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Gefahrguterklärung
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
Dameuna |
Geschrieben am 01 Februar 2018
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Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
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Hallo,
wir sind der Verkäufer von Druckfarbe (UN1210). die wir vom Hersteller frei Haus kaufen und unserem Kunden in unserem Lager (Spedition) zur Abholung zur Verfügung stellen (FCA ...). Wer schreibt die Gefahrguterklärung für den Versand zum Kunden?
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 01 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das wird unweigerlich derjenige sein, welcher auch die Sendung beim abholenden Spediteur avisiert. Das ist ja in den meisten Fällen der Verkäufer - auch bei Abholgeschäften wie EXW oder FCA.
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Dameuna |
Geschrieben am 02 Februar 2018
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Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
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Danke,
wenn der Kunde, der die Spedition beauftragt und avisiert, sich bereiterklärt die IMO zu erstellen, ist das für uns wohl auch in Ordnung? Oder sind wir als Verkäufer verpflichtet?
Wir werden die Ware ordnungsgemäß verpacken und kennzeichnen.
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Chev |
Geschrieben am 02 Februar 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wenn der Kunde dieses übernimmt, dann solltet ihr ihm alle Gefahrgutinformationen (z. B. auch das Sicherheitsdatenblatt) geben, sodass dieser wiederum seinen Spediteur korrekt instruieren kann.
Bzgl. der IMO-Erklärung: Hier habe ich Zweifel, dass diese ohne Weiteres nicht durch den Versender sondern durch jemand "anderes" ausgestellt wird. Dem Dokument kommt meiner Meinung eine höhere Bedeutung zu, denn es wird durch einen geschulten Mitarbeiter in der Firma eine Unterschrift (inkl. seiner Position im Unternehmen und der Firmenadresse) für die Richtigkeit aller Angaben abgegeben.
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betterorange |
Geschrieben am 11 April 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Warum verkauft Ihr das Material nicht mit dem Datenmaterial des Herstellers? Das ist meisst geprüft und so gibt es keine Deutungsschwierigkeiten.
Der Hersteller muss dann mit Euch entsprechend eine Vereinbarung treffen.
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Dameuna |
Geschrieben am 08 April 2019
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Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
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wie soll ich das verstehen? Der Hersteller sendet an uns, wir lassen dann bei uns durch den Kunden abholen. Datenmaterial des Herstellers beinhaltet keine IMO-Erklärung für den Weiterversand an unseren Kunden.
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