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Freischreibung durch KEP Dienstleister


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Maverick15566 Geschrieben am 10 Januar 2018



Dabei seit
18 August 2011
3 Beiträge
Hallo zusammen,
wir haben schon eine geraume Zeit, aber in den letzten Monaten gehäuft, das Problem, dass ein spezieller KEP Dienstleister unsere Lieferungen einfach auf Manifest freischreibt auf Grund eines niedrigen Warenwertes.

Das sind leider immer Lieferungen die am normalen Einkaufsprozess vorbei bestellt werden und daher nicht über den Tisch von mir als Zollabteilung laufen. Die Lieferanten aus dem nicht EU Ausland stellen dann immer eine Proforma Rechnung aus mit eine Wert "for customs purpose only" in Höhe von 1 USD oder einem anderen viel zu geringem Warenwert an.

Der KEP Dienstleister schreibt dann halt auf Grund des geringen Warenwertes die Sendung frei. Wir haben dem Dienstleister ausdrücklich untersagt Sendungen für unser Unternehmen freizuschreiben, aber irgendwelche Ausreden finden diese immer.

Es kann doch aber generell nicht korrekt sein, dass KEP Dienstleister einfach Freischreiben ohne den korrekten Warenwert überhaupt prüfen zu können. Diese fiktiven Werte die die Lieferanten angeben sind teilweise erheblich unter der tatsächlichen Werten, was im Falle einer Zollprüfung natürlich uns negativ angelastet wird. Aktuell machen wir dann Nacherhebungen, was ja aber auch nicht Sinn der Sache ist und ebenfalls negativ vom Zoll bewertet wird.

Habt ihr auch solche Probleme oder habt eine Idee wie man damit am besten umgeht?

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waldorf Geschrieben am 10 Januar 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mit diesem Problem bist du nicht allein. Priorität bei der Zollabfertigung der KEPs -so unterstelle ich mal- hat Geschwindigkeit vor Richtigkeit. Dort müssen Unmengen von Sendungen pro Tag verzollt werden und deren KPIs wegen Lieferzeit müssen eingehalten werden. Den Hebel dort anzusetzen, ist erfahrungsgemäß schwierig bis nutzlos. Woher soll der KEP-Zollmitarbeiter auch wissen, ob 10 EUR für eine Ware realistisch sind oder nicht? Zeit, das zu überprüfen, hat er wahrscheinlich nicht.

Ich kenne ganz korrekte Kollegen in anderen Firmen, die sich alle Kuriersendungen per T1 anliefern lassen und selber verzollen. Aber ich habe a) wichtigeres zu tun und b) lasse mir nicht eilige Ware für sehr teure Express-Frachtkosten kommen, damit ich die beabsichtigte Zeitersparnis durch T1-Erstellung und eigene Zollanmeldung wieder verliere.

Wir überprüfen die KEP-Sendungen: wenn es zu zahlende Rechnungen gibt, veranlassen wir in jedem Fall eine Nacherhebung. Ohne Verzollungsvermerk darf die Buchhaltung nicht zahlen. Nacherhebungen veranlassen wir auch für tatsächlich kostenlose Lieferungen, wenn Diskrepanzen auffallen. Das macht viel Arbeit, und eigentlich darf das vom Zoll nicht negativ ausgelegt werden. Im Gegenteil: das heißt ja, dass die interne Organisation funktioniert. Wenn dann noch ein paar Fälle durchs Raster fallen, muss man m.E. damit leben. 100%-ig ist dieses Problem selbst mit unverhältnismäßig hohem Aufwand nicht zu lösen.

Maverick15566 Geschrieben am 10 Januar 2018



Dabei seit
18 August 2011
3 Beiträge
Was ich mich halt frage ist, dass der Spediteur ans sich dann ja eine Falschanmeldung durchführt. Klar kann er den korrekten Wert nicht kennen, aber trotzdem dürfte er die Sendung doch nicht einfach so freischreiben. Ich will nicht wissen wie viel Zollabgaben Deutschland dadurch entgehen, dass die meisten Empfänger keine Nacherhebung durchführen. Ich werde mich mal bei meinem zuständigen HZA schlau machen wie Nacherhebungen in einem solchen Fall vom Zoll bewertet werden.

TheDispatcher Geschrieben am 11 Januar 2018



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
unsere KEP´ler konnten wir mittlerweile erziehen...

grundsätzlich wird jede Lieferung per Mail avisiert und wir erteilen EINZELFREIGABE

wird jedoch ohne FREIGABE verzollt wird die Rechnung nicht bezahlt mit dem jetzigen Hinweis

gegen Art. 19 UZK gehandelt zu haben. Im ersten Jahr wurden knapp 45.000.-- Euro

von uns abgelehnt und auch nicht bezahlt, im zweiten Jahr waren das nur noch 1500.-- Euro.

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