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Haftung bei nicht übernommener Ladung
Svenja |
Geschrieben am 12 April 2017
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Dabei seit 12 April 2017 2 Beiträge
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Hallo!
Wir haben ausnahmsweise das Problem in umgekehrter Form wie sonst üblich:
Die Ladung stand beim Kunden bereit, aber wir haben keinen LKW bekommen, um fristgerecht laden zu können.
Unser Auftraggeber hat daraufhin selber für einen termingerechten Transport gesorgt und will uns nun die Mehrkosten in Rechnung stellen. Die Mehrkosten belaufen sich auf circa das dreifache der eigentlichen Fracht!
Der Transport wäre unter CMR Bedingungen gelaufen. Welche Gesetzesvorschrift greift nun?
- Lieferfristüberschreitung?
- Oder ist es ein reiner Vermögensschaden und somit außerhalb unserer Haftung?
- Oder müssen wir in die HGB gucken, mangels Regelung in den CMR?
Danke für eure Tipps!
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jarre |
Geschrieben am 13 April 2017
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hier geht es darum, dass Ihr den Vertrag nicht erfüllt habt. Davon ausgehend, dass Euer Kunde auch in Deutschland sitzt und nicht (auch nicht per AGB) zwischen Euch vereinbart wurde, dass das Recht eines anderen Landes für das Vertragsverhältnis Anwendung finden soll, dürfte sich Eure Haftung dem Grunde nach aus den §§ 280, 281 BGB ergeben.
Hinsichtlich der Höhe der Haftung ist dann § 249 BGB einschlägig. Sofern Euer Kunde nachweist, dass er die von ihm geltend gemachten Mehrkosten tatsächlich auch bezahlt hat, dürfte sein Anspruch berechtigt sein, solange er nicht unverhältnismäßig ist.
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Svenja |
Geschrieben am 13 April 2017
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Dabei seit 12 April 2017 2 Beiträge
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