Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 62 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.762.085 Seitenaufrufe in 2022



Porti & Papiere


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


DanielNoetzel Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo zusammen,

mich würde mal Interessieren was im Normalfall mit der Stelle "Porti & Papiere" in einer Spediteursrechnung abgegolden ist.
Habe gerade das Problem, dass ich eine Rechnung für "Verbringungsnachweise für Umsatzsteuerzwecke" bekommen habe, jedoch berechnet der Spediteur in seinen Rechnungen auch Porti & Papiere.

Wäre nett wenn mir einer (oder auch mehrere) Helfen könnten.


Danke!

Gruß
Daniel

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Daniel,
das Thema Porti/Papiere oder auch kurz p/p ist noch aus Zeiten der Frachtbriefpflicht im innerdeutschen Güterkraftverkehr. Hier gab es den KVO-Frachtbrief der exakt ausgefüllt werden musste und auch der Dokumentensatz (Formblatt mit mehreren Durchschlägen) musste vorher vom Spediteur beschafft werden. Hierfür hat der Spediteur dann einen Gebühr abgerechnet.
Heute ist das eigentlich quatsch und nur eine zusätzliche Kostenposition die der Spediteur von allen die es mitmachen vergütet bekommt.
Da sind die Kollegen aber auch noch wesentlich erfindungsreicher .....

Mein Tip:
Entweder eine Vereinbarung mit dem Spediteur treffen die alle Kostenpositionen enthält, hierdurch hast Du einen bessere Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten und weniger Kontrollaufwand für die Rechnung, oder die Postion einfach durchstreichen / kürzen und sehen was passiert. I.d.R. hörst Du da nie wieder was von. Wenn doch dann im Sinne des ersten Satzes mit dem Spediteur auseinandersetzen.

Gruss
MagNet-99

DanielNoetzel Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo MagNet-99,
danke für deine Antwort. Das hört sich aber sehr Interessant an, werde dies mal ausprobieren. ;-)

Aber was ist mit der Gebühr für die Verbringungsnachweise? Jeder andere Spediteur rechnet mir diese nicht ab. Gibt es irgendwo in den ADSp einen Passus das man das kann, worauf er sich berufen kann? Die rechltiche Lage würde mich doch schon Interessieren. Habe die ADSp mir angeschaut, jedoch nicht wirklich exakt etwas diesbezüglich gefunden.

Merci,
Daniel

MagNet-99 Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Daniel,

jetzt komme ich nicht mehr mit:

Redest Du über Verbringernachweise im Sinne von Steuerrecht / Beleg das die Ausfuhr erfolgt ist, oder geht es um den Abliefernachweis ?

Den Verbringernachweis würde ich mir direkt bei der Schnittstellenkontrollen nach der Verladung vom Trucker unterschreiben lassen. Dafür gibt es Vordrucke.

Der Abliefernachweis als Beleg der Zustellung beim Empfänger ist eine Leistung die der Spediteur zusätzlich erbringt. Hier ist es wieder Verhandlungssache ob hierfür Gebühren abgerechnet werden oder nicht. Ich finde sehr fair zu vereinbaren, das wenn ein Abliefernachweis angefordert wird und dieser eine Abschreibung enthält (zu spät, defekt, Ware fehlt) der Nachweis nicht berechnet wird. Bei 'reinen' Ablieferquittungen' aber eine kleine Gebühr abgrechnet wird. Brauchst Du für jede Sendung eine Quittung um eigene Prozesse zu befriedigen, dann macht Ihr was verkehrt. Das sollte nicht üblich sein und ich würde dann aus Spediteursicht auch immer einen Gebühr belasten wollen.

Gruss, MagNet-99

DanielNoetzel Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo MagNet-99,

der Verbringungsnachweis im Sinne des Steuerrechtes ist gemeint. Wird bei uns im Haus so gemacht, dass entweder eine Unterschriebene Kopie des CMRs vom Kunden zurückkommt (oft mals ist das ein Hoffen und Bangen...) -> Europa oder bei Luft- und Seefracht der Spediteur einen Verbrinungsnachweis erstellt.
In diesem Fall war es eine Luftfrachtsendung nach Japan & China.

Danke & Gruß
Daniel

PS: Hast du mir einen Link für einen Muster-Draft im Bezug auf deinen Verbringungsnachweis bei der Schnittstellenkontrolle?

MagNet-99 Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Tja Daniel,

ich bin kein Zöllner, aber mir stellt sich das Ganze so dar:

erstmal die Theorie - Verbringernachweis heisst es innerhalb der EG, über die Grenzen der EG hinaus heisste es Ausfuhrnachweis. Gemeint ist jeweils der körperliche oder fiktive Grenzübergang der Sendung.

Verbringernachweis (EG)
Hierfür kannst Du Dir selber einen Vordruck basteln. Die Mindestangaben stehen irgendwo im Gesetz, ist aber ansonsten formfrei. Wenn Du mir Deine Mail-Adresse über PN schreibst, dann schicke ich Dir so ein Ding.

Der Verbringernachweis wird Dir normalerweise vom Spediteur zusammen mit der Rechnung zugesendet.
Der unterschrieben CMR gilt hier theoretisch nichts. Für Japan und China hast Du ja eh keinen CMR ! Wenn Du allerdings eine Prüfung hast und den CMR; die Rechnung sowei einen zahlungseingang aus dem Ausland vorweisen kannst, dann kann das im Einzelfall funktionieren......

Bei Selbstabholern innerhalb der EG lasse ich mir eine Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke unterschreiben.

Als Ausfuhrnachweis bekommst Du wenn Du auf der Ausfuhranmeldung 'RET-EXP-30400' notierst die abgestempelte Durchschrift der AA vom Spediteur zurück. Ansonsten wird die Kopie an der Grenze vernichtet. Der Spediteur muss in der EG ansässig sein.

Gruss
MagNet-99

DanielNoetzel Geschrieben am 23 Oktober 2006



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo,

wieder ein bischen schlauer - das Gefällt mir :-) Also langt theoretisch eine abgestempelte AA voll und ganz für Umsatzsteuerzwecke aus - das erleichtert doch vieles :-D Mit den AAŽs mach ich das bereits so RET-EXP, jedoch wurde mir zu Beginn meiner Tätigkeit erklärt, dass ich prinzipiell Verbingungs- bzw. Ausfuhrnachweiße vom Spediteur anfordern soll. Das ein CMR (natürlich vom Kunden Unterschrieben) nicht giltet ist/war mir neu, aber auch dies ist gut zu wissen.

Vielen Dank für deine Informationen.

Gruß
Daniel

PS: Schick dir gleich noch per PN meine E-Mail ;-)

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich