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ABD Erstellung Beteiligtenkonstellation


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dasmoka Geschrieben am 15 September 2017



Dabei seit
01 März 2017
5 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

ich habe so meine Probleme bei der Erstellung eines ABD, bzw. bei der Beteiligtenkonstellation. Ich wäre froh, wenn ich hierzu Eure Meinung haben könnte. Vielleicht stehe ich auf einfach nur auf dem Schlauch.

Österreicher kauft bei uns ( DE ) Ware und holt diese mit eigenem LKW ( beauftragt selber den Spediteur ) nach Russland ab.

Wer ist a.) Ausfüher
b.) Anmelder
c.) Subunternehmerfall oder Vetreter ?

Danke für Eure Hilfe !!

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TheDispatcher Geschrieben am 15 September 2017



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Moinsen,

Der Ausführer ist klar geregelt nach UZK
Art. 1 Nr. 19 Buchst. a) DA Ausführer ist:
? Die im Zollgebiet der EU ansässige Person,
? Die Vertragspartner des Empfängers im Drittland zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung und
? Über das Verbringen aus dem Zollgebiet der EU bestimmt.
=> also der Österreicher

Wenn Ihr Anmelder sein wollt dann ist die B-Konstellation => 1000
ihr seit der Vertreter...

Bei solchen Geschäften stelle ich mir die Frage .....
wie stellt Ihr sicher dass euer Ausfuhrverfahren ordentlich beendet wird ?

Gruß

Dasmoka Geschrieben am 15 September 2017



Dabei seit
01 März 2017
5 Beiträge
Guten Mittag,

wunderbar. Danke.

Um ehrlich zu sein, ist das eine gute Frage. Wir hoffen halt immer, dass der Russe die MRN auch ablöst. Ordentlich.

Wenn nicht, hängen wir da.

Aber die Probleme haben wir auch bei Direktgeschäften häufiger. Wir haben viel EXW und FCA nach Russland direkt, wo wir die Papiere machen. Hier und da wird eine MRN nicht abgelöst. Wie will man das verhindern ? Wir haben schon einmal probiert mit Kaution etc. aber da erklären einen die Kunden für verrückt. Oder halt mit MwST berechnen und nach Ablösung eine Gutschrift. Auch das hat sich nicht durchgesetzt. Hast Du eine andere Idee ?

Danke und Gruß

TheDispatcher Geschrieben am 15 September 2017



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Die UST zu berechnen zuerst ist oft gängige Praxis, allerdings gibt´s etliche Kunden welche sich
verweigern.

Hier sollte man dann zumindest vertraglich auf nicht erledigte Ausfuhrvorgänge sich
das Recht einräumen die UST nachträglich zu erheben. Oder/und auch den Käufer
verpflichten entsprechende Alternativnachweise beizubringen die für eine Beendigung/Erledigung
der Ausfuhr beitragen.

bye the way ( oft ist es auch der Spediteur der den Fehler macht und das ABD bei Erstellung des Carnet TIR nicht ablösen lässt )

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