Seit dem 01.07.06 gilt das
neue Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Einige Änderungen gibt es zum bisherigen Übereinkommen.
Konsensualvertrag
Der Transportvertrag tritt nicht mehr mit der Annahme des Guts und des Frachtbriefes in Kraft, sondern er muss mit dem gegenseitigen Einverständnis der Parteien geschlossen werden.
Neues Frachtbriemuster
Es ist das neue Frachtbriefmuster zu verwenden, der den auf den beiderseitigen Einverständnis abgeschlossenen Beförderungsvertrag beweisen soll.
Kostenzahlung
Bei keiner andersweitigen Vereinbarung muss der Absender die Frachtkosten bezahlen.
Beförderungs- und Tarifpflicht
Die Tarifpflicht sowie die Beförderungspflicht entfällt, so dass die Vertragsparteien die entsprechenden Regelungen treffen müssen.
Verfügungsrecht
Bei Austellung des neuen Frachtbriefes, liegt das Verfügungsrecht beim Empfänger der Sendung. Andersweitige Regelungen müssen im Frachtbrief eingetragen werden.
Das Verfügungsrecht des Empfängers besteht auch im Fall von Beförderungshindernissen, zum Beispiel bei Streckensperrungen.
www.otif.org/html/d/pr...ention.php
Quelle: Verkehrsrundschau 42/2006