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Speditionsauftrag abgelehnt weil gebrauchte Ware zu empfindlich
Speditions-Forum: Erfahrungsaustausch und Tipps von Spediteuren für Spediteure. Diskussionen über Gehaltsentwicklungen in Speditionen je nach Verkehrsträger und Funktion.
Handel12 |
Geschrieben am 01 August 2017
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Dabei seit 31 Mai 2017 3 Beiträge
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Hallo,
Ich versende gewerblich Gebrauchtwaren per Seefracht B2B nach Übersee an verschiedene Kunden. Bislang LCL in Holzkisten. Über Jahre mit der gleichen großen Spedition ohne Probleme.
Jetzt wollten wir auf FCL upgraden.
Absage.
Gebrauchtwaren ? Versenden wir nicht. Gefahr eines Transportschadens wäre zu groß. (???)
Wenn man gewusst hätte dass in den bislang versendeten Kisten auch Gebrauchtware ist hätte man die auch abgelehnt.
Eine MitarbeiterIn meinte ganz schnippisch sie drückt mir mal die Däumchen dass ich bei einer anderen Spedition mehr Erfolg habe. Geradeso als wenn sie wüsste...
Und tatsächlich.
Auch die nächste große Spedition sagt mir ab. Ja, Gebrauchtwaren schon aber DIESE Gebrauchtware wäre zu empfindlich. Das ist alles umfangreich verpackt, es sind mehr 0815 Sachen, Lampen etwa, Industriemöbel. Natürlich kann alles Schaden nehmen, aber das was wir haben ist absolut nichts was besonders empfindlich ist. In all den Jahren hatte es nie einen Schaden gegeben.
Was ist da los ?
Ein anderer Mitarbeiter sagte das wäre "Umzugsgut". Ja sicher, aktuell sind etwa auch 100Lampen dabei, aber letztlich kann so gesehen alles Umzugsgut sein.
Ist das jetzt die große Masche Umzugsgut illegal als Handelsware fehl zu deklarieren ???
Letztlich versendet eine Exportfirma an eine Importfirma, mit ABD und Handelsrechnung, also Handelsware.
Kann mich bitte jmd aufklären was da falsch läuft ???
Danke ! Peter
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 03 August 2017
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wenn wir als Spediteure "sehenden Auges" unkalkulierbare Risiken eingehen, trifft uns im Ausnahmefall eine Mitverantwortung.
Das betrifft Schaden am Gut und Schaden an den Lademitteln und Schäden durch unsachgemässe Verladung, Laschung etc.
Diese schliessen wir regelmässig aus, indem wir solche gebrauchte Ware nicht verladen, ausser, wir kennen den Kunden langjährig und er zeichnet einen Haftungsauschluss.
Das ist aus meiner Sicht der Hintergrund.
Also es geht, wenn...
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