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Dual Use Verordnung und Embargos wo nachschauen und prüfen?


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


cambio Geschrieben am 29 März 2018



Dabei seit
29 März 2018
1 Beiträge
Hi,

wie kann ich genau prüfen, ob ein Produkt von der Dual Use Verordnung und Embargos betroffen ist?
Scheinbar muss später ggf. auch nachgewiesen werden, dass geprüft wurde, ob ein Produkt
davon betroffen ist -> codieren. Wie mache ich das?
Was passiert, wenn ich ein Produkt unwissentlich falsch einordne?


Die Zolltarifnummer hat damit wohl nicht viel zu tun. Zoll und BAFA ist davon getrennt zu betrachten.

Trotzdem wird teilweise unter www.zolltarifnummern.de/ nach Eingabe der Zolltarifnummer die Dual Use Verordnung angezeigt, obwohl das Produkt gemäß der BAFA nicht davon betroffen ist!??

Folgendes habe ich auch noch nicht ganz verstanden:

Teilweise kann der Käufer die Ware selbst verzollen bzw. ausführen, wenn er die Ware per LKW selbst abholt.
Wenn der Käufer ein Paketdienst beautragt, muss die Ware dann aber unbedingt vom Verkäufer verzollt werden?
Da gibt es auch eine 3.000€ Grenze? Wo ist da genau die Abgrenzung?



Folgende Güterlisten gibt es gemäß bafa. Wie ordne ich jetzt beispielsweise Pumpenersatzteile ein?

Abschnitt V – Mineralische Stoffe
Abschnitt VI – Erzeugnisse der chemischen Industrie... (
Abschnitt VII – Kunststoffe und Waren daraus;...
Abschnitt X – Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen;...
Abschnitt XI – Spinnstoffe und Waren daraus
Abschnitt XII – Schuhe, Kopfbedeckungen,…
Abschnitt XIII – Waren aus Steinen, Gips, Zemet, Asbest,... keramische Waren, Glas...
Abschnitt XIV – Echte Perlen ..., Edelmetalle, Edelmetalleplattierungen, ...
Abschnitt XV – Unedle Metalle und Waren daraus
Abschnitt XVI – Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektronische Waren,...
Abschnitt XVII – Beförderungsmittel
Abschnitt XVIII – Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente
Abschnitt XIX – Waffen und Munition

Über Antwort freue ich mich sehr!

CARGOFORUM PARTNER

DidiH Geschrieben am 01 April 2018



Dabei seit
02 August 2016
22 Beiträge
Hallo,

da hast Du ein paar verschiedene Baustellen.

Der erste Punkt ist zu ermitteln welche Zolltarifnummern und Warenursprünge die Pumpenersatzteile haben. Kann die Ware wie die Pumpe eingereiht werden, oder gibt es für das entsprechende Ersatzteil eine eigene Zolltarifnummer.
Stellt Ihr die Waren selber her, dann mußt Du die Ware selber einreihen, evtl. auch mit Hilfe Deines Zollamtes; kauft Ihr die Ware zu dann würde ich den Lieferanten fragen.

Wenn Du die Zolltarifnummer hast würde ich als erstes das Umschlüsselungsverzeichnis bemühen und hier mit der entsprechenden Zolltarifnummer nach möglichen „Treffern“ suchen; zusätzliche Prüfung im EZT Online unter „Ausfuhr“.
Die Codierung kannst Du Dir auch im EZT Online raussuchen.

Sollte die Ware nicht gelistet sein (Dual Use), dann mußt Du noch die Catch all Klausel prüfen, d.h. bzgl. Bestimmungsland und Verwendungszweck.

Das Ihr eine Personenprüfung (Compliance) über die am Geschäft beteiligten Personen durchführt, davon gehe ich aus.

Zusammenfassend: Ich gehe davon aus das Du das o.g. alles noch nicht oft gemacht hast, und dann noch für Pumpenersatzteile die für mich (ohne das ich Eure Ware kenne) auch „kritische Waren“ sein können.
Deshalb würde ich einen externen Zollberater mit hinzuziehen und auch Deinen Chef informieren – weil der steht nämlich bei Haftungsfragen in diesem Bereich ganz oben in der Kette der verantwortlichen Personen – das geht hin bis zu einer Freiheitsstrafe. Alleingänge sind hier nicht gefragt.

Gruß

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