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Allgemeine Deutschen Spediteurbedingungen ADSp 2016


MagNet-99 Geschrieben am 16 Dezember 2015



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Die neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp 2016 sind raus:

www.dslv.org/dslv/web....6Dez15.pdf

Gruss
MagNet-99

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Ndre Geschrieben am 17 Dezember 2015



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12 Oktober 2012
41 Beiträge
Hallo MagNett99,

danke für den Link.

Sind diese, wie die vorherigen Versionen, von Sepditeursseite und von seiten der Verlader gemeinsam ausgehalndet worden oder nur von seiten des DSLV als "einseitigen" Vorschlag zu betrachten ?

Wenn ich mich recht entsinne gab es ja hier zu unstimmigkeiten zwischen den beiden Partienen.

Gruß Ndre

cobra9.0 Geschrieben am 17 Dezember 2015



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19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,

nach die Verbänden von Handel und Industrie die Verhandlungen zur Neugestaltung der ADSp abgebrochen haben, hat der DSLV beschlossen die alleinige Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung des ADSp vorzunehmen. Aber im Gegensatz zu den von den Verladerverbänden herausgegebenen - extrem einseitigen und mittelstandsfeindlichen - DTLB, hat der DSLV eben Wert darauf gelegt, dass die ADSp 2016 die Interessen der Spedition und der verladenden Wirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen. M.E. sind auf diese Weise sehr attraktive AGB entstanden, die somit als Geschäftsgrundlage für die Abwicklung aller Verkehrsverträge Bestand haben können.

Gruß

betterorange Geschrieben am 17 Dezember 2015



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02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Magnet,

ich lasse es gerade unserem Verband mitteilen.

Im allerletzten Satz der neuen ADSP ist leider ein Fehler. Die ADSP 2016 in der korrigierten Fassung vom......

quote
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) in der korrigierten Fassung vom 16. Dezember 2016
Herausgeber: Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) | Verantwortlich für den Inhalt: Frank Huster (Hauptgeschäftsführer)
Sitz: Weberstraße 77, 53113 Bonn | Büro Berlin: Platz vor dem Neuen Tor 5, 10115 Berlin | www.dslv.org
Bildmaterial: Fotolia.com – pmphoto, Christian Schwier, Matthias Buehner, Calado, Pierre-Yves Babelon, corepics, Kadmy, maxoidos,
erikdegraaf, Iurii Sokolov, Thomas Siepmann, Friedberg, liveostockimages, Marco2811, mhp, liboriop
unquote

Cheers, BO

MagNet-99 Geschrieben am 17 Dezember 2015



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
....da hat sich wohl jemand im Datum vertan, peinlich....

Ich habe mir die ADSp dort vorgestern heruntergeladen und witzigerweise fehlt dieser Satz dort vollständig ;-)

LG
MagNet-99

Ndre Geschrieben am 17 Dezember 2015



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41 Beiträge
cobra9.0 wrote:
Hallo,

nach die Verbänden von Handel und Industrie die Verhandlungen zur Neugestaltung der ADSp abgebrochen haben, hat der DSLV beschlossen die alleinige Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung des ADSp vorzunehmen. Aber im Gegensatz zu den von den Verladerverbänden herausgegebenen - extrem einseitigen und mittelstandsfeindlichen - DTLB, hat der DSLV eben Wert darauf gelegt, dass die ADSp 2016 die Interessen der Spedition und der verladenden Wirtschaft in angemessener Weise berücksichtigen. M.E. sind auf diese Weise sehr attraktive AGB entstanden, die somit als Geschäftsgrundlage für die Abwicklung aller Verkehrsverträge Bestand haben können.

Gruß

Erst ein mal danke für deine schnelle Antwort.

So auf den ersten Blick stimme ich dir auch zu, hatte mir die DTLB auch mal zu Gemüte geführt und diese auch als etwas zu einseitig erachtet.
Allerdings bin ich persönlich der Meinung das diese Version auch den ein oder anderen Schwachpunkt birgt.

Aber das sind Details die man ja im Einzelfall durch eigene AGBs klären kann.


