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Ausfuhranmeldung Carnet TIR
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
LogiLog |
Geschrieben am 01 August 2018
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Dabei seit 01 August 2018 3 Beiträge
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Hallo,
bin gerade dabei Schulungsunterlagen für Nachhilfe zu erstellen und bin auf ein Problemchen gestoßen. Evtl. kann mir der ein oder andere Praktiker, der sich mit Carnet TIR auskennt, weiterhelfen. Ich selbst habe leider nur wenig Erfahrungen mit Carnet TIR.
Wie läuft eine Ausfuhranmeldung (gehen wir von einem Warenwert von 10.000 Euro aus) beim Carnet TIR Versandverfahren ab? - Über ATLAS? Wenn ja, einsufig oder zweistufig?
Gruß LogiLog
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CARGOFORUM PARTNER
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konitime |
Geschrieben am 01 August 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
meines Wissens hat das eine mit den anderen nichts zu tun. Das Ausfuhrverfahren muss sowieso erstellt werden. Ob ein- oder zweistufig hängt vom Warenwert ab.
Das Carnet Tir Verfahren folgt anschließend, hier in Deutschland oder beim Ausgang der Europäischen Gemeinschaft, wo das Ausfuhrverfahren hiermit abgeschlossen wird.
Da der Warenwert in etwa 10.000 Euro beträgt muss ein zweistufiges Verfahren angewendet werden. Das Carnet beendet mit anderen Ausfuhrverfahren zusammen deine Ausfuhr. Carnet Tir's werden zumeist dazu verwendet nicht nur Komplett-Verladungen aufzunehmen sondern auch Sammelladungen. Das TIR verfahren wird, wenn alle Sendungen zusammengefasst sind, zumeist an der deutschen oder europäischen Grenze eröffnet.
Lg.
Wilfried
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LogiLog |
Geschrieben am 01 August 2018
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Dabei seit 01 August 2018 3 Beiträge
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hallo Wilfried,
vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Verstehe ich das richtig: ATLAS läuft ganz normal ab, Ausfuhrzollstell (z.B. München) verplombt den LKW und Ausgangszollstelle (z.B. irgendwo in Polen) kontrolliert unter Vorlage der MRN und des Carnets, dann nur noch die Plomben?
Viele Grüße
LogiLog
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konitime |
Geschrieben am 01 August 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
meines Wissens werden Sendungen, die mit einem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) rausgehen, selten verblombt.
Die ABD wird, in deinem Fall, die Ware bis zur polnischen Grenze begleiten. Aufgrund dessen das die Sendung die EU verlässt, wird die ABD erledigt und bekommt ein Ausgangsvermerk (AVM). Anschließendes Zollverfahren wird dann das TIR Carnet sein, was immer verblombt werden muss, in diesem Fall durch den poln. Zoll.
Alles mit der ABD und AVM geschieht per Atlas. Das Carnet TIR wird noch mit der guten alten Schreibmaschine bearbeitet, oder wenn man hat, mit einem speziellen Flachbettdrucker.
Lg.
Wilfried
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LogiLog |
Geschrieben am 02 August 2018
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Dabei seit 01 August 2018 3 Beiträge
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Hallo Wilfried,
ich dachte immer die Verplombung der Ware (Fahrzeug) passiert im Hinterland (z.B. München) um an der EU-Grenze Zeit zu sparen. Ich denke daher kommt auch meine Verwirrung.
Ist auf jeden Fall gut zu wissen, dass es in der Praxis anders läuft.
Vielen Dank für die Antwort.
LogiLog
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konitime |
Geschrieben am 02 August 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
wie gesagt, die Sendungen die mit der ABD gehen werden seltenst verplombt.
Wenn das Carnet Tir eröffnet wird, muss die Sendung oder genauer gesagt das Fahrzeug verplombt werden. Die Fahrzeugführer müssen dafür ein sogenanntes Verschlussanerkenntnis mit sich führen, wo vermerkt wird, wieviel und wo die Plomben gesetzt werden müssen.
Wo das TIR verplombt wird, hängt von der Transportsituation ab. Es kann natürlich in Deutschland im Inland geschehen. Wenn die gesamte Ladung komplett aufgenommen worden ist.
Die meisten Transporteure präferieren eher Grenzübergänge (deutsche oder im EU Ausland). Bis dahin gelten die ABD's.
An den Grenzübergängen sind die Öffnungszeiten länger ausgelegt und die Parkplatzsituation besser.
Lg.
Wilfried
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