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Info: Schneekettenpflicht in Österreich
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Mayerhofer |
Geschrieben am 01 November 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Österreich hat mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Einführung einer „Winterreifenpflicht" sowie Mitführungspflicht von Schneeketten in den Wintermonaten für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht beschlossen. Diese Verpflichtung gilt für den Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März des nachfolgenden Jahres.
Betroffen sind die Lenker von Güterkraftfahrzeugen zw. 3,5 - 12 t zul. Gesamtgewicht und mit mehr als 12 t zul. Gesamtgewicht sowie für Fahrzeuge, die in der Personenbeförderung eingesetzt werden.
Die „Winterreifen" (erlaubt sind auch M+S Reifen) sind an der Antriebsachse anzubringen und müssen eine Profiltiefe von mindestens 5 mm (Diagonalreifen) bzw. von mindestens 4 mm (Radialreifen) aufweisen.
Außerdem müssen im genannten Zeitraum auch geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.
Ausnahme: Die Mitnahme von Schneeketten ist nicht erforderlich, wenn bauartbedingt keine Montage von Schneeketten möglich ist bzw. wenn der Autobus im Linienverkehr eingesetzt wird. In diesen Fällen gibt es unverändert keine generelle gesetzliche Verpflichtung zum Mitführen von Schneeketten. Der Lenker ist allerdings letztlich dafür verantwortlich, aufgrund der jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnisse eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Schneeketten für eine gefahrlose Benützung einer Straße notwendig sind. Die Verwendung von Schneeketten kann aber durch das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ für bestimmte Straßenabschnitte angeordnet werden. In diesem Fall müssen ab dem Verkehrszeichen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sein.
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