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Verwahrlager - Antrag 0392


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


NOH1978 Geschrieben am 18 Juni 2018



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05 März 2018
11 Beiträge
Hallo! Gibt es schon neue Erkenntnisse zum Thema Verwahrlager? Ich fülle gerade den "Antrag auf Bewilligung zum Betrieb von Verwahrlagern aus", u fühl mich hier noch völlig uninformiert. Wie ist der Stand zum Thema "Höhe der Sicherheitsleistungen"? Wird die Sicherheitsleistung auf die im Jahr durchschnittlich anfallenden Zollkosten berechnet? Oder müssen die voraussichtlichen Zollschulden für den voraussichtlichen Zeitraum den Einlagerung hier zur Grundlage genommen werden? Und weiß schon jemand, ob genau Buch über die Warenbewegungen im Verwahrlager geführt werden muss?

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waldorf Geschrieben am 18 Juni 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Du bist nicht allein, wenn es um Uninformiertheit zum Verwahrlager geht. M.W. gibt es noch keine offizielle Info des Zolls darüber. Die Fragen, die du hier im Forum stellst, muss dir eigentlich dein Hauptzollamt beantworten können.

cairoxy Geschrieben am 26 Juli 2018



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29 Oktober 2014
1 Beiträge
Hallo,
zum Thema Referenzbetrag für Sicherheitsleistung: ich habe diesen wie folgt berechnet:

Höhe Einfuhr p.a,/durchschnittliche Verweildauer. Auf den sich daraus ergebenden Betrag habe ich den höchsten Importzollsatz angesetzt und das Ergebnis auf volle Tausend aufgerundet. Bewilligung kam prompt.

NOH1978 Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
05 März 2018
11 Beiträge
Hallo! Die Höhe der Sicherheitsleistung ist Stand heute so zu berechnen: Die Zollschuld der Ware, die sich im Verwahrlager befindet, muss durch diese Sicherheitsleistung abgedeckt werden. Dabei müssen Verzögerungen durch Krankheit, Urlaub, Feiertage berücksichtig werden. Als Grundlage nimmt man den Zeitraum, in dem die meisten Importe abgewickelt werden. Wir rechnen z.B. immer mit einem Zollsatz von 12% für Damenoberbekleidung u gehen davon aus, dass die Waren immer für 5 Tage ins Verwahrlager gehen: Z.B. bekommen wir Montags Ware für 1000 Euro = 120 Euro Zollwert/Sicherheitsleistung. Diese Sendung bleibt jetzt 5 Tage im Verwahrlager. Am nächsten Tag kommt wieder Ware für 1000 Euro = 120 Euro Zollwert = 240 Euro Sicherheitsleistung. Am nächsten Tag kommt wieder Ware für 1000 Euro = 120 Euro Zollwert = 360 Euro Sicherheitsleistung. Am nächsten Tag kommt wieder Ware für 1000 Euro = 120 Euro Zollwert = 480 Euro Sicherheitsleistung. Am 5.Tag verzolle ich die Sendung vom Montag. Also wird das Verwahrlager um eine Zollschuld von 120 Euro gemindert. Allerdings kommt heute wieder eine neue Sendung für 1000 Euro = 120 Euro Zollwert ins Verwahrlager. Also erhöht sich die Sicherheitsleistung an diesem Tag wieder um 120 Euro, womit wir wieder bei 480 Euro wären. Wenn der Ablauf im Unternehmen so ist, ist eine Sicherheitsleistung von 480 Euro zu beantragen. Geht man davon aus, dass nur ich verzollen kann, u ich noch drei Tage Urlaub in diesem Zeitraum habe, würden ja in diesen drei Tagen, wenn der WE-Rhythmus so bleibt, weitere 360 Euro hinzukommen, die unseren beantragten Rahmen sprengen würden. Deswegen muß man solche Eventualitäten berücksichtigen u die Sicherheitsleistung entsprechend höher ansetzen. Der Zollwert der sich im Verwahrlager befindlichen Ware darf nicht höher sein, als unsere Sicherheitsleistung. Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich erklärt...

waldorf Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bitte nicht vergessen, dass der UZK in Art. 84 UZK-DA vorsieht, dass diese Sicherheiten "für möglicherweise entstehende Zollschulden" auf 50, 30 oder 0% reduziert werden können. Wer AEO-C ist, sollte keine Probleme haben, die Anforderungen für die vollständige Befreiung zu erfüllen. Leider wird in dem Schreiben der HZÄ, das auf einer Vorlage der Generalzolldirektion beruht, nicht darauf hingewiesen.

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