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Kabotagerecht
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Robin |
Geschrieben am 14 Januar 2016
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Hallo,
ich weiß es zwar schon grob, würde es aber gerne nochmal von jemand anderem hören, der sich zu 100% sicher ist. :)
Ich fahre beladen(als Französisches Unternehmen) von Frankreich nach Deutschland und darf dann innerhalb von DREI Tagen EINE Fahrt in Deutschland machen?
Danach muss ich 7 Tage vergehen lassen mit diesem Fahrzeug, bis ich dies wieder machen darf?
Wie läuft nochmal genau die Kabotage ab.....?
Gruß Robin
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CARGOFORUM PARTNER
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Projektlogistiker |
Geschrieben am 14 Januar 2016
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Dabei seit 11 Januar 2016 4 Beiträge
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Hallo Robin,
ich zitiere mal hier das deutsche Bundesministerium für Verkehr:
"
Nach einer grenzüberschreitenden beladenen Einfahrt in den Aufnahmemitgliedstaat sind drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen erlaubt. Die erste Kabotagebeförderung darf erst nach vollständiger Entladung des Fahrzeugs erfolgen.
Nunmehr bestehen für den Unternehmer mehrere Möglichkeiten:
Der Unternehmer kann alle der maximal drei erlaubten Kabotagebeförderungen in dem Staat durchführen, in den er beladen eingefahren ist.
Möglich ist aber auch, die zulässigen Kabotagebeförderungen auf mehrere Aufnahmestaaten zu verteilen. Nach der beladenen Einfahrt in den ersten Aufnahmestaat und dortigem Entladen kann der Unternehmer nach unbeladener Einfahrt in einen zweiten bzw. dritten Aufnahmestaat dort jeweils eine Kabotagebeförderung durchführen. Diese Kabotagebeförderung muss innerhalb von drei Tagen nach der unbeladenen Einfahrt erfolgt sein.
Auch wenn der Unternehmer die erlaubten drei Kabotagebeförderungen auf mehrere Aufnahmestaaten aufteilt, ist die Frist von sieben Tagen ab vollständiger Entladung des Fahrzeugs in dem ersten Aufnahmestaat einzuhalten."
Heißt also:
Nach einem Transport von Frankreich nach Deutschland und erfolgter Entladung können Sie innerhalb 7 Tagen
3 Kabotagebeförderungen durchführen. Dabei muss die erste Kabotagebeförderung innerhalb 3 Tagen nach Entladung erfolgen.
VG
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Robin |
Geschrieben am 14 Januar 2016
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Hi Projektlogistiker,
vielen Dank für die gute Antwort. ;)
Gruß
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