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Langzeitlieferantenerklärungen Gültigkeit


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Wildgans Geschrieben am 06 Dezember 2016



Dabei seit
22 März 2016
53 Beiträge
Ich habe eine Frage zur Langzeitlieferantenerklärung.

Seit dem neuen Unionszollkodex dürfen Langzeitlieferantenerklärungen 2 Jahre für die Zukunft ausgestellt werden.

Wenn die Langzeitlieferantenerklärung vom 01.01.2017 - 31.12.2018 gültig sein soll, an welchem Datum muss die LLE dann unterschrieben werden? 01.01.2017 oder 31.12.2016 oder 30.12.2016 (weil der 31.12 ein Samstag ist)?

Diesen Text hat uns ein Kunde als Beispiel geschickt:

"Gültigkeitszeiträume von Langzeit-Lieferantenerklärungen
Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) dürfen künftig längstens für einen Lieferzeitraum von zwei
Jahren ausgefertigt werden (Artikel 62). Maßgebend für den Beginn der längst möglichen
Geltungsdauer ist das Datum der Ausfertigung. Innerhalb der maximalen Geltungsdauer kann der
konkrete Gültigkeitszeitraum einer LLE unter „Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser
Waren im Zeitraum vom … bis …“ festgelegt werden.
Beispiel
Eine LLE wird am 15.12.2016 für künftige Lieferungen ausgefertigt. Der Gültigkeitszeitraum
beginnt frühestens am 15.12.2016 und endet spätestens am 14.12.2018. Die Angabe eines
Gültigkeitszeitraums vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 ist nicht zulässig."



Danke für die Antworten

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 06 Dezember 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn eine LLE ab dem 01.01.2017 gültig sein soll, dann darf sie nach dem neuen UZK nicht vor dem 01.01.2017 erstellt werden. Sie dürfte allerdings nach dem 01.01.2017 erstellt werden, z. B. am 05.01.2017. Rückwirkende und zukünftige Zeiträume dürfen allerdings nach UZK nicht mehr gleichzeitig innerhalb einer einzigen LLE ausgestellt werden, somit wäre dann eine Aufteilung erforderlich:

Erstellung am 05.01.2017:

1. LLE: vom 01.01.2017 bis 05.01.2017 (rückwirkend) --> bis zu 1 Jahr rückwirkend möglich (hier nur 4 Tage)
2. LLE: vom 05.01.2017 bis max. 04.01.2019 (zukünftig) --> bis zu 2 Jahre in der Zukunft möglich

Wildgans Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
22 März 2016
53 Beiträge
Danke für die Antwort.

Also die LLE kann vom 01.01.2017 - 31.12.2018 ausgestellt werden wenn das Datum der Ausstellung der 01.01.2017 wäre, richtig?

Viele Grüße

Chev Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Korrekt.

Lotfrau68 Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
29 Oktober 2014
10 Beiträge
Guten Morgen,
einer unserer Kunden hat mich auf einen Denkfehler aufmerksam gemacht. Das allgemeine Beispiel ist sehr schlecht beschrieben und führt automatisch zum Fehler. Der Satz bezieht sich ausschließlich auf die Gültigkeit von 2 Jahren und nicht auf das Ausstellungsdatum. Denn vom 15.12.2016 bis 31.12.2018 sind es mehr als 2 Jahre. Es ist weiterhin möglich, heute eine LE auszustellen und das Gültigkeitszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 einzutragen.

Viele Grüße und schönen Arbeitstag

eaglestef Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Da muss ich leider widersprechen.

Eine LLE, welche am 15.12.2016 ausgestellt wird, kann keinen Gültigkeitszeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2018 haben.

Siehe Beispiel vom Zoll:
Eine LLE wird am 15.12.2016 für künftige Lieferungen ausgefertigt. Der Gültigkeitszeitraum beginnt frühestens am 15.12.2016 und endet spätestens am 14.12.2018. Die Angabe eines Gültigkeitszeitraums ist lediglich vom 01.01.2017 bis 14.12.2018 zulässig, nicht jedoch bis 31.12.2018.


