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Privates Laptop nach Deutschland importieren, Zoll


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kyro Geschrieben am 14 September 2017



Dabei seit
14 September 2017
3 Beiträge
Ich fliege nun bald von Australien zurueck nach Deutschland ..

Nun habe ich mir hier n Laptop gekauft fuer 2.399 AUD
Habe diesen seit dem 11.11.2016

Nun habe ich schon nachgefragt beim Zoll und diese Antwort bekommen:

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Alle Waren, die Sie in einem Drittland (hier: Australien) erwerben, auch wenn sie zwischenzeitlich dort gebraucht wurden, sind bei der Einreise anzumelden. Am Flughafen erfolgt die Anmeldung der Waren durch die Benutzung des „grünen“ oder „roten Ausganges“.

Ist die Reisefreigrenze von 430 Euro für sogenannte „andere Waren“ überschritten oder liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Reisefreigrenze nicht vor, sind die Waren am „roten Ausgang“ mündlich unter Vorlage der Rechnung(en) anzumelden.

Als Grundlage für den Warenwert gilt der tatsächlich bezahlte Rechnungspreis einschließlich der gezahlten ausländischen Umsatzsteuer. Es ist daher wichtig, dass Sie den Kaufbeleg Ihrer Reisemitbringsel aufbewahren und bei der Abfertigung vorlegen.

Wenn Sie keinen Kaufbeleg mehr haben, so ermittelt die Zollstelle den Wert der Ware. Dabei wird entweder von Preisen aus vergleichbaren Einfuhren ausgegangen oder - sofern nicht bekannt - der Wert Ihrer Waren geschätzt.

Für gebrauchte Waren, denen kein aktuelles Kaufgeschäft zugrunde liegt, kann (anstelle der Rechnung) ein zunächst vom Reisenden selbst ermittelter Wert (z. B. durch Internetrecherche vergleichbarer gebrauchter Waren) mündlich angegeben werden.

Bei Überschreiten der Freimenge von 430 Euro kommt eine vereinfachte Abgabenberechnung (Pauschalierung) in Betracht. Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt.

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt generell 17,5 Prozent des Warenwertes.

Bei abgabenpflichtigen Waren über 700 Euro werden die Einfuhrabgaben nach der genauen Art und Beschaffenheit der Ware nach dem Elektronischen Zolltarif ermittelt.

Für Laptops ist der Drittlandszollsatz frei, der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 19 %.

Anhand des angemeldeten Zollwertes (der Rechnungswert oder ggf. der selbst ermittelte Wert) werden durch die Zollstelle die Einfuhrabgaben berechnet.

Bei Zahlungen in anderen Währungen (z. B. Australische Dollar) wird der monatlich aktuelle Umrechnungskurs angewendet. Die Datenbank für die anzuwendenden Umrechnungskurse finden Sie hier.

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Muss ich nun echt nochmal fast 20% vom Warenwert bezahlen?!
Ich hab Steuern fuer das Ding bezahlt!

Alternative waere es mir per Paket nach Deutschland zu schicken. Gibts da Probleme?!

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 14 September 2017



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Mache eine mündliche Anmeldung bei der Einreise.

Da Du schon offiziell angefragt hast, solltest Du diesen Weg gehen.

Wenn Du zwischenzeitlich Deinen Wohnsitz in AU angenommen hats, belege das und dann hast Du andere Möglichkeiten.

Stefan1531 Geschrieben am 14 September 2017



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Kyro wrote:

Muss ich nun echt nochmal fast 20% vom Warenwert bezahlen?!
Ich hab Steuern fuer das Ding bezahlt!

nein - 19%. So, wie Du die Deutsche MWST in jedem Laden zahlst.
Die Australische Mehrwertsteuer kannst Du Dir ggf. mit einem Ausfuhrnachweis wiederholen.

Hast Du noch nie von "Achtung Kontrolle", der Teppich-Affäre von Dirk Niebel etc. gehört? Was, dachtest Du, ist die Aufgabe des Zolls am Flughafen?

Zitieren::

Alternative waere es mir per Paket nach Deutschland zu schicken. Gibts da Probleme?!

Nein, Probleme gibt's da nicht. Du musst dann nur genauso die 19% Einfuhr-Umsatzsteuer beim Zollamt bezahlen. Alle Pakete, die aus Drittländern nach Deutschland geschickt werden, müssen zollamtlich behandelt werden.

Kyro Geschrieben am 14 September 2017



Dabei seit
14 September 2017
3 Beiträge
Ich war hier fuer 1 Jahr Work und Travel, falls dass was aendert

Jetzt habe ich aber auch schon gelesen, dass Notebooks zollfrei durchkommen?

Digitalkameras bleiben hingegen zollfrei. Auch Smartphones, Spielekonsolen, Notebooks oder Bücher kommen ohne Zoll durch. Monitore hingegen schlagen mit bis zu 14 Prozent zu Buche.
www.n-tv.de/ratgeber/W...77006.html

Und wenn doch, muss ich echt den vollen Preis bezahlen? Ich meine der Laptop ist mittlerweile 10 Monate alt und hat deutliche Gebrauchsspuren

waldorf Geschrieben am 14 September 2017



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Zollfrei ist dein Laptop ja, aber nicht einfuhrumsatzsteuerfrei.
M.E. brauchst du nicht den Neupreis versteuern, sondern den Zeitwert. Erkundige dich vorab, was ein 1 Jahr alter Laptop realistisch noch kostet könnte und melde das an (das hat der Zoll ja auch in seiner Auskunft für gebrauchte Waren empfohlen). Zollwertrechtlich liegt ja kein Kaufpreis vor, also muss eine "gleiche oder gleichartige" Ware bewertet werden und dabei muss auf den Zustand im Zeitpunkt deiner Zollanmeldung abgestellt werden.

Noch ein Tipp: verlass dich in Zoll- und Steuerfragen nie auf allgemeine Nachrichtenquellen wie n-tv, die Bild-Zeitung.... Auch in Portalen sind nicht nur Profis unterwegs.

Kyro Geschrieben am 15 September 2017



Dabei seit
14 September 2017
3 Beiträge
Okay also

1. Was genau brauch ich fuer ein Dokument zum Anmelden?
2. Dies geschieht erst am Deutschen Flughafen?
3. Was muss ich tun, dass ich meine Australische Mehrwertsteuer wieder bekomme?

Sollte ich nun eher die Original Rechnung mitnehmen, oder auf Zeitwert gehen?
Ich finde mein Laptop leider ueberhaupt nicht mehr im Internet .. Isn Gigabye P57V6

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