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Transportrecht Standgeld Container wegen Sturmtief


Jannko90 Geschrieben am 02 November 2017



Dabei seit
17 Juni 2017
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat bezüglich einer Rechnung, welche ich soeben vom Spediteur erhalten habe.

Wir importieren regelmäßig FCL-Container aus China über Hamburg und diese werden dann via Rail zu unserem Lager transportiert.

Nun wütete ein Sturm im Hamburger Raum, sodass ebenfalls Waggons bzw. Gleise beschädigt wurden.

Betroffen sind zwei 40-ft. Container. Unser Spediteur teilte meiner Kollegin mit, dass es aufgrund höherer Gewalt zu einem verspäteten Bahnversand kommen wird. Extrakosten wurden nicht erwähnt. Meine Kollegin stimmte zu und so wurde ein späterer Bahnversand durchgeführt.

Jetzt kriege ich ohne jegliche Absprache oder Rücksprache eine Weiterbelastung von 2.000 EUR aufgrund von Standgeldern, welche im Hafen entstanden sind.

Ohne Rücksprache oder Hinweisen, dass die vorgeschlagene Variante vom Spediteur mit enormen Kosten verbunden ist, finde ich mehr als unfair. Zumal es mit 2 LKW-Fahrten deutlich günstiger gegangen wäre...

Ist das jetzt "shit happens" oder hat man doch noch Möglichkeiten, die Kosten entsprechend aufzuteilen?

Gem. ADSP 4.1 hat der Spediteur die Interessen des Auftraggebers wahrzunehmen.
Ist womöglich zu schwammig, um damit zu kommen oder?


Freue mich auf eure Antworten!

Gruß
Jannko

CARGOFORUM PARTNER

Robin Geschrieben am 02 November 2017



Dabei seit
18 März 2015
72 Beiträge
Hallo Jannko,

sicherlich wird noch jemand ausführlicher darauf Antworten, aber für mein Verständnis (auch in den ADSp geregelt) ist höhere Gewalt nun einmal nicht planbar und den Spediteur trifft keine Schuld. Zu mal er euch darauf hingewiesen hat, dass es zu Verspätungen kommen wird, somit ist er seiner Verpflichtung nachgekommen. Die dadurch entstanden Mehrkosten, kann er im vorhinein (zum Zeitpunkt als er euch dies mitgeteilt hat) noch nicht wissen.

Gruß Robin

cobra9.0 Geschrieben am 02 November 2017



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Unstreitig dürfte in der Tat sein, dass, wenn ein Orkan Gleise, Waggons etc. beschädigt und deshalb ein Weitertransport nicht möglich ist, dies unter die Rubrik Höhere Gewalt fällt und der Auftraggeber des Spediteurs die ggf. daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen hat.

Streiten kann man natürlich darüber, wie weit die Interessenwahrungspflicht des Spediteurs geht. M.E. wäre die naheliegendste Vorgehensweise die gewesen, a) den Kunden über die Verzögerungen zu informieren und b) ihm z.B. zwei Optionen anzubieten. Ein "sofortiger" Weitertransport per Lkw unter Angabe der ggf. anfallenden Mehrkosten oder einen Weitertransport per nächstmöglicher Bahnverbindung unter Angabe der ggf. anfallenden Mehrkosten.

Dann könnte der Kunden aufgrund bekannter Fakten entscheiden, welche Option er haben möchte. Allerdings könnte man durchaus auch die Position vertreten, dass mit der Information des Spediteurs, dass es beim Weitertransport aufgrund höherer Gewalt zu Verzögerungen kommt, ein erfahrender Importeur weiß oder zumindest wissen müsste, dass es dadurch zu Mehrkosten kommen kann und er selbst die Initiative übernehmen muss, wenn er ein Angebot über alternative Transportmöglichkeiten haben möchte.

Gruß

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