Ich möchte noch 2 Punkte zu bedenken geben.
1) Welcher Zöllner glaubt wirklich, dass die LLE am 1.1.2017 ausgestellt wurde? Feiertag + Sonntag

2) Zum Beitrag von Chev

Erstellung am 05.01.2017:

1. LLE: vom 01.01.2017 bis 05.01.2017 (rückwirkend) --> bis zu 1 Jahr rückwirkend möglich (hier nur 4 Tage)
2. LLE: vom 05.01.2017 bis max. 04.01.2019 (zukünftig) --> bis zu 2 Jahre in der Zukunft möglich

Problem ist hierbei, dass der 5.1. doppelt enthalten ist. Das kann zu Problemen führen.

Chev Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

2) Zum Beitrag von Chev

Erstellung am 05.01.2017:

1. LLE: vom 01.01.2017 bis 05.01.2017 (rückwirkend) --> bis zu 1 Jahr rückwirkend möglich (hier nur 4 Tage)
2. LLE: vom 05.01.2017 bis max. 04.01.2019 (zukünftig) --> bis zu 2 Jahre in der Zukunft möglich

Problem ist hierbei, dass der 5.1. doppelt enthalten ist. Das kann zu Problemen führen.

Ich stimme dir zu. Wobei man sich hier eigentlich rechtskonform verhalten würde. Die Frage käme allerdings tatsächlich dann auf, wenn es Abweichungen zwischen beiden LLE's gibt. Aber dann bin ich der Meinung, dass am 05.01.2017 (Überschneidungstag) beide LLE's Gültigkeit hätten und erst am 06.01.2017 die alte LLE durch die neue LLE "abgelöst" werden würde....

uwe3003 Geschrieben am 08 Dezember 2016



Dabei seit
08 Dezember 2016
1 Beiträge
Um gegen diesen Fall vorzubeugen, würde ich empfehlen zwei LLE auszustellen, wobei die rückwirkende immer einen Tag vor Austellungsdatum endet:

01.01.2017 bis 04.01.2017, ausgestellt am 05.01.2016
und 05.01.2017 bis 04.01.2019 ausgestellt am 05.01.2016

Empfehlen würde ich aber eine Ausstellung für nur 1 Jahr Gültigkeit. Ich sehe nur bei Produkten, die ohne Einkauf-LLEs oder Dokumente auskommen, eine Möglichkeit ohne mögliche Probleme eine 2-Jahres LLE auszustellen.

Erzi4 Geschrieben am 09 Dezember 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo an Alle,

die Generalzolldirektion hat mit einem Schreiben vom 9. November 2016 die Hauptzollämter darauf hingewiesen, dass der Tag der Ausfertigung einer LLE nicht zwingend der Beginn des Gültigkeitszeitraums sein muss. Er markiert aber den Beginn der maximalen Gültigkeit. Die Generalzolldirektion gibt folgendes Beispiel, das für in die Zukunft gerichtete LLE eindeutiger nicht sein kann:

"Eine Firma X fertigt am 15. Dezember 2016 eine LLE für künftige Lieferungen aus. Der Gültigkeitszeitraum beginnt frühestens am 15. Dezember 2016 und endet spätestens am 14. Dezember 2018. Die Angabe eines konkreten Gültigkeitszeitraums vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 ist demnach möglich und die Firma X kann weiterhin für ein Kalenderjahr eine LLE ausstellen."

Grüße
Erzi4

eaglestef Geschrieben am 09 Dezember 2016



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Wo ist denn das Schreiben veröffentlich wurden und wie kommte man an solche Schreiben?

hinterholz8 Geschrieben am 20 Dezember 2016



Dabei seit
12 Oktober 2016
13 Beiträge
Hallo zusammen,
hier ein Link welcher eventuell helfen könnte

IHK Schwaben

Gruss
Stefan

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