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Transport von Sprengstoff als Sofaspediteur
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
Sideshowbob |
Geschrieben am 13 Juni 2016
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Dabei seit 06 Februar 2014 1 Beiträge
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Hallo Foren Mitglieder,
füllt bitte mein Kopf mit Wissen.
Wenn ich als "Sofaspediteur" ein Fuhrunternehmer beauftrage Munition innerhalb Deutschlands zu transportieren benötige ich dann eine SprengstoffG oder reicht die des Fuhrunternehmers aus?
Und wird ggf. etwas anderes benötigt von meiner Seite?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Gruss
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 13 Juni 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Siehe Paragraph 7.
Nach meiner Lesart musst Du auch als besorgender Dienstleister die Genehmigung, Erlaubnis haben.
Ansonsten die beaufsichtigende Behörde in Deinem Bezirk befragen.
LG BO
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tks67 |
Geschrieben am 13 Juni 2016
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Dabei seit 12 Mai 2016 10 Beiträge
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Hallo,
kann man nicht pauschal beantworten, da es von der Munition abhängt.
Nach § 1 (4) Satz 4 unterliegt Munition "im Sinne des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes sowie für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen" nicht dem Anwendungsbereich des SprengG; somit kommt auch §7 SprengG nicht zur Anwendung.
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Ingiridi |
Geschrieben am 27 Juni 2016
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Dabei seit 17 Juni 2016 26 Beiträge
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Zu dem Thema solltest du dir den Film "Der Lohn der Angst" ansehen. Der zeigt dir 1-2 Szenarien zum Thema Sprengstoff-Transport!
Aber Spaß beiseite, nach meinem Wissensstand brauchst du in der absoluten Mehrheit der Fälle eine Genehmigung dafür, so wie für andere Sonder- oder Gefahrentransporte auch.
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