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Definition Bestimmungsort bei CIP


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Pam666 Geschrieben am 23 April 2018



Dabei seit
20 März 2009
15 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Im Archiv konnte ich leider auch keinen passenden Thread finden.

Wie definiert man bzw. was bedeutet "Bestimmungsort" bei Lieferbedinung CIP genau?

Kurz zur Erklärung: Unser Unternehmen liefert grundsätzlich unsere Ware mit der Lieferbedingung CIP. Bis wohin muss unser Spediteur die Ware liefern.
Beispiel: 4 Paletten zum Neubau einer Filiale eines Lebensmitteldiscounters in Krefeld (Filiale ist also noch ein Rohbau). Lieferbedingung: CIP Krefeld. Grundsätzlich erfolgt die Anlieferung mit LKW mit Mitnahmestapler. Entladung also ebenfalls durch unsere Spedition.

Bis wohin muss der Spediteur die Ware liefern/entladen? Kann der Empfänger verlangen, dass der Spediteur die Ware ins Gebäude einbringt? Wie definiert man den Bestimmungsort in solchen Fällen? Frei Bordsteinkante oder in dem Fall evtl. frei Parkplatz?

Wer haftet bis wohin? Was ist Pflicht des Spediteurs hinsichtlich der Entladung bzw. dem Abstellen der Ware? Bis wohin MUSS der Spediteur genau liefern?
Was passiert, wenn er aus Kulanz/Gefallensgründen weiter liefert als er müsste? Wer haftet dann im Falle einer Beschädigung z.B. an der Ware und/oder auch am Gebäude (Fliesen oder ähnliches)?

Wäre echt froh, wenn hier jemand weiterhelfen kann!

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 23 April 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bei "CIP Krefeld" wäre die Lieferbedingung eigentlich schon erfüllt, wenn die Ware durch euren Spediteur "irgendwo" in Krefeld unentladen zur Verfügung gestellt wird. Sinnvoller und üblicher Weise wird natürlich zum Empfänger gefahren.

Habt ihr jedoch Zusatzvereinbarungen - z. B. hinsichtlich der Entladung - getroffen, dann müsst ihr diese vertraglich auch erfüllen. Die Incoterms sind dahingehend entsprechend erweiterbar.

Lautet die Vereinbarung "Entladung vom LKW", dann können die Paletten auf den Hof gestellt werden. Der Incoterm bleibt dabei "CIP Krefeld", die Vereinbarung wird zusätzlich schriftlich festgehalten. Möglich ist auch: "CIP Krefeld, entladen".

Bei einer "Einbringung" geht es noch einen Schritt weiter, welcher ebenfalls vertraglich festgehalten werden muss. Das muss schon im Detail bekannt sein, um so etwas vorbereiten zu können. Stillschweigend kann das nicht verlangt werden.

Zitieren::

Wer haftet bis wohin?

Der Haftungsübergang bei CIP ist wesentlich früher im Transportverlauf - nämlich bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer. Bereits ab da an trägt der Käufer das Risiko. Allerdings muss der Verkäufer bei CIP eine Transportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr abschließen und bezahlen (CIP = "Carriage and Insurance paid").

Zitieren::

Was ist Pflicht des Spediteurs hinsichtlich der Entladung bzw. dem Abstellen der Ware? Bis wohin MUSS der Spediteur genau liefern?

Ihr müsst alles, was über den "normalen Transport" hinausgeht, mit dem Spediteur ebenfalls zusätzlich vereinbaren, da er ansonsten nicht dazu verpflichtet ist. Die Entladung obliegt per Gesetz nicht dem Spediteur/Frachtführer.

Zitieren::

Was passiert, wenn er aus Kulanz/Gefallensgründen weiter liefert als er müsste? Wer haftet im Falle einer Beschädigung...

Bevor man hier eine Antwort geben kann, müsste mal ein konkreter Fall geschildert werden. Es kommt sicherlich auf diverse Faktoren an, wer und in welcher Höhe bei solch einem Ereignis haften wird.

Hoffe, ich konnte helfen.

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