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EXW, FCA richtiger Incoterm
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
fjs02 |
Geschrieben am 02 März 2017
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Folgender Sachverhalt:
Wir mit Sitz in Düsseldorf sind eigentlich EXW "ab Werk" - Lieferant für einen Kunden in Kirgistan. So weit so gut.
Der Spediteur unseres Kunden hat seinen einzigen deutschen Sitz in Berlin. Daher ist es so üblich geworden, dass wir unsere kleinen Sendungen dorthin an das Lager des Spediteurs mit unserem Paketdienst liefern und die Kosten hierfür mit auf die Warenrechnung setzen.
Wie würdet ihr in diesem Fall die Frankatur der Sendung benennen: FCA Berlin ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
FJS02
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 02 März 2017
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Ja, wir würden in so einem Fall auch FCA Berlin zugrunde legen.
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Sticks |
Geschrieben am 07 März 2017
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Dabei seit 04 Februar 2015 14 Beiträge
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b.t.w.: FCA ist ggü. EXW nicht nur eine Kosten-, sondern auch eine Gefahrtragungsklausel. Wenn auf dem Weg nach Berlin die Ware beschädigt/zerstört wird, hat der kirgisische Kunde weiterhin Anspruch auf Erfüllung. Darüber sollte man sich im Klaren sein.
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fjs02 |
Geschrieben am 15 März 2017
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Dabei seit 22 Januar 2015 39 Beiträge
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Das ist uns schon bewusst,
Trotzdem danke f.d. Hinweis.
fjs02
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trms |
Geschrieben am 22 August 2017
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Dabei seit 15 November 2016 3 Beiträge
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Ich würde gerne dieses Thema weiter anbohren wollen.
Die Definition von EXW ist mir total klar.
Unser inländischer Deutsche Kunde weist ebenfalls auf seinen Bestellung auf diese incoterm hin, aber "wir" beauftragen immer den Spediteur und schreiben auf unsere Rechnung die "Verstandkosten" hierfür auf.
Sprich, es ist EXW aber ohne die Transportkosten Klausel.
Hierzu eine allgemeine Frage:
Darf man das so machen? Oder passt eher FCA hierfür eher?
Ich habe den Eindruck das viele Kunden EXW schreiben, aber das in der Praxis incoterms FCA durchgeführt wird.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 24 August 2017
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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