Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Umsatzsteuerpflichtig / -frei bei der Marge bei Import aus NICHT-EU-Land


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


flippi Geschrieben am 21 August 2018



Dabei seit
21 August 2018
3 Beiträge
Ein Kunde von uns kauft Ware in den USA ein. Der Transport wird mit unserer Kunden-Nr. durch einen Kurierdienst abgewickelt (der Lieferant in den USA beauftragt den Kurierdienst in den USA die Ware bei ihm abzuholen und die Transportkosten auf unsere Kunden-Nr. zu berechnen). Die Ware geht vom Lieferanten in den USA direkt zu unserem Kunden.

Bei der "Zollanmeldung/Steuerbescheid für den Beteiligten" werden vom Kurierdienst die Transportkosten angegeben, die wir an den Kurierdienst bezahlen müssen (unsere ausgehandelten Tarife mit dem Kurierdienst).

Unserem Kunden aber berechnen wir die offiziellen Transportkosten, die entstehen würden, wenn man vom Kurierdienst keine Rabatte gewährt bekommt. Wir aber haben Rabatte beim Kurierdienst. Letztendlich ist das unsere Marge.

Ist unsere Rechnung an unseren Kunden mit den Transportkosten Umsatzsteuerpflichtig oder Umsatzsteuerfrei und/oder muß auch hier eine Verteilung der Kosten (UST-frei, UST-pflichtig) vorgenommen werden? (Eine Aufteilung der Transportkosten im Nicht-EU-Land und in EU-Land wird vom Zoll festgelegt; (in diesem Bsp. 78% der Kosten für Nicht-EU-Land = 39 €).

Die anfallenden Gebühren (Zölle, Tarifierungszuschlag und EUST) berechnen wir 1:1 an unseren Kunden weiter.

Beispiel: Bei der Zollanmeldung werden vom Kurier an den Zoll Transportkosten von 50€ Euro angemeldet (diesen Betrag berechnet der Kurier auch uns für seine Leistung).
Als Grundlage für die Berechnung der EUST werden 78% der Transportkosten, vom Zoll, festgelegt.
39 € also EUST für die Transportkosten.

Wir berechnen unserem Kunden 450 € Transportkosten. Ist dieser Betrag von 450,-- Euro umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig?
Oder müssen auch wir eine Aufteilung der Transportkosten in UST-frei und UST-pflichtig vornehmen?

450 € * 78% =351 € UST-frei und der Rest von 99 € mit UST? Wo finden wir die entsprechenden Paragraphen?

Es geht mir rein um die Transportkosten, die wir unserem Kunden berechnen.

Bei der Zollanmeldung werden EUST, Zoll, Tarifierungszuschlag, oder sonstige Gebühren von uns für den Kunden ausgelegt. Somit erschienen diese auf der Rechnung vom Kurier. Diese Kosten reichen wir 1:1 an unseren Kunden weiter.
EUST ohne UST, Zollgebühr ohne UST, Vorlageprovision mit UST.

BESTEN DANK für Eure Hilfe und Unterstützung.

CARGOFORUM PARTNER

flippi Geschrieben am 12 September 2018



Dabei seit
21 August 2018
3 Beiträge
Hallo Leute,

leider habe ich bisher kein feedback bekommen, insofern versuche ich es nochmals auf meine Frage aufmerksam zu machen.
Ich bin mir sicher, dass Ihr eine Antwort habt.

Ich als Spediteur berechne meinem Kunden höhere Kosten, als der Frachtführer beim Zoll (für die Bemessungsgrenze EUST) angegeben hat.

Ist meine Rechnung an den Kunden umsatzsteurpflichtig?
Ist nur die Differenz umsatzsteuerpflichtig? (Differenz zwischen meiner Rechnung und dem angegebenen Wert für die Bemessungsgrenze EUST). Da die Frachtkosten die beim Zoll angeben wurden schon versteuert sind).
Oder ist alles umsatzsteuerfrei?

Bitte helft mir.
Die IHK ist auch nicht fähig eine Aussage zu machen, da dieses Thema zu komplex ist.

Es muss doch unter Euch Spediteure geben, die Ähnliches machen.

DANKESCHÖN

Chev Geschrieben am 12 September 2018



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10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe ich es richtig, dass ihr ein Spediteur seid und die komplette Transport- und Importabwicklung durch einen von euch beauftragten Kurierdienst zu euren Konditionen inkl. Rabatte erfolgt, welche ihr dann wiederum (mit Gewinnmarge/ohne Rabatte) an den Kunden berechnet?

