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Vereinfachtes Verfahren der passiven Veredelung
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
chichi2701 |
Geschrieben am 04 Juni 2018
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Dabei seit 20 Januar 2017 82 Beiträge
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Guten Morgen zusammen,
ich hätte gern einmal eure Meinung, Einschätzung und Abwicklungsmöglichkeiten gehört.
Wir haben Waren für unser Tochter in den USA zur Herstellung von Erstmusterteilen erhalten.
Diese müssen nach einigen Arbeitsgängen bei uns im Werk für ein Bearbeitungsverfahren zu einem Bearbeiter in die USA geschickt werden. Danach kommen diese wieder zurück und werden bei uns fertig bearbeitet.
Der Teilewert ist relativ hoch, sodass wir uns für die Passive Veredelung (erstmals) entschieden haben. Leider haben wir als Unternehmen die nicht förmlich bewilligt bekommen. Nach etwas Recherche im Internet, habe ich herausgefunden, dass man dieses Verfahren auch im vereinfachten Verfahren abwickeln kann. (ohne förmliche Bewilligung)
Geasgt getan, ich habe kurz noch bei unseren Zollamt angerufen und mir die Verfahrenscodes bestätigen lassen.
Beim Anlegen der Zollanmeldung kam dann eine Fehlermeldung das die Kombination aus
Art der Anmeldung: wPw
Geschäftsart: 41
Verfahren: 2140
nicht möglich sein. Toll :-(
Also wieder das Telefon in die Hand genommen und den Zoll angerufen.
Laut Aussage des Zöllners könne es durchaus sein das die 2140 oder 2100 ausschließlich der förmlichen Bewilligung vorbehalten ist.
Er erklärte mir weiter, dass dies durchaus sein kann, es gibt immer wieder Änderungen in der ATLAS Software.
Es Wäre kein Problem wenn ich (die Ausfuhr) wiefolgt anmelde.
Art der Anmeldung: wPw
Geschäftsart: 41
Verfahren: 2240
Dies hatte auch Problemlos funktioniert.
Der nette Zöllner meinte, wir sollen die Ware bei der Wiedereinfuhr mit dem Verfahrenscode 6121 in Verbindung mit der Ausfuhranmeldung anmelden und dann würde die PV abwicklung funktionieren.
Da wir wir aber leider nicht über unser angestammtes Zollamt eingangsverzollen werden, wollte ich mal eure Meinung hören ob Ihr Probleme auf uns zukommen seht, da wir bei der Ausfuhr das Verfahren 2240 auswählen mussten.
Oder müssen wir auch bei der Wiedereinfuhr die 6122 anmelden, da wir diese bei der Ausfuhr angemeldet haben? Ist dann trotzdem die PV Abrechnung möglich. (Sprich nur die Verzollung des Veredelungsanteils)?
Ich muss noch dazu sagen, dass wir uns bei der Einfuhr durch eine Spedition vertreten lassen und ich dieser die wichtigsten Informationen übergeben möchte, damit die Verzollung korrekt funktioniert.
Hat jemand in der Abwicklung einer vereinfachen passiven Verdelung und kann vielleicht eine Unterstützung geben.
Gibt es noch weitere Dinge die wir bei der Anmeldung der Wiedereinfuhr beachten müssen?
Vielen Vielen Dank vorab
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 04 Juni 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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chichi2701 wrote: |
Art der Anmeldung: wPw
Geschäftsart: 41
Verfahren: 2140
nicht möglich sein.
Also wieder das Telefon in die Hand genommen und den Zoll angerufen.
Laut Aussage des Zöllners könne es durchaus sein das die 2140 oder 2100 ausschließlich der förmlichen Bewilligung vorbehalten ist.
Er erklärte mir weiter, dass dies durchaus sein kann, es gibt immer wieder Änderungen in der ATLAS Software.
Es Wäre kein Problem wenn ich (die Ausfuhr) wiefolgt anmelde.
Art der Anmeldung: wPw
Geschäftsart: 41
Verfahren: 2240
Dies hatte auch Problemlos funktioniert. Der nette Zöllner meinte, wir sollen die Ware bei der Wiedereinfuhr mit dem Verfahrenscode 6121 in Verbindung mit der Ausfuhranmeldung anmelden und dann würde die PV abwicklung funktionieren.
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M.E. ist deine Kombination 41 mit Verfahren 2140 die Richtige. Ist die "Art der Anmeldung" ein Erfordernis des Zolls (ist mir nicht bekannt) oder deiner Software? Ich vermute, dass "wPv" für wirtschaftl. PV steht, die genutzt wir, wenn du die PV im Rahmen von Präferenzen bzw. in einem sehr speziellen Sonderfall für Textilien abwickelst. Du machst aber eine "zollrechtliche PV".