Gruß Ndre

MagNet-99 Geschrieben am 17 Dezember 2015



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Ndre,

welche Schwachpunkte sind das denn, die Du gerne zusätzlich oder anders regeln möchtest ?

Gruss
MagNet-99

Ndre Geschrieben am 17 Dezember 2015



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12 Oktober 2012
41 Beiträge
Hi Magnet,

also ich genrell finde ich es gut das die Standzeiten/ Standgelder unter Punkt 11 etwas klararer geregelt sind.

Allerdings finde ich das diese Formulierung die Verlader gerade dazu zwingt ein Zeitfenster mangement Sytem zu implementieren.
Was gerade bei kleinen und mittelständischen Verladern meiner Meinung voraussichtlich zu mehr Standzeiten führen könnte.


Auch ist mir aufgefalle das die Haftungshöchstgrenze von 5 € / Kg im Speditionellen Gewahrsam ( Umschlag ) weggefallen ist und nun durchgänig auf 8,33 SZR / Kg angehoben wurde. Hier stelölt sich mir dir Frage ob die großen Systemlogistiker dies so ohne weiteres zuanwendung bringen.

Das sind auf den ersten Blick die änderungen bei denen ich die ein oder andere größere Diskusion zwischen Spediteur und Verlader kommen sehe.

Gruß Ndre

cobra9.0 Geschrieben am 17 Dezember 2015



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo Ndre,

also, Zeitfenstermanagementsystem klingt jetzt erst einmal ganz hochtrabend und wichtig. Aber was heißt denn das in der Praxis für kleine und mittlere Verlader? Der Lkw-Fahrer meldet sich im Büro an der Ladestelle. Dieser Zeitpunkt wird festgehalten und wenn die Be- oder Entladung beendet ist, muss ohnehin eine Übernahmequittung unterzeichnet werden. Wenn dann erneut die Uhrzeit mit dokumentiert wird, ist doch alles gut. Das sehe ich weniger kritisch.

Was die Haftung angeht, so hast du recht, dass sich die Kosten aufseiten der Spediteure erhöhen werden. Vorteil für den Veralder ist, dass die Haftungssummen für Schäden im speditionellen Gewahrsam und bei der Beförderung harmonisieren und damit Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden werden können. Aber wie immer, wenn sich Kosten erhöhen, muss man diejenigen, die davon profitieren, an den Kostensteigerungen - z.B. über höhere Transportkosten - versuchen zu beteiligen.

Gruß

betterorange Geschrieben am 18 Dezember 2015



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02 April 2007
1271 Beiträge
Gerade eben kam eine Rundmail vom Verband, das sich noch ein paar andere Fehler eingeschlichen haben.

quote
2. ADSp 2016 – Korrigierte Textfassung!!!
Mit unserem letzten Info - Dienst (ID – Nr. 15/15) haben wir Sie über die ADSp 2016 informiert und darüber, dass diese zur unverbindlichen Anwendung zum 01.01.2016 empfohlen werden.
Wir erhielten jetzt jedoch die Mitteilung, dass leider bei der Schlussredaktion des Textes der ADSp 2016 ein Fehler unentdeckt geblieben war. In Ziffer 27.1 und 27.2 des bisherigen Textes der ADSp 2016 ist keine Verweisung auf die Ziffer 23.5 ADSp 2016 erfolgt. Dies macht – um auch Wechselwirkungen zwischen beiden Klauseln zu berücksichtigen - folgende Klarstellungen erforderlich:
Die Formulierung in

Ziffer 23.5 „ Ziffern 23. 1 bis 23.4“ wird ersetzt durch „Ziffern 23.1, 23.3 und 23.4“

Ziffer 27.1 „Ziffern 22.2, 22.3, 23.3, 23.4 und 24“ wird ersetzt durch „Ziffern 22.2, 22.3, 23.3 und 23.4 i.V.m. 23.5, sowie 24“

Ziffer 27.2 „Ziffer 23.1“ wird ersetzt durch „Ziffer 23.1 i.V.m. 23.5“

Den aktualisierten Text der ADSp 2016 (Stand 16.12.2015) finden Sie als Anlage beigefügt.

Der DSLV entschuldigt sich für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten und bittet, nur noch die aktualisierten Textfassungen zu verwenden.

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