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Neue Luftfracht Bestimmungen für alle Importsendungen nach China
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Exportmanager |
Geschrieben am 07 Juni 2018
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Dabei seit 09 März 2016 95 Beiträge
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Guten morgen,
unser Spediteur informierte uns grob über neue Datenanforderungen des Chinesischen Zoll die bereits seit 01. Juni 2018 gültig sind. Wir haben da gar nichts mitbekommen. Wisst Ihr genau worum es geht?
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CARGOFORUM PARTNER
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airliner |
Geschrieben am 07 Juni 2018
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Die neuen Datenanforderungen des Chinesischen Zoll sind bereits seit 01. Juni 2018 in kraft getreten. Das Thema bereitet zurzeit große Schwierigkeiten, da die IT nicht für die neue Bestimmung ausgelegt ist.
Die folgenden Informationen sind, ab sofort, sowohl auf dem Luftfrachtbrief AWB / MAWB als auch auf dem House AWB zwingend erforderlich:
Pflichtinformationen zum Versender:
• Enterprise code of shipper: Hierzu haben wir Ihnen in der anhängenden Tabelle unter dem Tab „Enterprise code“ eine Liste der Codes zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Dieser Code definiert sich über das Land, in dem der Versender ansässig ist. Beispiel: Ist der Versender in Deutschland ansässig, wäre als Enterprise code die EU Steuernummer oder die UST-ID anzugeben
• Country code of shipper
• Contact number & Contact Identifier of shipper
Pflichtangaben zum Empfänger:
• Enterprise code of consignee (für Land China)
• Country code of consignee
• Contact number & Contact Identifier of consignee
Weitere Pflichtangaben:
• Bei Sendungen mit Empfänger “to order” wird eine Telefonnummer der Kontaktperson („Notify“) zur Pflichtangabe
• Eine aussagekräftige Warenbeschreibung, die den Vorgaben des chinesischen Zolls entspricht (in der Tabelle im Tab “goods description”)
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consolexpert |
Geschrieben am 22 August 2018
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Dabei seit 13 Oktober 2017 3 Beiträge
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Ich muss sagen das es eine Frechheit ist die sich China da leistet.
Jetzt bekommen Sie alle wichtigen Daten per Datenübertragung auf einen Server.
Ich nenne das Wirtschaftsspionage at its finest. Und keiner sagt was oder erheben ähnliche Bestimmungen.
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McElrond |
Geschrieben am 22 August 2018
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Moin,
Wirtschaftsspionage? Die Daten kannte die Regierung vorher auch schon, durch die Export- bzw. Import-Zollanmeldung (wer verkauft, verschickt was an wen und wer bezahlt).
Cheers
Elrond
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