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T1 Felder Beschreibung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


regpgz Geschrieben am 07 August 2018



Dabei seit
07 August 2018
1 Beiträge
Hallo zusammen,

wir sind ein mittelständisches Unternehmen und sind Selbstverzoller (T1) - zum 01.07.18 haben wir die Spedition gewechselt und erhalten Ende der Woche unsere erste Anlieferung.

Das T1 konnten wir vorab bereits herunterladen.

Dort ist in Feld 15 das Land hinterlegt, wo das Schiff anlegt, also der Löschhafen. In unserem Fall NL. Bis dato kannte ich das Feld nur, wo der Ladehafen ist ( müsste in unserem Fall TW für Taiwan sein). Nach Rücksprache mit unserer neuen Spedition wäre das so richtig.

Beschreibung von Feld 15 lautet: Land van verzending/ Uitvoer --> also Ausfuhrland?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

CARGOFORUM PARTNER

konitime Geschrieben am 07 August 2018



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

laut Merkblatt zu Zollanmeldungen, Kapitel Versand ist in Feld 15 das Land einzutragen, von dem aus die Ware nachweislich versandt worden ist im Betriebskontinuitsverfahren. Ich gehe davon aus, das hier von Papier - Notfallverfahren die Rede ist. Oder wenn es sich um eine Durchfuhr durch Deutschland handelt.

In der Tat schreiben die Niederländer oft NL als Versendungsland (Ware aus dem Zolllager) ein, obwohl (gerade geprüft) die Ware zum Beispiel aus den USA kommt. Dann habe ich ein anderes T1 zu Hand genommen, wo die Ware direkt von Rotterdam nach Deutschland verbracht wird, dort steht CN für China drin.

Zumindest trage ich immer das Versendungsland ein, wenn ich ein Versandverfahren erstelle. Aber dem Zollamt wo die Ware gestellt wird, sollte es ziemlich egal sein, was in Feld 15 steht. Hauptsache Ihr meldet das richtige Versendungsland in Eurer Einfuhrzollanmeldung korrekt an.

Lg.

Wilfried

P.S.:

Ich habe nochmal im Handbuch von unseren Atlas Programm folgendes gefunden:

Feldname Beschreibung
Versendungsland gemäß Einheitspapier, Feld 15
Eingabe der Länderkennung des Versendungs-/Ausfuhrlands: Erforderlich, wenn nur ein
Versendungs-/Ausfuhrland angemeldet wird. Unzulässig, wenn Versendungs-/Ausfuhrland in
Positionen angegeben wird. Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren versendet
werden/wurden. Bei Waren, die aus dem Ausland kommend, von Deutschland aus ohne
vorherige zoll- oder steuerrechtliche Überführung in den Freien Verkehr oder ein Zollverfahren
im gemeinschaftlichen Versandverfahren ins Ausland weiterbefördert werden (sog. Durchfuhr),
ist im Feld also nicht „DE“, sondern das Versendungsland, von dem aus die Waren nach hier
befördert wurden, anzugeben. Sind die Waren vor ihrer Ankunft im Erhebungsgebiet in andere
Länder verbracht worden und haben dort andere als mit der Beförderung zusammenhängende
Aufenthalte oder Rechtsgeschäfte stattgefunden, so gilt als Versendungsland das letzte Land, in
dem solche Aufenthalte oder Rechtsgeschäfte stattgefunden haben. In allen anderen Fällen
stimmt das Versendungsland mit dem Ursprungsland überein.

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