Umsatzsteuer
peekk |
Geschrieben am 26 Juli 2016
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Dabei seit 06 November 2015 10 Beiträge
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Moin Moin,
ich weiß leider nicht, ob ich mit meinem Thema in diesem Forum richtig bin. Aber vielleicht kann mir ja doch jemand helfen.
Folgender Fall:
Wir haben Ware nach Russland verkauft. Der Empfänger hat die Ware bei uns abholenlassen und hat diese in ein anderes europäische Land befördert um die Waren dort zu sammeln, um diese dann gemeinsam nach Russland zu befördern.
Wir haben die Rechnung mit steuern ausgewiesen und nach Erhalt des CMR´s und Ausfuhrbescheinigung durch die andere Firma wieder gutgeschrieben.
Durch Schulungen ist jetzt aufgefallen, dass die nicht zulässig wäre.
Es wäre nur Zulässig, wenn der Empfänger eine gültige UID hätte. Der Nachweis, dass die Ware durch das Unternehmen nach Russland ausgeführt wurde, ist für uns nicht gültig.
Hatte jemand schon so einen ähnlichen Fall?
Danke im Voraus.
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