Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 52 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.279.607 Seitenaufrufe in 2022



Rückwaren Abfertigung CH | DE


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


CGerwin Geschrieben am 21 August 2018



Dabei seit
21 August 2018
4 Beiträge
Hallo zusammen,

wir exportieren täglich mehrere Paletten mit Warensendungen für unsere verschiedenen Partner in der Schweiz.
Die Retouren werden vom Partner an einen Spediteur in der Schweiz geschickt, dort eingebucht und gesammelt.
Alle 2-3 Monate veranlassen wir dann die Rückholung der Retouren.

Leider haben wir bisher keine Lösung für die Nutzung der Rückwaren Abfertigung.
Da wir den gleichen Artikel täglich und über mehrere Wochen an verschiedene Partner versenden (Textilbranche) ist es nahezu unmöglich nachzuvollziehen mit welchem Ausfuhrbegleitdokument der Artikel exportiert wurde.

Gibt es hier eine Möglichkeit dem Zoll aggregiert Daten zur Verfügung zu stellen (z.B. eine Gegenüberstellung Retouren Schweiz und Ausfuhr Schweiz) in der erkennbar ist, dass die Artikel definitiv vorab in die Schweiz exportiert wurden?

Hat hier jemand bereits Erfahrungen oder andere Vorschläge zur Problemlösung?
Wir würden natürlich gerne die 12% Zoll bei der Einfuhrverzollung in DE sparen...

Vielen Dank und viele Grüße
C.

CARGOFORUM PARTNER

amothie Geschrieben am 21 August 2018



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
Hallo CGerwin,
ich kenne das noch, dass jedes Bekleidungsteil eine eigene Seriennummer bekommen hat (d.h. EAN-Code in dem die Artikenummer codiert war und zusätzlich eine Seriennummer, die auch auf das Etikett gedruckt war). Auf den Export-ABD war nur die 'allgemeine' Warenbeschreibung (T-Shirts unisex aus Baumwolle, gewirkt) und die Lieferschein/Rechnungnummer. Über unsere Lieferlisten zur Rechnung/Lieferschein konnten wir dann den Export jedes einzelnen Teils nachweise
(ging allerdings nur elektronisch mit einem Ausdruck der Lieferliste im Bedarfsfall).

Am besten mal mit dem zuständigen Zollamt absprechen, was akzeptiert wird. Vielleicht reicht auch nur die Modellbezeichnung oder EAN-Code für die Anerkennung als Rückware bzw. Querverweis zum ABD.

VG,
amothie

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich