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Lohnbearbeitung Schweiz ohne PV-Verfahren
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
Schrotti |
Geschrieben am 20 Juli 2018
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Hallo Zusammen,
wir sind ein Unternehmen in Süddeutschland mit Grenznähe zur Schweiz. Wir müssen (technisch bedingt), zu einem schweizer Lohnbearbeiter Ursprungsware beistellen, die dieser für uns veredelt und dann wieder an uns retourniert.
Die Ware soll mehrmals wöchentlich bereitgestellt werden. Die Ware wird nicht verkauft, sondern mit Proforma-Invoice geliefert. Den Aufwand der zollamtlichen Überwachung im Rahmen der PV wollen wir nicht betreiben. Welche einfache Möglichkeit der Zollanmeldung OHNE PV und ohne Normalverfahren kennt ihr, da die Ausfuhr im vereinfachten Verfahren im Rahmen des ZA nicht zulässig ist.
Das Präferenzthema interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
Für einen Tipp wäre ich dankbar. Vielen Dank.
Gruß Otmar
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waldorf |
Geschrieben am 20 Juli 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Keine, wenn du dein Vormaterial bei der Wiedereinfuhr nicht nochmal verzollen willst. Bereitgestelltes Material gehört zum Zollwert. Die einzige Möglichkeit, dass zu vermeiden, ist die PV.
Warum ist die Ausfuhr als ZA nicht möglich ???
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Schrotti |
Geschrieben am 24 Juli 2018
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Hallo Waldorf,
Danke für Deine Info. Genau das ist der Grund: ich will unser Vormaterial bei der Wiedereinfuhr nicht nochmals verzollen.
Die PV ist für uns, als grenznahes Unternehmen (30 km bis zum ersten schweizer Lohnbearbeiter) bei dem täglichen Volumen zu aufwändig und mit zu viel Zeitverlust.
Die Ausfuhr als ZA ist schon zulässig, aber nicht im vereinfachten Verfahren, sondern im Normalverfahren.
Normalverfahren heißt: Ausfuhr nur im Zeitfenster des Ausfuhrzollamts möglich, ev. Gestellung am/außerhalb des Amtsplatzes, Beschau etc. etc.
Mal schauen, wie wir hier weiterkommen.
Gruß Otmar
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waldorf |
Geschrieben am 24 Juli 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Du kannst doch deine PV so gestalten, dass du das im Rahmen des ZA-Verfahrens und auf Basis betrieblicher Auftragsdaten (also ohne Ausdruck/Abstempelung eines mittelalterlichen INF.2) abwickeln kannst. Zusammengefasst: du kannst deine PV so abwickeln, dass du nicht zum Zollamt musst. Wo ist dein Problem ?
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Schrotti |
Geschrieben am 25 Juli 2018
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Mein Problem ist die Masse, deren Überwachung und Verwaltung: tgl. 3-5 dieser Ausfuhren und logischerweise auch wieder 3 -5 Einfuhren tgl. ohne Beschaffungseinfuhren. Und damit den genauen Bezug der Einfuhrware zur Ausfuhrware herzustellen.
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waldorf |
Geschrieben am 25 Juli 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Aber irgendwie überwachst du doch sicherlich kaufmännisch/buchhalterisch das Verhältnis zwischen Vormaterial und Fertigerzeugnisse, z.B. über Bestellungen, Aufträge etc. Daran würde ich mich auch für die PV dranhängen. Das muss natürlich mit dem HZA im Bewilligungsprozess detailliert besprochen werden.
Wenn du das nicht schaffst, musst Du Dein gesamtes Vormaterial nochmal verzollen - und das kann teuer werden.
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