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Berechnung der frachtpflichtigen Gewichts


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


Carsten Geschrieben am 08 April 2005



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Hi all together,

mich würde mal interessieren wie ihr das frachtpflichtige Gewicht in der Seefracht berechnet. Als Airliner kenne ich ja nur mein 1:6 charge. :-)

Gruss

CARGOFORUM PARTNER

Michael Geschrieben am 09 April 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin Carsten,

in der Linienschiffahrt wird pro Tonne Maß/Gewicht abgerechnet.

Im Prinzip ist das ganz einfach (im Folgenden soll ausschließlich das metrische System Berücksichtigung finden):

Der Linienreeder befördert Ware z.B. für $10 pro Frachttonne. Geschrieben wird dafür i.d.R. "$10 per mton w/m" - wobei das "w/m" für das Maß-/Gewichtsverhältnis steht (w = weight, m = measurement).

Die Frachttonne ist dabei definiert als Gewichtstonne zu 1 t oder Maß"tonne" zu 1 cbm. Wiegt das Packstück 1 t und mißt weniger als 1 cbm, kostet es $10 an Fracht, wiegt es aber weniger als 1 t, mißt aber 1 cbm, kostet es ebenfalls $10. Zugrunde gelegt wird immer der größere Wert.

Entsprechendes gilt natürlich bei Werten über oder unter 1 Frachttonne.

Sinn macht diese Betrachtung natürlich nur bei Stückgütern. Bei im (See-)Container verpackter Ladung wird pro Tonne, ggf. auch pro Stellplatz abgerechnet, was insofern Sinn macht, da der Container als "Verpackung" bzw. Transportbehälter ja genormt ist und insofern alle Güter im Schiff den gleichen Raum beanspruchen (nämlich den Raum, den ein 20 oder 40 Fuß Container beansprucht - auch hier werden mal die "Zwischengrößen" der Einfachheit halber nicht berücksichtigt).

Die Berechnung des frachtpflichtigen Gewichts ist also ganz ähnlich wie in der Luftfahrt, nur daß in der Linienschiffahrt dabei 1 t eben 1 cbm gegenübergestellt wird und beim Volumen nicht durch 6000 geteilt wird.

Gruß,
Michael

floary Geschrieben am 20 Mai 2005



Dabei seit
17 April 2005
217 Beiträge
Hallo Michael & Carsten;

Die Berechnung der Frachtrate für die Linienschiffahrt wurde durch Michael richtig gut erklärt.

In der Linienschiffahrt sind auch noch FAK (Freight-all-kinds-Raten), sowie
Commodity-Based Raten anzutreffen.

FAK (Freight-all-kinds) findet man im Containerverkehr vor, das ist eine einheitliche Fachtrate per TEU oder FEU, unabhängig vom Containerinhalt und Beladungszustand (LCL oder FCL)

Commodity-Based-Raten gibt es auch noch , aber doch eher selten, sowie ich weiß. Da richtet sich die Frachtrate nach dem Wareninhalt des Packstückes oder Container.

In der konventionellen Linienschiffahrt findet man auch noch die Werttarifierung vor, d.h. die Fracht richtet sich nach dem Warenwert.


Mfg

floary

P.S. Erkläre doch mal bitte die 1:6 charge, würde mich mal sehr
interessieren. Das Volumen wird durch 6000 geteilt?

Michael Geschrieben am 23 Mai 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Hallo Mirko,

Zitieren::
1:6 charge
Luftfracht-Raten werden in Volumengewicht [kg] angegeben. Dazu werden die äußeren Abmessungen des Packstücks multipliziert und anschließend durch 6.000 geteilt. Das Ergebnis ist das Volumengewicht in kg (das Volumengewicht hat per Definition die Dimensionierung "kg"). Das Volumengewicht wird jetzt mit dem tatsächlichen Gewicht verglichen; das frachtpflichtige Gewicht ist dann das höhere der beiden.

Bsp:

Ein Packstück wiegt 60 kg und hat die Abmessungen 80 x 60 x 60 cm.

Volumengewicht = Länge (cm) x Breite (cm) x Höhe (cm) / 6.000

hier:

Volumengewicht = 40 x 60 x 60 cm / 6.000 = 288.000 cm³ / 6.000 = 48 kg

Das tatsächlich Gewicht ist 60 kg => frachtpflichtiges Gewicht: 60 kg

Gruß,
Michael

floary Geschrieben am 23 Mai 2005



Dabei seit
17 April 2005
217 Beiträge
Hallo Michael,

danke für die Info. Jetzt bin ich wirklich schlauer.


mfg

floary

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