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Importsendung mit Elektronik-Teilen beim Zoll gestoppt
Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?
Jesse0403 |
Geschrieben am 29 Juni 2018
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Dabei seit 29 Juni 2018 2 Beiträge
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Hallo,
Heute wollte ich ein Verstärker-Kit aus den USA beim Zollamt abholen. Überraschenderweise hat der Beamte sich schnell dagegen entschieden mir das Paket auszuhändigen, ohne auch nur den Inhalt vollständig zu untersuchen.
Zur Klarstellung: In dem Paket befinden sich einzelne Komponenten, vorallem Kabel, Widerstände und Kondensatoren, mit welchen man einen Verstärker zusammenbauen kann.
Grund der Verweigerung sei die fehlende CoC bzw. EC. Ich hab versucht zu argumentieren, dass ich das Ganze nicht bräuchte, weil es sich ja gar nicht um ein elektronisches Gerät handelt, aber natürlich half es nichts.
Später am Tag habe ich mich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt. Dieser hört in 23 Jahren der Firmengeschichte das erste Mal von diesem Problem (sie versenden auch einen großen Teil der Waren ins Ausland). Sie wären aber bereit mir alle benötigten Unterlagen zu schicken.
Ich rufe danach umgehend beim örtlichen Zollamt an, bevor die das Paket wieder zurückschicken, wo mir dann gesagt wird, dass ein nachträgliches Einreichen der Unterlagen unmöglich sei. Sie würden allerdings versuchen die Sache bei der Bezirksregierung oder der Bundesnetzagentur untersuchen zu lassen und mich dann schriftlich benachrichtigen.
Also nun meine Frage: Habe ich irgendwelche Erfolgschancen in dem Fall? Hat der Beamte sich einfach nur vertan?
In dem Forum des Herstellers hört man, wie gesagt, zum ersten mal von diesem Problem, obwohl sie oft nach Deutschland verschicken. Der Hersteller verkauft ausschließlich diese Art von "Kits".
Tut mir leid, dass ich so viel schreibe, aber das Ganze wird immer komplizierter. Ich fühle mich wie Asterix mit dem Passierschein A38.
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 30 Juni 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Sie würden allerdings versuchen die Sache bei der Bezirksregierung oder der Bundesnetzagentur untersuchen zu lassen und mich dann schriftlich benachrichtigen.
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Dann würde ich auf diese Info warten - mehr kann man eh nicht tun.
Ist ja schon mal nicht schlecht, dass der Zoll die Ware aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht zurücksendet.
Produkte im Bereich Elektronik unterliegen halt gewissen Richtlinien, um in der EU verkehrsfähig zu sein.
Nur weil der Lieferant nie ein Problem damit hatte, heißt dies nicht, dass es immer richtig gelaufen ist - sondern evtl. einfach nie aufgefallen ist.
Oder aber die Vorschriften haben sich geändert und es betrifft diese Produkte erst neuerdings.
Oder aber es betrifft diese Produkte nicht, wurde aber vom Zöllner falsch beurteilt. Eventuell deswegen auch der Weg über weitere o. g. Behörden zwecks technischer Beurteilung.
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Jesse0403 |
Geschrieben am 30 Juni 2018
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Dabei seit 29 Juni 2018 2 Beiträge
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Chev wrote: |
Dann würde ich auf diese Info warten - mehr kann man eh nicht tun.
Ist ja schon mal nicht schlecht, dass der Zoll die Ware aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht zurücksendet.
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Ich glaube, das ist wirklich das Einzige, was ich tun kann. Ich habe mal bei der Bundesnetzagentur nachgeschaut und diese hat eine Frist von drei Werktagen, um eine Voruntersuchung durchzuführen.
Da es sich wirklich nur um stinknormale Elektronik-Teile handelt, gehe ich eher davon aus, dass sich das Ganze dadurch klären wird.
Hier das Dokument der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur....le&v=2
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