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Treffer bei Sanktionslisten - Umgang mit Kaufverträgen


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


micky_so Geschrieben am 30 März 2016



Dabei seit
10 April 2015
3 Beiträge
Hallo zusammen,

wie wird es denn bei euch mit den Kaufverträgen in Zusammenhang bei Treffern gehandhabt?

Ich meine damit, ihr habt einen Kunden / Lieferanten der Anfangs nicht sanktioniert ist, aber irgendwann sanktioniert wird.
Habt ihr für diese Fälle Regelungen in den AGB's oder ähnliches, mit der ihr die Kaufverträge für diese Fälle für nichtig erklärt, oder prüft ihr "nur" und im Falle eines Treffers sagt ihr dem Kunden / Lieferanten den KV ab?

Danke und Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Trollinger Geschrieben am 31 März 2016



Dabei seit
01 Oktober 2010
63 Beiträge
Hallo Micky-so,

wir haben folgendes in unseren AGB's drin:

Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

Chev Geschrieben am 31 März 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Kenne ich auch so, dass solche Texte mittlerweile in den AGB enthalten sind oder aber auf Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen angedruckt werden.
Nimmt man jedoch das Exportkontrollrecht ganz genau, darf bei "Treffern" oder Embargoländern eigentlich noch nichtmal mehr ein Angebot abgegeben werden, soweit ich informiert bin. Tritt der Treffer oder das Embargo erst nach Angebotsabgabe ein, sind diese Texte aber sehr hilfreich, wie ich finde, um sich in der Zeit zwischen der Anfrage des Kunden und einem evtl. Warenausgang jederzeit/bei Bedarf aus dem Geschäft ziehen zu können...

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