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Genehmigung für den Transport von Recycling-Ballen???
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Tron |
Geschrieben am 23 November 2006
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Dabei seit 20 März 2006 134 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich möchte Recygling Ballen aus Papier und Kunststoff von Deutschland nach Polen fahren. Ich habe nun gehört das für solche Transporte Genehmigungen benötigt werden, kann mir da jemand weiterhelfen???
Wo kann man sowas erfragen??? BAG???
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 23 November 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hi Tron,
was genau meinst du mit Recyclingballen?
Sind diese Verschmutz und fallen deshalb vielleicht unter das Abfallrecht. Dann benötigt man evtl. einen Fachkundenachweis nach der Verordnung zur Transportgenehmigung.
In diesem Fachkundenachweis werden folgende Themen behandelt:
-Vorschriften des Abfallrechts und sonstige Abfallrechtliche Zustimmungsverfahren
-Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
-Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich u.a.
Dieser Lehrgang dauert 3 Tage und bedarf keiner Prüfung sondern lediglich eine "Wissenskontrolle" und ist meines Wissens nach 3 oder 5 Jahre gültig.
In der EU ist die grenzüberschreitende Abfallverbringung in der EG-Abfallverbringungsverordnung (EG-AbfVerbrV) geregelt, die in Deutschland die Grundlage für das Abfallverbringungs-Gesetz (AbfVerbrG) bildet. Es enthält die abfallrechtlichen Verfahrensvorschriften und die Pflichten der Beteiligten für den Export, Import und Transit von Abfällen. Unberührt bleiben hingegen Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
Genehmigungsbehörden
Entscheidungen über den Ex- und Import von notifizierungspflichtigen Abfällen in Deutschland liegen gemäß §4 des Abfallverbringungsgesetzes in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im Fall der Ausfuhr ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls beginnt. Bei der Einfuhr ist entscheidend, wo der Abfall erstmalig behandelt, gelagert oder abgelagert werden soll. Für Transit ist das Umweltbundesamt zuständig
In Baden-Württemberg ist die Sonderabfallagentur für die Notifizierungsverfahren zuständig.
www.umweltschutz-bw.de/?lvl=1225
Gruß
M.Mayerhofer
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mickineuss |
Geschrieben am 06 Januar 2007
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Dabei seit 13 Juli 2005 123 Beiträge
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Tron wrote: |
Hallo zusammen,
ich möchte Recygling Ballen aus Papier und Kunststoff von Deutschland nach Polen fahren. Ich habe nun gehört das für solche Transporte Genehmigungen benötigt werden, kann mir da jemand weiterhelfen???
Wo kann man sowas erfragen??? BAG??? |
Hallo Thron,
ich denke, dass du den Transport bereits getätigt hast.
Wenn du Abfall fahren möchtest, wende dich an einen Entsorgungsfachbetrieb. ( siehe Internet ) Die haben alle Genehigungen die man benötigt. Für den Transport nach Polen, muss eine separate Genehmigung vorhanden sein. (Notifizierung). Bei weiteren fragen rufe einfach mal an. "Dispo"
www.rde-gmbh.de ( Wir fahren leider nicht nach Polen )
Gruß
mickineuss
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Tron |
Geschrieben am 08 Januar 2007
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Dabei seit 20 März 2006 134 Beiträge
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Vielen Dank für Eure Antworten!!!!
Wir wollten diese Transporte durchführen, leider hat der Kunde kein Interesse mehr ...... sehr schade
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michaelm |
Geschrieben am 09 Januar 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Da hast Du jetzt gleich die Theorie für die nächste Anfrage.
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