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Gewerbliche Einfuhr aus den USA mit privatem Gebrauch - Zollanmeldung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kamassi Geschrieben am 10 August 2017



Dabei seit
10 August 2017
2 Beiträge
Guten Abend,

Ich hoffe ich bin hier richtig :)

Ich habe seit kurzem mein eigenes Gewerbe im E-commerce. Gewöhnlich kommt der Warenbestand aus Deutschland oder Europa, nun musste ich aber einige Dinge importieren aus den USA.
Da auch der Warenwert über 1000 Euro ist muss ich ja so oder so eine Zollanmeldung machen... Nach 2 Stunden habe ich aufgegeben und werde diese wohl über eine Agentur machen lassen!

Bevor ich morgen mit der Hauptzollstelle spreche und frage, frage ich euch mal zuerst :
Es liegen 4 Pakete beim Zoll vom selben Absender, aufgeführt ist alles auch auf einer Rechnung. Natürlich habe ich Großhandelspreise bekommen und die Artikel sind gewöhnlich für den Weiterverkauf bestimmt... In diesem Fall sind es aber eher "Muster" die ich für Produktbilder benötige und am Ende bei mir Privat in der Wohnung stehen sollen (Dekoration bzw. Sammlergegenstände)...
Meine EORI Nummer ist noch in der Beantragung und die Zollanmeldung wird wohl extern geregelt, gäbe es dennoch irgendeine Möglichkeit die Sachen morgen abzuholen ohne ausgefüllte Zollanmeldung (weil privater Nutzen vielleicht?)?
Ich habe das Formular für die VAV noch nicht gesehen, aber eventuell wäre das eine Möglichkeit das zeitlich etwas einzudämmen (nehme mal an eine Spedition oder Agentur braucht auch etwas Zeit).
Gewerbliche Ware die aber nicht zum Verkauf angeboten wird und für den privaten Gebrauch ist, gibt es sowas beim Zoll überhaupt?
Wie lange benötigt eine Spedition oder sogar DHL wohl für eine Zollanmeldung? Unterlagen sind alle vorhanden natürlich.


Das Thema ist etwas Neu für mich wie man merkt und ich muss mich weiter informieren, dass gerade aber die Zollanmeldung so unglaublich kompliziert ist hätte ich nie für möglich gehalten.


Grüße und Danke

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waldorf Geschrieben am 11 August 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich vermute mal, dass die Begleitpapiere auf dein Unternehmen aufgemacht sind. Dann scheidet eine Abfertigung wegen "nichtkommerzieller Zwecke" als Privatperson aus, die m.E. keine formelle Zollanmeldung erfordern würde, auch wenn der Wert > 1000 EUR ist (Art. 135 Abs. 1 a) UZK-DA). Versuch es bitte nicht mit deiner Argumentation ("Ware landet in meinem Wohnzimmer"), denn dann könnte der Zoll den Großhandelspreis anzweifeln und du musst höhere Abgaben zahlen - und du kannst die EUSt nicht als Vorsteuer absetzen.

Wenn du als Unternehmen importierst und einen Dienstleister beauftragst, sollte das (wenn deine EORI-Nr. vorliegt) relativ schnell gehen. Normalerweise 1-2 Tage - wenn du im Hamburger Hafen abfertigst, dauert es ein paar Tage länger. Dort herrscht Personalknappheit beim Zoll. Das vereinfachte Anmeldeverfahren (VAV) bringt dir hinsichtlich schnellerer Abfertigung nichts und der Aufwand, dies bewilligt zu bekommen, ist relativ hoch.

Ohne Zollanmeldung kommst du nicht an deine Ware.

Kamassi Geschrieben am 13 August 2017



Dabei seit
10 August 2017
2 Beiträge
Hallo,

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin in der Zwischenzeit schon etwas schlauer geworden, habe meine Zollanmeldung eventuell sogar richtig ausgefüllt und soll einfach mal beim Hauptzollamt vorbeikommen wurde mir gesagt.
Den Privaten Gebrauch habe ich komplett gestrichen, ich behandle die Waren nun so, als ob sie am Ende in den Verkauf kommen.

Lediglich geht mir noch nicht auf, ob ich Positionen eigenhändig von meiner Rechnung streichen kann, da nämlich nicht alles lieferbar war und ich indes noch keine aktualisierte Rechnung erhalten habe. Dann würde dem abholen und abgeben der Zollanmeldung nichts mehr im Wege stehen.

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