Ich würde hier einen Steuerberater, welcher im Bereich Transport/Spedition spezialisiert ist, befragen.
Da die Verzollung nicht durch euch und auch nicht durch den Kunden erfolgt, sondern durch einen Dritten - hier den Kurierdienst selbst, der den Frachtbetrag (50€) an seinen Auftraggeber (euch) in der Bemessungs-grundlage ansetzt - ist dieses evtl. ein Sonderfall.
Denn 450 EUR werden final an den Kunden berechnet, wodurch nun völlig unklar ist, wie hiermit steuerlich verfahren werden soll - da diese ja hier eben nicht die Bemessungsgrundlage sind/waren. Meines Erachtens müssen dann auch die 450 EUR als Bemessungsgrundlage in die Zollwert- & EUSt-Berechnung, wodurch auf eurer Seite das Problem behoben wäre, da ihr dann auf dieser Basis eine "saubere" Versteuerung vornehmen könnt. Das würde aber wahrscheinlich die Abrechnungs- und Versteuerungssystematik beim Kurierdienst durcheinander bringen, da er diese nicht mehr zu seinen eigenen "Konditionen" durchführt, sondern zu denen, welche ihr mit dem Endkunden vereinbart habt...

betterorange Geschrieben am 13 September 2018



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02 April 2007
1271 Beiträge
Da der Steuerpflichtige Teil seitens des Kurierdienstes schon berücksichtigt wurde, rechnen wir in dem Fall die Kosten exw bis ddu steuerfrei. Kontierung 4001 ;-)

flippi Geschrieben am 13 September 2018



Dabei seit
21 August 2018
3 Beiträge
Chev wrote:
Sehe ich es richtig, dass ihr ein Spediteur seid und die komplette Transport- und Importabwicklung durch einen von euch beauftragten Kurierdienst zu euren Konditionen inkl. Rabatte erfolgt, welche ihr dann wiederum (mit Gewinnmarge/ohne Rabatte) an den Kunden berechnet?

Ja dies ist korrekt.

Ich würde hier einen Steuerberater, welcher im Bereich Transport/Spedition spezialisiert ist, befragen.
Da die Verzollung nicht durch euch und auch nicht durch den Kunden erfolgt, sondern durch einen Dritten - hier den Kurierdienst selbst, der den Frachtbetrag (50€) an seinen Auftraggeber (euch) in der Bemessungs-grundlage ansetzt - ist dieses evtl. ein Sonderfall.
Denn 450 EUR werden final an den Kunden berechnet, wodurch nun völlig unklar ist, wie hiermit steuerlich verfahren werden soll - da diese ja hier eben nicht die Bemessungsgrundlage sind/waren. Meines Erachtens müssen dann auch die 450 EUR als Bemessungsgrundlage in die Zollwert- & EUSt-Berechnung, wodurch auf eurer Seite das Problem behoben wäre, da ihr dann auf dieser Basis eine "saubere" Versteuerung vornehmen könnt. Das würde aber wahrscheinlich die Abrechnungs- und Versteuerungssystematik beim Kurierdienst durcheinander bringen, da er diese nicht mehr zu seinen eigenen "Konditionen" durchführt, sondern zu denen, welche ihr mit dem Endkunden vereinbart habt...

Genau das ist das große Problem. Unser Steuerberater meint, dass unsere Marge, (die nicht Grundlage in der Bemessungsgrundlage war) somit steuerpflichtig sei.

Wir haben diesbezüglich die IHK angeschrieben. Aber die IHK konnte uns hierzu keine Auskunft geben. Der Steuerberater, der Fragen der IHK beantwortet, meinte zu uns, dass dies ein sehr komplizierter Vorgang wäre.
Hierzu könne er spontan keine Aussage machen. Er müsse dies zunächst recherchieren. Kosten: 8 Stunden à 130,00 Euro = 1.040,00 Euro netto.
Nach der Recherche würden wir eine Aussage bekommen, mit Gutachten dass diese aussage mit entsprechenden Gesetzestexten untermauert.

Selbst bei einer Steuerprüfung vor 2 Jahren (damals wurde nur die Einfuhrumsatzsteuer geprüft) konnte uns der Finanzbeamte hierzu keine Aussage machen. Er wußte es nicht, wie obiger Fall zu behandeln wäre.

Chev Geschrieben am 13 September 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Fragt sich, ob die 8-Stunden-Recherche überhaupt zum Erfolg führt. Vielleicht doch keine so gute Idee.
Denn für mich sieht es nach einer "Spirale" aus, die so im Umsatzsteuerrecht nicht enthalten ist.

Aber ihr seid ja nicht die Einzigen mit dieser Konstellation. Das wird andere auch betreffen. Umso wichtiger ist die Info von betterorange:

Zitieren::

Da der Steuerpflichtige Teil seitens des Kurierdienstes schon berücksichtigt wurde, rechnen wir in dem Fall die Kosten exw bis ddu steuerfrei. Kontierung 4001 ;-)

Demnach wären die 450 EUR komplett steuerfrei.

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