Falsch ist definitiv der Vorschlag des Zöllners, 6121 ist das Verfahren für die Wiedereinfuhr. Wenn du bei der Ausfuhr falsch anmeldest, bekommst du sehr wahrscheinlich bei der Wiedereinfuhr Probleme bei der Anerkennung der Zollvergünstigung.
Mich würde mal interessieren, warum dein HZA die Bewilligung der PV abgelehnt hat. Gab es dafür einen sachlichen, juristischen Grund ? Mein Eindruck ist, dass viele HZÄ noch immer nicht wissen, wie sie Zollverfahren nach dem UZK bewilligen sollen und/oder wegen der Neubewertung überlastet sind und deshalb momentan Neubewilligungen nur äußert ungern durchführen.
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chichi2701 |
Geschrieben am 04 Juni 2018
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Dabei seit 20 Januar 2017 82 Beiträge
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Hallo Waldorf,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich weiß leider auch nicht warum mir der Zöllner diese Kombination so vorgeschlagen hat.
Ich habe ihm meinen Fall genau geschildert und er hat mir sofort diese Kombination gesagt.
Er sagt wPw muss sein (da bestand er wehement drauf ;-)) und die Kombination Geschäftsart 41 und Verfahren 2140 sollte ich auswählen. Nachdem dies nicht funktioniert hatte (unsere Software hat dies nicht zugelassen), teilte er mir telefonisch mit, dass ich die 2240 wählen soll.
Die Art der Anmeldung AM e wäre für die vereinfachte PV nicht zulässig.
Nun weiß ich auch nicht was ich machen soll. Die Ware ist nun mit dem Zollpapier unterwegs und kommt in ca. 2 - 3 Wochen wieder zurück. Mir bleibt ja nun nichts anderes übrig als den Versuch zu unternehmen die Ware mit der Codierung 6121 die Ware abfertigen zu lassen. ggf. Muss ich halt über das ZA Eisenach abfertigen lassen, die kennen ja nun den Vorgang. Dies muss ich mit dem Spediteur vereinbaren.
Mein Problem ist nur, dass ich wenn die Ware zurück kommt nicht auf Arbeit sein werde und den Vorgang damit nicht selber steuern kann. :-(
Verstehe ich dich richtig, dass du das du die folgende Kombi in der Ausfuhranmeldung gewählt hättest?
Art der Anmeldung: AM e
Geschäftsart: 41
Verfahren: 2140
und bei der Wiedereinfuhr
Geschäftsart: 51
Verfahren: 6121
Hast du dies selber schon einmal abgewickelt und Erfahrungen mit diesem Verfahren gesammelt?
Was wäre dein Vorschlag wie ich diesen Fall nun noch gerade ziehen kann.
Leider habe ich bei soviel Anlaufstellen beim Zoll verucht eine Antwort zu bekommen, aber keine konnte oder wollte mir bei der richtigen Codierung helfen.
P.S. bezüglich der Frage der Ablehnung unserer PV habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich hatte bei unserem HZA nachgefragt wie ich in diesem einmaligem Fall verfahren sollte. Die nette Dame erklärte mir für einen einmaligen Vorgang gibt es das vereinfachte Verfahren und der Zoll wird dafür keine förmliche Bewilligung PV erteilen.
War für mich nachvollziehbar und durch das vereinfachte Verfahren gab es ja eine Alternative.
Ich kann dir bezüglich unserem HZA mitteilen, dass diese Neubewilligungen nicht scheuen, solange diese gerechtferigt sind. Ich habe allein Ende letzen Jahres 12 neue Bewilligungen beantragen müssen (darunter auch ettliche Gesamtsicherheiten, den AEO, ein Zolllager, ein Verwahrlager, unterschiedliche Anschreibeverfahren .....)
Ich habe da sehr gute Erfahrungen gemacht, auch bei der Unterstützung beim Ausfüllen konnte ich mich auf den Zoll verlassen.
Vielen Dank vorab für deine Unterstützung
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TheDispatcher |
Geschrieben am 04 Juni 2018
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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ich denke die Art der Anmeldung ist falsch
AM e = vereinfachte Ausfuhr als ZA
die Nämlichkeitssicherung wird mit einem INF2 vom ZA ausgestellt abgefertigt,
das bedingt eine Ausfuhrbeschau , m.E. AM A anmelden und dann sollte
2140 funktionieren...
Gruß
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waldorf |
Geschrieben am 05 Juni 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Stimme "The Dispatcher" zu. Wenn die ausfuhr zur PV bereits mit falschen Verfahrenscodes gelaufen ist, ist es sicher richtig, die Wiedereinfuhr beim gleichen Zollamt durchzuführen.
Interessant und erfreulich, dass du deine "neuen" Bewilligungen bekommen hast. Klappt nicht bei allen HZA so reibungslos. Die sind mit der Umstellung auf den UZK ziemlich gefordert.
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