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Zollabwicklung von Umlaufverpackungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mochorko Geschrieben am 25 Juli 2018



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18 Oktober 2016
3 Beiträge
Hallo zusammen,

Wir werden vermutlich in Zukunft Vormaterialien aus Ägypten beziehen. Die Ware erhalten wir in wiederverwendbaren KLT's (Kleinladungsträgern) als Umlaufverpackung. Nach Verzollung werden somit die Teile entnommen und die leeren KLT's gehen wieder zurück an den Lieferanten nach Ägypten. Dort werden diese wieder befüllt und der Kreislauf beginnt von vorne.

Soweit so gut - nun stellt sich aber die Frage, wie in diesem Fall die Zollabwicklung durchgeführt wird. Nach der Allgemeinen Vorschrift 5b) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur gilt:

Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a) werden Verpackungen (1) wie die darin enthaltenen
Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht
verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

Ergibt sich daraus, dass die KLT's auf der Rechnung extra angeführt und somit tarifiert (TNR 3923 1090) werden müssen? Was meint ihr dazu bzw. hat jemand einen ähnlichen Fall?

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Chev Geschrieben am 25 Juli 2018



Dabei seit
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1477 Beiträge
Ergibt sich eigentlich schon vom Wortlaut her:

Zitieren::
"...wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind."

Z. B. "KLT-Boxen" dienen meiner Meinung nach nicht zur "Verpackung" von Waren, sondern eher als Ladungsträger/Leihgut.

Spätestens das hier sagt doch aber alles:

Zitieren::
Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

mochorko Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
18 Oktober 2016
3 Beiträge
Ok gut, also keine Verpackung, sondern Ladehilfsmittel.

Die KLT's befinden sich im Eigentum vom Lieferanten und werden an uns nicht verkauft, vermietet oder Ähnliches. Müssen diese nun separat auf der Rechnung mit einem Proforma-Wert angeführt und entsprechend verzollt werden oder nicht?

waldorf Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Es gibt dazu in der EU und DE m.E. keine klare Regelung, die eine Vereinfachung für die Anmeldung und/oder eine Abgabenbefreiung für derartige Umlaufverpackungen ermöglicht. Wenn die Ein-/Ausfuhrprozesse bei einem Zollamt abgewickelt werden, ist ggf. eine Vereinbarung möglich.

Man muss diese Verpackungen separat anmelden. und eigentlich muss man diese Verpackungen in die vorübergehende Verwendung abfertigen, wenn man nicht permanent Abgaben zahlen. Und das will der Zoll überwachen, was zu permanenten Beschauen führen kann. Das Problem ist immer die Nämlichkeitssicherung.

Ausserdem muss man ja einen vergleichbaren Prozess im Drittland haben. Das ist meistens nicht einfacher als hier. Und gerade Ägypten ist nicht gerade als einfaches Zollland bekannt. Auch das muss geklärt werden. Es gibt keinen internationalen Standard. Ich weiß, dass die Int. Chamber of Commerce dazu einen Vorschlag erarbeitet hat. Ob und wann das umgesetzt wird, ist völlig offen.

TheDispatcher Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
siehe Artikel 208 UZK-DA

www.zoll.de/DE/Fachthe...esult=true

waldorf Geschrieben am 26 Juli 2018



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Danke, der UZK ermöglicht zwar im Rahmen der VV eine Abgabenbefreiung. Das Problem ist aber die Überwachung. Wenn ich derartige Umlaufverpackungen in größerem Umfang einsetze, ist dafür ein weitestgehend automatisierter Prozess notwendig (der eine professionelle,IT-gestützte Überwachung der Verpackungen erfordert), der nirgends definiert ist und nur individuell vereinbart werden kann.

TheDispatcher Geschrieben am 26 Juli 2018



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Das nachzuhalten ist etwas aufwändig, weil sicherlich nicht Zug um Zug Vollgut gegen Leergut
ex & importiert wird, aber bei relativ günstigen EURO-Paletten werden auch Konten geführt.
Und am Ende der "Aktion" wird sicherlich kein Zöllner einen Abgleich fahren zwischen
den ex & importierten KLT´s.

mochorko Geschrieben am 27 Juli 2018



Dabei seit
18 Oktober 2016
3 Beiträge
Danke für die Hilfe. Ich denke, ich werde das ganze einmal durchkalkulieren und dann sehen, was die beste Möglichkeit ist.

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