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Anwendung Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen ADSp
Networker |
Geschrieben am 17 Dezember 2015
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Dabei seit 29 November 2015 14 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich sehe in nahezu jeder eMail-Signatur bzw. auf jeder Homepage einer Logistikfirma, dass auf Grundlage
der Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen ADSp gearbeitet wird.
Nun frage ich mich, wer überhaupt unter diesen Bedingen arbeiten kann.
Reicht eine Gründung im Logistikbereich?
Muss ich einem Verband beitreten?
Muss ich es beantragen?
Vielen Dank!
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 17 Dezember 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Networker,
die ADSp beziehen sich auf 'Speditionsgeschäfte'.
Beantragen musst Du die Nutzung der ADSp als AGB nicht, und auch keinem Verband beitreten.
Eine Gründung im Logistikbereich reicht meines Erachtens vollkommen aus, die ADSp zu verwenden wobei ich vermute, dass das noch nicht einmal notwendig ist. AGB müssen vereinbart werden und Du kannst nehmen was Du willst, sofern es keinem anwendbaren Gesetz widerspricht oder sonstwie unlauter ist und Dein Vertragspartner einwilligt. Ob die ADSp nach einseitiger Veränderung durch die Speditionsverbände noch durch Handelsbrauch automatisch für Speditionsgeschäfte als vereinbart gelten, mag ich bezweifeln.
Gruss
MagNet-99
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cobra9.0 |
Geschrieben am 18 Dezember 2015
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Hallo,
was die ADSp bis 2003 angeht, so waren diese ja gemeinsame Empfehlungen der Speditions- und Verladerverbände. Aus diesem Grund konnte jeder - egal ob Verbandsmitglied oder nicht - diese nutzen.
Bei den ADSp 2016 wäre es zumindest theoretisch vorstellbar, dass der herausgebende Verband - als geistiger Urheber - die Nutzung nur seinen Mitgliedsbetrieben erlaubt. Dies könnte aber dazu führen, dass eben nicht mehr alle Spediteure danach arbeiten, sondern eigene AGB's entwerfen.
@MagNet-99: Die ADSp waren auch in der Vergangenheit nie ein Handelsbrauch, sondern immer "nur" branchenüblich.
Gruß
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Networker |
Geschrieben am 18 Dezember 2015
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Dabei seit 29 November 2015 14 Beiträge
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Vielen Dank "MagNet-99" & "cobra9.0" für die ausführlichen Antworten - sehr hilfreich!
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MagNet-99 |
Geschrieben am 18 Dezember 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo zusammen,
DVZ von heute, Seite 1, 'BGA überlegt rechtliche Schritte gegen ADSp 2016' ;-)
@Cobra
Das mit dem Handelsbrauch sehe ich genauso wie Du, die vielfach vorherrschende Meinung ist jedoch bisher, das bei Speditionsgeschäften die ADSp als AGB als vereinbart gelten. Insgesamt ist dieses Thema bisher strittig, sollte sich aber durch die einseitig formulierten ADSp 2016 erledigt haben. Ich kann kein Gerichtsurteil zitieren, weiss aber das es ein Urteil gegeben hat wo obwohl nicht gesondert vereinbart der Richter die ADSp als AGB für automatisch vereinbart hielten und auf dieser Basis ein Urteil gefällt haben. Ausnahmen sind die gesetzlichen Möglichkeiten zur Abweichung von der Haftungshöhe (HGB § 449 bzw. 466).
Gruss
MagNet-99
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Sticks |
Geschrieben am 03 Februar 2016
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Dabei seit 04 Februar 2015 14 Beiträge
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MagNet-99 wrote: |
weiss aber das es ein Urteil gegeben hat wo obwohl nicht gesondert vereinbart der Richter die ADSp als AGB für automatisch vereinbart hielten |
Da kann ich helfen: Die Privilegierung der ADSp mit Geltung "kraft stillschweigender Unterwerfung" ist m.W.n. erstmals 1953 höchstrichterlich bestätigt worden (BGH, Urteil vom 03.02.1953, Az. I ZR 61/52).
Mit der stillschweigenden Unterwerfung dürfte es seit der Transportrechtsreform 1998, spätestens jedoch seit Anfang 2003 vorbei sein, denn der BGH (I ZR 147/00) hat damals entschieden, dass das Erfordernis der drucktechnischen Hervorhebung von Haftungsbeschränkungen die automatische Einbeziehung der ADSp in den Vertrag verhindert.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 08 Februar 2016
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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