|
|
|
Negativbescheinigung
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Zolly |
Geschrieben am 21 Juni 2017
|
Dabei seit 06 Juni 2009 14 Beiträge
|
Ein Konzernkunde möchte von uns eine "Negativbescheinigung" haben.... im Internet finde ich nur CCC Negativbescheinigungen für China leider ohne Angaben wer solche Formulare vertreibt.
Weiß da jemand einen Rat?
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
klopfer.ka |
Geschrieben am 21 Juni 2017
|
Dabei seit 06 Juli 2009 73 Beiträge
|
Hallo Zolly,
in welchem Zusammenhang soll eine Negativbescheinigung erstellt werden und wofür. Generell wird mit einer Negativbescheingung bestätigt, dass irgendetwas nicht zutrifft oder gilt. Mir ist kein Formular im Bezug auf Exportkontrolle bekannt. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass der Kunde eine Bescheinigung möchte, dass es sich um nicht gelistete Güter handelt (oder noch genereller, keine Ausfuhrbeschränkungen bei Weiterverkauf gelten). Das sind aber jetzt nur Vermutungen. Generell gilt: Immer vorsichtig mit solchen Bescheinigungen.
Grüße,
Klopfer
|
|
|
|
|
|
Chev |
Geschrieben am 21 Juni 2017
|
Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
|
Solche Bescheinigungen wie die "Auskunft zur Güterliste" oder aber auch "Nullbescheide" des BAFA dienen eigentlich ausschließlich der innerbetrieblichen Exportkontrolle des Versenders und sind meiner Meinung nach nicht für die Weitergabe an Kunden geeignet. Mir sind auch keine Vorgänge bekannt, wo derartige Bescheinigungen für die Importabwicklung im Empfangsland notwendig und/oder hilfreich waren - denn die Gültigkeit / Aussagekraft endet mit dem Export aus der EU.
Wo befindet sich denn der Konzernkunde? Auch in der EU? Versendet er die Ware weiter ins Drittland? Oder sitzt dieser bereits im Drittland?
Zitieren:: |
im Internet finde ich nur CCC Negativbescheinigungen für China leider ohne Angaben wer solche Formulare vertreibt.
|
Noch nie gehört. Ist das evtl. etwas Waren-spezifisches? Um welche Art von Waren handelt es sich?
|
|
|
|
|
|
Zolly |
Geschrieben am 22 Juni 2017
|
Dabei seit 06 Juni 2009 14 Beiträge
|
Ja, es sind schon Dual-Use Güter, allerdings nach Exportkontrolle nicht AG pflichtig, da nicht in militärisch nutzbaren Spezifikationen.
Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise! Ich glaube wir verweigern so was und warten erst mal ab wie der Kunde dann reagiert.
Viele Grüße!
|
|
|
|
|
|
Zollfragen |
Geschrieben am 26 Juni 2017
|
Dabei seit 09 Januar 2011 88 Beiträge
|
Guten Morgen Zolly,
ich finde deine Aussage "Ja, es sind schon Dual-Use Güter, allerdings nach Exportkontrolle nicht AG pflichtig, da nicht in militärisch nutzbaren Spezifikationen" etwas missverständlich.
Sind es Dual-Use-Güter bzw sind diese Güter von der Dual-Use-VO erfasst!? Nach deiner Aussage würde ich sagen ja und würde daraus auch schließen, dass beim Export eine AG-Pflicht besteht.
Gruß
|
|
|
|
|
|
Zolly |
Geschrieben am 26 Juni 2017
|
Dabei seit 06 Juni 2009 14 Beiträge
|
Sorry wenn hier etwas "mißverständlich" erscheint. Meine Frage bezog sich wirklich ausschließlich auf die sog.Negativbescheinigung als Papier ohne das procedere drumherum.
Kurzgefasst und auf uns bezogen: Der Hinweis auf eine mögliche Ausfuhrbeschränkung bedeutet ja nicht per se, dass man AG pflichtige Güter hat. Unsere Güter erreichen jedenfalls die angegebenen Spezifikationen nach Dual-Use-VO, AL etc. absolut nicht und sind meilenweit davon entfernt; d.h. wären in keinem Fall militärisch einsetzbar.
Zusätzlich prüft unsere Sanktionssoftware jede Nacht alle Namen die nicht beliefert werden dürften und deshalb sind unsere Güter wirklich nicht AG pflichtig.
|
|
|
|
|
|
Chev |
Geschrieben am 26 Juni 2017
|
Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
|
Zitieren:: |
Ja, es sind schon Dual-Use Güter, allerdings nach Exportkontrolle nicht AG pflichtig
|
Woran macht ihr denn das mit der technischen Spezifikation fest - bzw. woher holt ihr euch die Info, dass die Spezifikation nicht genehmigungspflichtig ist?
|
|
|
|
|
|
Zolly |
Geschrieben am 28 Juni 2017
|
Dabei seit 06 Juni 2009 14 Beiträge
|
Nun das ist tägliches Brot. EZT einreihen, Ausfuhrliste, Dual-use VO aufrufen und dann die Techniker die dort aufgeführten Specs checken etc.
Ich bedanke mich für die nette Konversation und verabschiede mich
mit vielen Grüßen bis zum nächsten Mal!
Zolly
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|