -):

"2.

(...)

Die Überlassung an den Beförderer hat zeitnah zum tatsächlichen Beförderungstermin zu erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass eine Beförderung von Kriegswaffen ohne zeitlichen
Verzug vorgenommen wird und innerhalb Deutschlands selbst in ungünstigen Fällen binnen
5 Werktagen abgeschlossen ist; die Dispositionen des Frachtführers sind darauf abzustellen.

Sollten dennoch darüber hinausgehende unvorhergesehene Verzögerungen beim Transport
auftreten, so ist die zuständige Genehmigungsbehörde (in der Regel BMWi oder BMVg) umgehend
zu unterrichten. Falls diese Stellen nicht erreichbar sein sollten, kann hilfsweise das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Referat 223 – im Hinblick auf die
Überprüfung etwaiger (zusätzlicher) Genehmigungserfordernisse informiert werden.

(...)"

Networker Geschrieben am 15 Dezember 2015



Dabei seit
29 November 2015
14 Beiträge
Danke!

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