Bei "CIP Krefeld" wäre die Lieferbedingung eigentlich schon erfüllt, wenn die Ware durch euren Spediteur "irgendwo" in Krefeld
unentladen zur Verfügung gestellt wird. Sinnvoller und üblicher Weise wird natürlich zum Empfänger gefahren.
Habt ihr jedoch Zusatzvereinbarungen - z. B. hinsichtlich der Entladung - getroffen, dann müsst ihr diese vertraglich auch erfüllen. Die Incoterms sind dahingehend entsprechend erweiterbar.
Lautet die Vereinbarung "Entladung vom LKW", dann können die Paletten auf den Hof gestellt werden. Der Incoterm bleibt dabei "CIP Krefeld", die Vereinbarung wird zusätzlich schriftlich festgehalten. Möglich ist auch: "CIP Krefeld, entladen".
Bei einer "Einbringung" geht es noch einen Schritt weiter, welcher ebenfalls vertraglich festgehalten werden muss. Das muss schon im Detail bekannt sein, um so etwas vorbereiten zu können. Stillschweigend kann das nicht verlangt werden.
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Wer haftet bis wohin?
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Der Haftungsübergang bei CIP ist wesentlich früher im Transportverlauf - nämlich bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer. Bereits ab da an trägt der Käufer das Risiko. Allerdings muss der Verkäufer bei CIP eine Transportversicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr abschließen und bezahlen (CIP = "Carriage and Insurance paid").
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Was ist Pflicht des Spediteurs hinsichtlich der Entladung bzw. dem Abstellen der Ware? Bis wohin MUSS der Spediteur genau liefern?
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Ihr müsst alles, was über den "normalen Transport" hinausgeht, mit dem Spediteur ebenfalls zusätzlich vereinbaren, da er ansonsten nicht dazu verpflichtet ist. Die Entladung obliegt per Gesetz nicht dem Spediteur/Frachtführer.
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Was passiert, wenn er aus Kulanz/Gefallensgründen weiter liefert als er müsste? Wer haftet im Falle einer Beschädigung...
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Bevor man hier eine Antwort geben kann, müsste mal ein konkreter Fall geschildert werden. Es kommt sicherlich auf diverse Faktoren an, wer und in welcher Höhe bei solch einem Ereignis haften wird.
Hoffe, ich konnte helfen.