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Präferenzrecht Einreihung Listenbedingungen


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Kest83 Geschrieben am 29 Mai 2018



Dabei seit
29 Mai 2018
1 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage ich weiß nicht wie genau ich das mit den Listenbedingungen erklären soll, ich kann das anwenden und versteh das auch alles, aber mir fehlen die Worte für eine einfache Erklärung.

Wenn ich eine Ware habe und diese einreihe zum Kalkulieren, steht doch oft in der Spalte 1 "ex" das bedeutet, dass nur die Waren darunter fallen welche in Spalte 2 genannt sind. ok....
Wenn ich nun die Listenbedingung von 8302 habe und ein Schanier habe was ja quasi nicht wörtlich genannt ist es sich aber dennoch um ein Beschlag handelt.... fällt es ja doch unter diese Regelung....

Was mich aber tatsächlich irritiert, ist warum steht bei ex 83 dann in Spalte 2 unter der Warenbeschreibung ein "ausgenommen:"

bei 84 steht das auch....

ich bin gerade so verwirrt und steh glaub auf dem Schlauch... vielleicht funktioniert auch gerade mein Kopf nicht, da ich nach Elternzeit erst gerade wieder in die Materie reinkommen muss.


vielen Dank schon einmal für Eure Worte.

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Erzi4 Geschrieben am 30 Mai 2018



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Kest83,

Du liest vermutlich die Liste von unten nach oben und bist deshalb irritiert. Du muss natürlich von oben nach unten lesen. Denn aus (ex) Kapitel 83 gibt es eine Listenbedingung für verschiedene Waren aus unedlen Metallen. Diese Listenbedigung, gilt jedoch nicht für das, was "ausgenommen" ist und das steht dann eben darunter, hier nämlich für Beschläge und ähnliche Waren für Gebäude sowie automatische Türschließer, die zur Position 8302 gehören. Die Position 8302 beinhaltet jedoch wesentlich mehr, weshalb ja auch die Einschränkung "ex" vor dem Text steht.

Zu Deinem Beispiel: wenn es sich bei dem Scharnier um ein Scharnier für ein Gebäude handelt, ist die Listenbedingung, die für "ex 8302" gilt anzuwenden. Handelt es sich jedoch um ein Scharnier für eine Karosserie, gilt die Listenbedingung aus "ex Kapitel 83".

Da die Unterposition KN 8302 1000 den Verwendungszweck nicht weiter eingrenzt, kann man in diesem Fall nur aus der Zolltarifnummer leider nicht auf die anwendbare Listenbedingung referenzieren.

Grüße
Erzi4

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