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Transportschaden


mellli25 Geschrieben am 13 März 2016



Dabei seit
13 März 2016
3 Beiträge
Hallo,

ich bin neu hier und brauche eure Hilfe.
Ich habe eine Kommode via Spedition versendet.

Als Zusatzoption habe ich telefonische Avisierung und eine Wertersatzversicherung abgeschlossen.

Nun kam die Kommode bei mir an und mein Freund hat sie in Empfang genommen. Als ich von der Arbeit nach Hause kam, packte ich sie aus. Die Kommode hatte mehrere Schäden, diese kamen dadurch zustande, dass sich der Korpus verformt hat. Ich habe ca. 3 Stunden nach Auslieferung den Versteckten Schaden gemeldet. Die Spedition beruft sich jetzt auf eine reine Quittung und Verpackungsmangel.

Die Wertersatzversicherung taucht in der Rechnung nur als Transport-Haftungsversicherung auf. Sie sagen ich habe so etwas nicht abgeschlossen obwohl ich mir 100% sicher bin. Es gab und gibt nur die Option der Wertersatzversicherung. Die sagen aber sie haben ihr Internetseite geändert und letztes Jahr gab es noch die Haftungsversicherung.

Hat einer eine Idee wie man da doch noch das ruder rumreißen kann? Bin echt sauer...

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Chev Geschrieben am 13 März 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Welches geltendes Recht wurde in den Belegen wie z. B. Auftragsbestätigung usw. angegeben? Welche Art von Spedition wurde beauftragt (Möbeltransport oder klassisch, ggf. sogar Stückgut ??) Ist es ein gebrauchter Gegenstand oder ein neuer? Gibt es vorher-/nachher-Fotos? War die Verpackung bei Annahme schon beschädigt?

Wenn es ein verdeckter Schaden ist, sollte eine nachträgliche und schriftliche Schadensmeldung mit Bildmaterial und kurzer Schilderung des Schadens noch möglich sein. Kopie der Rechnung bzw. vom Angebot/Auftragsbestätigung anhängen und sich auf die abgeschlossene Versicherung berufen mit der Bitte um kurzfristige Aufnahme der Schadensabwicklung.

Wenn nirgends etwas von Höherwertversicherung schriftlich ausgewiesen wurde, dann wird es allerdings schwierig. Dann greift nur die gesetzliche Haftung, welche meist nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes ausmacht.

VG

mellli25 Geschrieben am 13 März 2016



Dabei seit
13 März 2016
3 Beiträge
Das Unternehmen ist XXX.
Name anonymisiert. Gruss MagNet-99

Die Sendung wurde als Sperrgutpaket aufgegeben.

Die Kommode wurde als Neu von Privat verkauft, ich habe den Versand organisiert.

Schadensmeldung erfolgte schriftlich über's Portal, inkl. Bilder.
Allerdings wird behauptet man weiss ja nicht was zwischen Aufnahme der Bilder und Abholung der Spedition vorgefallen ist.
Leider war zusätzlich um die Kommode eine Umzugsdecke gewickelt, dadurch wurde der Schaden bei Ablieferung nicht bemerkt.

Chev Geschrieben am 13 März 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn die Decke quasi als fester Teil der Verpackung diente und nicht sofort entfernt werden konnte, dann ist es meiner Ansicht nach ein verdeckter Schaden.

Hätte man die Decke innerhalb von Sekunden entfernen können, da sie nur lose als Transportsicherung im Fahrzeug diente, und man durch das schnelle Entfernen gute Sicht auf den Gegenstand gehabt hätte, dann ist es meiner Ansicht nach kein verdeckter Schaden und hätte bei Ablieferung im Beisein des Fahrers vermerkt werden müssen.

Durch den reinen Ablieferbeleg macht es sich der Dienstleister hier einfach.
Jetzt wäre noch gut, wenn man bei Abholung direkte Sicht auf die Ware hatte. Dann wiederum stehen die Chancen besser, da der Dienstleister die Übernahme beim Versender sicherlich ebenfalls als "rein" quittiert hat, welches dann ein Problem für ihn wäre, da ich den Spieß dann umdrehen würde.

Wenn eine Höherwertversicherung extra bezahlt wurde, sehe ich auch eigentlich kein Problem - dann könnte ja der Dienstleister die Beschädigung zugeben und eine Schadensmeldung bei der Versicherung einreichen. Scheinbar hat er diese jedoch im Vorfeld gar nicht erst abgeschlossen - diesbezüglich würde ich nochmals Kontakt mit denen aufnehmen

Das ist soweit alles, was ich sagen kann

mellli25 Geschrieben am 13 März 2016



Dabei seit
13 März 2016
3 Beiträge
Die Kommode war mit Pappe, Kantenschutz, Luftpolsterfolie und zum Schluss noch diese Decke drum gewickelt. Alles zig mal mit Klebeband umwickelt. Also mal so eben abmachen ging auch nicht. Zumal er nicht aufmacht wenn ich Empfänger bin!

Habe die schriftliche Aussage vom Verkäufer das sie heil war bei Abholung, das glaube ich ihm auch da sie ja eigentlich auch persönlich Abgeholt werden sollte beim Verkauf. Natürlich war sie bei Abholung schon versandfertig eingepackt.

Angeblich gab es in 2015 die Option Transport-Haftungsversicherung und die Wertersatzversicherung. Meiner Meinung nach aber nur die Wertersatzvers. Ich weiss auch bis heute nicht wofür die Haftungsversicherung sein soll, die muss er doch sowieso haben. Angeblich ist sie seit 2016 jetzt inkl.

So ein Blödsinn...

MagNet-99 Geschrieben am 14 März 2016



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Wie hoch ist denn der Wert der Kommode ?
Wenn es sich zu streiten lohnt, dann sprich mal mit einem Rechtsanwalt.
Für private Auftraggeber gelten andere gesetzlich Regelungen als für geschäftliche Auftraggeber, wobei Du den AGB des Dienstleisters durch die Beauftragung vermutlich verbindlich zugestimmt hast. Sollten sich die AGB seither geändert haben so ist für dich der Stand maßgeblich, der bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

Gruss
MagNet-99

betterorange Geschrieben am 14 März 2016



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02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Melli,

das liesst sich stark nach unzureichender Verpackung.

Ich hoffe, Du kannst Deine spezielle Art der Versicherung nachweisen, sonst bleibst Du m.E. auf dem Schaden sitzen.

LG, BO

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