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DDP Lieferung über anderes EU LAND - EUST


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mkshooting Geschrieben am 27 November 2017



Dabei seit
26 November 2017
2 Beiträge
Hallo zusammen,

zunächst einmal muss ich sagen, tolles Forum. Es werden viele Themen die den Import betreffen sehr ausführlich behandelt.
Für meine Problemstellung habe ich aber leider keine Antwort gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen?


SITUATION:
Wir importieren Waren von einem Unternehmen aus Andorra (Drittland).
Der Lieferant aus Andorra arbeitet mit einem in Frankreich ansässigen Speditionsunternehmen zusammen.
Da der Lieferant die Ware DDP an mich liefert (ich möchte das eigentlich gar nicht, aber der Lieferant sagt er macht das immer so) zahlt er an das französische Speditionsunternehmen auch die T.V.A (Einfuhrumsatzsteuer) in Frankreich.
Die Ware befindet sich also jetzt in der EU und das französische Speditionsunternehmen liefert die Ware bis an unsere Haustüre.
Das Problem was sich nun stellt, ist dass der Lieferant mir die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer die er in Frankreich gezahlt hat berechnen möchte. Er sagt ich können mir diese doch mit den Transportunterlagen erstatten lassen.
Wenn ich aber in DE keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt habe, da ich ja gar nicht selbst eingeführt habe, kann ich mir doch auch nirgends die Einfuhrumsatzsteuer erstatten lassen, oder?

Wäre super wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen könnte.

Viele Grüße
Mark

CARGOFORUM PARTNER

Stefan1531 Geschrieben am 01 Dezember 2017



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Eine Fiskalvertretung wäre eine Möglichkeit, ist aber sehr (zeit- und kosten-) aufwendig, lohnt sich also nur, wenn man wirklich große Werte hat.

Eigentlich wäre die richtige Verfahrensweise: bei Ersteintritt in die EU ein T1 eröffnen (das kennen auch die Franzosen) bis zu Dir und an Deinem Zollamt die Sendung gestellen bzw. verzollen.

mkshooting Geschrieben am 15 Dezember 2017



Dabei seit
26 November 2017
2 Beiträge
Hallo Stephan,

vielen Dank für deine Antwort.

An T1 habe ich auch schon gedacht, aber der eigentliche Versand der Ware findet nicht durch die Spedition statt sondern über einen normalen Paketdienstleister (LaPoste).

Wie ich heute rausgefunden habe sieht der Ablauf wie folgt aus:

1) Lieferant meldet beim Speditionsunternehmen die Sendung mit Handelsrechnung an.
2) Das Speditionsunternehmen wickelt für den Lieferanten die Zollabfertigung in Frankreich ab.
3) Lieferant erhält von Spedition einen Verzollungsnachweis und schickt das Paket anschließend per Paketdienstleister an uns in Deutschland.

Kann ein normaler Paketdienst auch ein T1 Verfahren einleiten, oder müsste dies das Speditionsunternehmen welches die Zollabfertigung durchführt machen?

Ich muss eine Lösung finden wie ich die Ware nach Deutschland bekomme ohne dem Lieferanten die französiche T.V.A zu erstatten. Diese bekomme ich ja nirgends wieder zurück.

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